Ob während der Ferien, während eines Auslandssemesters oder aus anderem Grund: Studierende können auch im Ausland jobben. Das solltest du dabei wissen: Nicht jede Arbeit, die im Ausland verrichtet wird, ist gleich ein Auslandsjob. Wenn du von einer Firma mit Sitz in der BRD eingestellt bist und für sie nicht ausschließlich oder nur vorübergehend im Ausland tätig bist, gelten oftmals die deutschen Regelungen weiter.
Besonderheiten Au pair (Rubrik Jobarten)
Im Ausland gilt meist ein anderes Arbeitsrecht als in Deutschland, zum Beispiel wenn es um Arbeitssicherheit, Arbeitszeit, Lohnhöhe oder Lohnfortzahlung geht.
Zwar gibt es innerhalb der EU in einigen Bereichen gleiche Standards, die aber oft niedriger sind als die hiesigen. Jenseits der EU können recht abenteuerlich erscheinende Gebräuche üblich sein. Das ist nur ein Grund mehr, sich bei einem kompetenten Ansprechpartner - das kann die lokale Gewerkschaft ebenso sein wie das nächste deutsche Konsulat - zu erkundigen, was gesetzlich zulässig ist und worauf man achten und Wert legen sollte. Du willst zwar sicher deinen Horizont erweitern und Neues kennenlernen, wenn du ins Ausland gehst, musst aber deshalb nicht deine Gesundheit ruinieren.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht in Deutschland hier.
Einkommensteuer in Deutschland wird fällig, wenn dein Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland ist.
Im Ausland kann natürlich auch eine Einkommensteuer fällig werden - allerdings gibt es dort in der Regel auch Freibeträge. So genannte Doppelbesteuerungsabkommen schützen in vielen Fällen vor Doppelbesteuerung.
Vorübergehende ausbildungsbezogene Tätigkeiten (bis 183 Tage) sind in vielen europäischen Ländern ebenfalls nicht steuerpflichtig. Um genaueres zu erfahren, erkundigt euch bei den zuständigen ausländischen Behörden. Mehr zum Thema Steuern hier.
Wenn du im Ausland arbeitest, gelten die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes - in der Regel auch dann, wenn der Arbeitgeber ein deutsches Unternehmen ist. Das kann bedeuten, dass Pflichtbeiträge in die bei uns bekannten Sozialversicherungszweige niedriger oder höher sind oder gar nicht anfallen - andererseits entstehen dann aber auch keine Ansprüche, zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall oder bei Krankheit. Deshalb erkundige dich unbedingt vor Aufnahme einer Tätigkeit vor Ort bei den zuständigen Behörden, der lokalen Gewerkschaft oder dem deutschen Konsulat, welche Versicherung du zusätzlich abschließen solltest.
In vielen Fällen ist es auch möglich, bei einem Auslandsaufenthalt weiterhin in Deutschland zumindest krankenversichert zu bleiben. Mehr Infos dazu hier.
Informationen und Beratung zu Fragen der Krankenversicherung im Ausland findest Du bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland unter www.dvka.de.
Der Kindergeldanspruch kann bestehen bleiben, auch wenn du im Ausland bist. Voraussetzung ist aber, dass du dich weiter in der Ausbildung befindest. Das kann bei Sprachkursen, die mit dem Besuch einer ausländischen Hochschule verbunden sind, ebenso der Fall sein wie bei einem Pflichtpraktikum, das im Ausland absolviert wird. Natürlich wird ein ordentliches Auslandsstudium ebenso wie ein Inlandsstudium als Ausbildung anerkannt. Wenn du im Ausland studierst und daneben arbeitest und wenn du sonst die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllst, kannst du ebenfalls Kindergeld bekommen.
Wer nur zum Arbeiten ins Ausland geht und dafür die Ausbildung (in Deutschland) unterbricht (zum Beispiel mit einem Urlaubssemester oder der Exmatrikulation), hat in der Regel auch keinen Kindergeldanspruch mehr. Mehr zum Kindergeld hier.
Infos zum Bafög im Ausland gibt es hier.
Links: Hilfreiche Ansprechpartner im Ausland bei Fragen und Problemen sind oft deutsche Einrichtungen, die mit den speziellen Problemen bundesdeutscher Arbeitnehmer und Studierender im Ausland vertraut sind.
Wer als ver.di-Mitglied in Großbritannien oder Österreich arbeitet, wird dort automatisch auch als Mitglied der britischen Gewerkschaft "Unison" bzw. der österreichischen Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA). Entsprechend können auch in Deutschland tätige Kolleginnen und Kollegen aus Unison und GPA den Service von ver.di nutzen.
Siehe auch unsere Rubrik Links/Ausland.
www.daad.de/csp, das
Carlo-Schmid-Programm des DAAD und der Studienstiftung des Deutschen
Volkes fördert Praktika in Internatonalen Organisationen und
EU-Institutionen. In der Programmlinie A bewerben sich die Interessenten
mit einem selbtgesuchten Praktikumsplatz und in der Programmlinie B
werden Praktikumsplätze bei verschiedenen Internationalen Organisationen
angeboten.