In manchen Studiengängen ist es üblich oder zumindest möglich, die Diplomarbeit oder eine andere Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen zu erstellen. Der Student erforscht oder entwickelt dabei etwas für das Unternehmen und stellt diese Ergebnisse nicht nur dem Unternehmen zur Verfügung, sondern verwertet sie auch in seiner Abschlussarbeit.
Hier gilt: Begibst du dich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Diplomarbeit (oder ähnliches) in einen Betrieb und erbringst in dieser Zeit neben der Diplomarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung, gehörst du nicht zu den abhängig Beschäftigten. Die Zeit, die Du im Betrieb verbringst, wird dann auch nicht auf die 20-Stunden-Regelung (Werkstudentenregelung) bei der Sozialversicherung angerechnet.
Voraussetzung ist auch, daß Deine Arbeit nicht in den Betriebsablauf eingegliedert ist, Du arbeitest selbständig und eigenverantwortlich und kannst Dir Deine Arbeitszeit frei einteilen. Vom Unternehmen werden lediglich Betreuungsaufgaben übernommen.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird Deine Tätigkeit im Unternehmen nicht als Diplomandentätigkeit, sondern als reguläre studentische Beschäftigung (ggf. auch als Minijob oder kurzfristige Beschäftigung) betrachtet und auch hinsichtlich der Sozialversicherung und des Arbeitsrechtes so behandelt. Das gilt vor allem, wenn die Diplomarbeit (oder ähnliches) im Rahmen einer Beschäftigung, in der noch weitere (Arbeits-) Leistungen geschuldet sind, erbracht wird.
Der Vorteil des Diplomandenjobs ist also, daß man hier so lange "arbeiten" kann, wie man möchte und trotzdem keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen muß. Aus eventuell gezahlten Honoraren oder Bezügen besteht keine Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht, in der Regel sind die Einkünfte aber einkommensteuerpflichtig. Eventuell fällt zudem die kostenlose Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse weg.
Da Du keinen Arbeitnehmerstatus hast, fehlen allerdings auch Anspruch auf Entgelt, Urlaub oder Kündigungsschutz. Hinzu kommt: Wer zur Erstellung seiner Abschlußarbeit in einen Betrieb geht und den echten Diplomandenstatus hat, ist auch nicht über den Betrieb unfallversichert.
In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) gewähren die Landesunfallkassen, bei denen ja sonst für alle Tätigkeiten im Rahmen des Studium Unfallversicherungsschutz besteht, auch hier Schutz. In anderen Bundesländern wird Unfallversicherungsschutz nur gewährt, wenn die Diplomarbeit an einer Einrichtung erstellt wird, die mit der Hochschule wissenschaftlich zusammen arbeitet (Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein). Wieder andere (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen) lassen Diplomanden im Betrieb ganz im Regen stehen.
Auch wer sich, weil nur noch die Abschlußarbeit geschrieben werden muß, bereits von seiner Hochschule exmatrikulieren lassen hat, kann möglicherweise den Diplomandenstatus in Anspruch nehmen.
Beachte aber, daß Du nach Deiner Exmatrikulation natürlich weiter krankenversichert sein mußt. Wenn Du kein Einkommen hast, aus dem einkommensabhängige Beiträge zur Krankenversicherung zahlst, und eine Familienversicherung nicht in Frage kommt, weil das Einkommen aus dem Diplomandenjob die Freibetragsgrenze übersteigt, gibt es in der Regel nur noch die freiwillige Versicherung.
In die Berechnung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung wird das Einkommen aus dem Diplomandenjob einbezogen.
Der Diplomandenstatus in der Sozialversicherung ist eine gute Sache - schließlich geht es bei diesen Jobs nicht darum, Geld zu verdienen, sondern darum, das Studium abzuschließen. Wenn eine Firma dafür zahlt, weil sie sich von der Abschlußarbeit auch was erhofft - um so besser für dich. Damit alles wasserdicht ist, habe wir einen Mustervertrag erarbeitet, denn du in der rechten Spalte herunterladen kannst - mit dem bist du auf der sicheren Seite, was die Sozialversicherung oder das Urheberrecht angeht.
Einigermaßen daneben ist freilich, daß du in einigen Bundesländern nicht unfallversichert bist, wenn du deine Abschlußarbeit im Betrieb erstellst. Dabei ist das Unfallrisiko besonders hoch, wenn man recht neu in einem Betrieb ist und die Gepflogenheiten nicht genau kennt. Hier kämpft die DGB-Jugend für eine Gesetzesänderung.
Probleme im Job oder Praktikum? Stell deine Frage im Online-Forum von students at work!
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.
Mustervertrag für DiplomandInnen und andere