Nicht nur der Arbeitnehmer, auch der Arbeitgeber kann ein Interesse daran haben, dass sich die Mitarbeiter weiterqualifizieren. Bei studentischen Jobs ist das meist kein Thema, denn der Jobber studiert ja ohnehin - was geht das den Arbeitgeber an? Aber einige Sonderfälle sind trotzdem zu beachten.
Wer schon im Berufsleben steht, wenn die Entscheidung, ein Studium aufzunehmen, fällt, kann sich vielleicht mit dem Arbeitgeber einigen, daß der Job nicht verloren geht. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
In beiden Fällen ist es natürlich zusätzlich möglich - aber außerordentlich selten - , daß der Arbeitgeber sich an den Kosten für das Studium (Gebühren, Literatur etc.) beteiligt oder ein Zuschuß/Stipendium zahlt.
Manche Arbeitnehmer, die Interesse an der Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter haben, tragen auch teilweise oder vollständig die Kosten für die Weiterbildung (finanziert der Arbeitgeber explizit Studiengebühren zusätzlich zum Arbeitsentgelt, gelten oft Sonderkonditionen für Steuer und Sozialversicherung). In diesem Fall kann es zulässig sein, daß beide Seiten vereinbaren, daß der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten zurückzahlt, wenn er das Arbeitsverhältnis noch während der Weiterbildung oder kurz danach beendet. Je nach Dauer der Weiterbildung kann ein Jobwechsel für bis zu zwei Jahre nach Abschluß der Weiterbildung sanktioniert werden. Voraussetzung ist, daß der Arbeitnehmer durch die Weiterbildung einen geldwerten Vorteil erlangt - ist die Qualifikation außerhalb der Firma zu nichts nütze, mußt Du bei vorzeitigem Jobwechsel auch keine Kosten erstatten. Ebensowenig besteht Rückzahlungspflicht, wenn Du betriebsbedingt gekündigt wirst oder der Betrieb Dir nach Ende eines dualen Studiums keine Arbeitsstelle anbietet.
In der Berufsausbildung ist eine solche Regelung nicht zulässig, hier darf sich der Auszubildende frühestens sechs Monate vor Ende der Ausbildung zur Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb über die Ausbildungszeit hinaus verpflichten. Soweit bei einem ausbildungsintegrierten Studium (Duales Studium) lediglich ein Ausbildungsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis mit dem Betrieb besteht, wäre eine derartige Vereinbarung also unzulässig.
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Eine kurze Zusammenfassung zum arbeitsrechtlichen Status von Studierenden im Betrieb gibts bei www.igmetall.de/studieren-im-betrieb
www.i-connection.info, i-connection ist das Netzwerk der IG Metall für Beschäftigte aus der IT-Branche und aus Engineering-Unternehmen.
www.mediafon.net: Für Selbständige in allen Berufszweigen bietet die Gewerkschaft ver.di das Beratungs-Mediafon. 15 Fachleute geben Rat unter 01805/754444
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www.soliserv.de, "Kollegen helfen Kollegen" – unabhängige Informationen und Hilfen für Arbeitnehmer.
www.connexx-av.de: Der ver.di- Beratungsservice "filmfon" für Beschäftigte der Film- und Fernsehbranche ist von Montag bis Freitag, 10 bis 13 Uhr, telefonisch unter 01805/345636 erreichbar. Eine Beratung kann auch per Email vereinbart werden unter filmfon@connexx-av.de
Die IHK Saarland bietet ausführliche Informationen zum Nachlesen und Ausdrucken zu vielen relevanten bereichen des Arbeitrechtes, zu finden unter http://cms.ihksaarland.de/...
http://streik-tv.de/ ist "Die Sendung zur Arbeit". In tagesaktuellen Bei- trägen werden für Gewerkschafter und den interessierten Bürger die neuesten Entwicklungen im Arbeitsleben aufbereitet. Historische Ereignisse, Hintergrund- geschichten und Portraits rund ums Thema Gewerkschaftsarbeit und Arbeitskampf geben einen komplexen Einblick in ver.di.
www.fes.de/...: Im "Focus Gute Arbeit" der Friedrich-Ebert-Stiftung werden im Drei-Wochen-Rhythmus zu jeweils einem Themenbereich Projekte, Veranstaltungen, Publikationen etc. der FES vorgestellt, die sich den vielfältigen Aspekten der Arbeitswelt widmen.
dgb-index-gute-arbeit.de: Der DGB-Index Gute Arbeit ist das menschliche Maß für die Arbeit - ein wissenschaflich fundiertes Instrument zur Erfassung der Arbeitsbedingungen aus Beschäftigtensicht. Seit 2007 wird mit dem DGB-Index Gute Arbeit einmal jährlich bundesweit die Arbeitsqualität gemessen. Maßgeblich ist dabei ausschließlich das Urteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Für junge Beschäftigte unter 30 Jahren liegt eine Sonderauswertung vor. Deren Ergebnisse findet ihr hier.
Wiki Gute Arbeit: hier.
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.