Wer in Deutschland einen Hochschulabschluß erworben hat, dessen Aufenthaltserlaubnis kann direkt nach dem Abschluss zum Zwecke der Suche eines der Ausbildung angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden. In dieser Zeit wird aber eine Beschäftigungserlaubnis wie für Studenten (90 Tage / 180 halbe Tage) erteilt.
Ist eine Stelle gefunden, die dem Hochschulabschluß entspricht, muß keine Vorrangprüfung durchgeführt werden. Will der Arbeitsplatzsuchende arbeiten, benötigt er eine Zusicherung durch die Agentur für Arbeit. Dafür muss man einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Wenn die Beschäftigung (oder eine vergleichbare) mindestens fünf Jahre ausgeübt wurde, ist es möglich, unbefristetes Aufenthaltsrecht zu beantragen.
Ausnahmen gibt es z.B. für Absolventen mit türkischem Paß. Sie haben nach einem EU-Türkei-Abkommen nach Abschluß einer Berufsausbildung oder eines Studiums in einem EU-Staat dort ein Aufenthaltsrecht, wenn ein Elternteil seit mehr als drei Jahren in diesem Staat legal gearbeitet hat.
Umfangreiche Informationen zum Ausländer-, Aufenthalts- und Arbeitsrecht für ausländische Studierenden bietet der Bundesverband ausländischer Studierender auf seinen Seiten.
Aktuelle Infos zur neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit seit Mai 2011 gibts vom DGB - als Auswahl oder als vollständiges Infopaket.
DAAD-Handzettel: Arbeiten als Nicht-EU-Bürger (mit deutschem Abschluss in Deutschland)
Infos des Arbeitsamtes zu Ferienjobs (siehe www.arbeitsagentur.de/...) und Fachpraktika (siehe www.arbeitsagentur.de/...) für ausländische Studierende in Deutschland.
Außerdem bietet das Arbeitsamt einen individuellen Migrations-Check: Wer darf unter welchen Voraussetzungen in Deutschland arbeiten?
www.arbeitsagentur.de/...
Wer in einem Land lebt und in einem anderen arbeitet, hat mit vielen Unvereinbarkeiten und Widersprüchen bei Arbeitsrecht, Steuer, Sozialversicherung zu kämpfen. Die EURES-Netzwerke bieten Hilfe für solche Fälle an. Eine gute Übersicht gibt's bei Daniele Frijia.
Die europäische Schlichtungsstelle Solvit hilft Problemen, die durch fehlerhaften Anwendung des EU-Rechts durch Behörden in den EU-Mitgliedstaaten entstehen - z.B. wenn ein Abschluss nicht richtig anerkannt wird.
Faire Mobilität: Die Beratungsstellen des DGB für mobile Arbeitnehmer. In Berlin gibts sogar ein Beratungsbüro für "entsandte Beschäftigte": www.postedwork.dgb.de
www.geldtransfair.de, aus der Selbstbeschreibung: "In Deutschland gibt es viele Finanzdienstleister, mit denen Sie Geld ins Ausland senden können. www.GeldtransFAIR.de vergleicht diese Anbieter kostenlos für Sie – nach Preis und nach Schnelligkeit."
www.bas-ev.de, Bundesverband ausländischer Studierender
www.wusgermany.de ist ein studienbegleitendes Programm für Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die in Hessen studieren. Es wendet sich vor allem an jene Studierende, die kein Stipendium erhalten und deshalb während ihres Studiums eher zufällig und nur wenige entwicklungsländerbezogene Anregungen erhalten.
http://de.bab.la... hilft mit einer langen Liste üblicher Phrasen für die Bewerbung - in englisch, französich, polnisch und 13 weiteren Sprachen.
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.