Au-pairs sind keine billigen Haushaltshilfen! Au-pairs leben als Teil einer Familie ein Jahr mit, um das Leben der Menschen ihres Gastlandes kennenzulernen und ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Dafür helfen sie im Haushalt und bei der Kinderbetreuung und sind in das Familienleben ihrer Gastfamilie integriert.
"Au-pair-Mädchen" können übrigens auch Jungen werden!
Rechtliche Rahmenbedingungen Au-pairs leben nicht im rechtsfreien
Raum! Im Gegenteil: der Europarat hat 1969 ein "Europäisches Abkommen
über die Au-pair-Beschäftigung" verabschiedet. Das Abkommen hat in
Deutschland zwar keinen verbindlichen Rechtscharakter, weil es nicht
ratifiziert wurde, seine Inhalte werden aber im Wesentlichen anerkannt.
Die Bundesagentur für Arbeit und seriöse Vermittlungsagenturen
vertreten die wesentlichen Punkte des Abkommens.
Eckpunkte eines seriösen Au-pair Vertrages sind demnach:
Au-pairs: 17 Jahre bis 25 Jahre; bei Minderjährigen bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter; gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache werden bei der Bewerbung vorausgesetzt.
Gastfamilie: als Gastfamilie kommen Ehepaare mit oder ohne Kind, unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit Kind, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, in Frage. In den Familien muss Deutsch als Muttersprache gesprochen werden; Ausnahmefälle für ausländische Familien, in denen Deutsch Umgangssprache ist, sind möglich.
Haupttätigkeiten: leichte Hausarbeiten und Kinderbetreuung
Arbeitszeiten: nicht mehr als fünf Stunden täglich, bei einem freien Tag pro Woche und mindestens vier freien Abenden pro Woche.
Urlaubsanspruch: vier Wochen bezahlter Urlaub im Jahr; bei weniger als 12 Monaten Beschäftigung gilt ein Urlaubsanspruch von 2 Werktagen pro Monat.
Unterkunft und Verpflegung: Au-pairs haben Anspruch auf ein eigenes Zimmer sowie kostenlose Verpflegung.
Bezahlung: Au-pairs bekommen in der Regel ein monatliches Taschengeld von etwa 205 Euro.
Versicherung: Gastfamilien müssen für ihr Au-pair einen Kranken- und Unfallversicherung abschließen.
Sprache, Kultur und Religion: Gastfamilien müssen Au-pairs den Besuch von Sprachkursen, Kulturveranstaltungen und eine freie Religionsausübung ermöglichen. Entstehende Kosten trägt das Au-pair selbst.
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis: Au-pairs aus Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, benötigen eine Arbeits- und eine Aufenthaltserlaubnis. Das Visum für die Einreise nach Deutschland muss bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden. Es wird erteilt, wenn die am Wohnort der Gastfamilie zuständige Ausländerbehörde grünes Licht gibt. (Achtung: Au-pairs dürfen bei der Visums-Beantragung noch keine 25 Jahre alt sein.) Die Arbeitserlaubnis wird nach der Einreise für maximal 12 Monate vom zuständigen Arbeitsamt erteilt. Voraussetzung hierfür ist eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Bei Au-pairs aus den EU-/EWR-Staaten muss lediglich binnen drei Monaten nach der Einreise bei der Ausländerbehörde eine so genannte "Aufenthaltserlaubnis-EG" beantragt werden.
Au-pair-Vertrag: Alle Rechte und Pflichten sollten in einem Vertrag festgeschrieben werden. Damit haben beide Parteien eine Basis, auf die sie sich berufen können. Das Au-pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Wurde eine Kündigungsfrist vereinbart, kann der Vertrag vorzeitig im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Aus schwerwiegenden Gründen ist eine fristlose Kündigung möglich.
Siehe auch: Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Au-pairs und
Gastfamilien
Vermittlung
Die Vermittlung von Au-pairs in Deutschland ist seit der Deregulierung
der Arbeitsvermittlung nicht mehr notwendigerweise an kontrollierte
Agenturen gebunden! Jede/r kann die Vermittlung betreiben, auch private
Organisation eines Au-Pair Aufenthaltes ist möglich. Dies wird von
vielen in dem Bereich Au-pair engagierten Menschen und Organisationen
sehr bedauert, weil die Absicherung der Au-pairs durch erfahrene
Organisationen viel dazu beiträgt, Missbrauchsfälle zu vermeiden. Nur
eine seriöse Organisation gewährleistet zum Beispiel die Möglichkeit,
"falls alles schief läuft" die Gastfamilie zu wechseln. Auch die
Bundesagentur für Arbeit empfiehlt die Inanspruchnahme einer seriösen
Vermittlungsagentur.
Als Au-pair ins Ausland: Was sollte ich
beachten?
Ein Au-pair-Aufenthalt ist eine tolle Erfahrung. Integriert in eine
Familie erhältst du einen unverfälschten Einblick in Lebensweise und
Kultur deines Gastlandes und kannst deine Sprachkenntnisse
perfektionieren. Ein Au-pair-Aufenthalt muss aber gut vorbereitet und
betreut sein. Achte bei der Auswahl einer Agentur auf die oben
genannten Eckpunkte eines seriösen Au-pair-Vertrages oder wende dich
gegebenenfalls für Beratung an die Bundesagentur für Arbeit!
Autorin: Maria Wersig, DGB Bundesvorstand, Abt. Gleichstellungs- und
Frauenpolitik, Stand: 18. November 2004
Au-pair-Programme und hilfreiche Webseiten:
Von Au-pairs für Au-pairs: www.aupairusa.de
Austausch und mehr: www.au-pair-box.com
Au-pair und mehr: www.rausvonzuhaus.de
Welche Agentur taugt was? www.guetegemeinschaftaupair.de
Bundesverband der Au-pair-Vermittler: www.aupair-society.de
Direktsuche nach Familien: www.aupair-world.net
hilfreicher Wizard: www.au-pair.com