Die gesetzlichen Regelungen zu Urlaub, Krankheit, Rente etc. gelten für alle Arbeitnehmer/innen, also auch für Studierende mit Nebenjob. Daneben kann es aber weitere Regelungen, zum Beispiel über Lohnhöhe, Ansprüche auf zusätzlichen Urlaub oder zusätzliche Zahlungen geben, die für eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten gelten. Solche Regelungen werden in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen getroffen.
Tarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft abgeschlossen. An einen Tarifvertrag sind nur Mitglieder des Arbeitgeberverbandes gebunden. Sie müssen ihn nicht auf alle Beschäftigten anwenden, gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Bezahlung etc. nach Tarifvertrag haben nur diejenigen Arbeitnehmer, die Mitglied der Gewerkschaft sind. Um keinen Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt zu schaffen, wenden aber die meisten Arbeitgeber Tarifverträge auf alle Beschäftigten an. Der Bundesarbeitsminister kann aber auch Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären, sie gelten dann für alle Unternehmen einer bestimmten Branche. Dies ist auch für sehr viele Tarifverträge geschehen (siehe rechte Spalte).
Meist enthalten Tarifverträge günstigere Regelungen als das Gesetz, zum Beispiel einen höheren Urlaubsanspruch oder eine geringere Wochenarbeitszeit. Ein Tarifvertrag muss aber keine Regelungen zu allen Fragen des Arbeitsverhältnisses beinhalten, so gibt es zum Beispiel Tarifverträge, in denen nur die Arbeitszeit festgelegt wird, kein Lohn oder Urlaubsanspruch.
Betriebsvereinbarungen werden nur für einen Konzern, eine Firma oder gar einen Betriebsteil geschlossen und können dieselben Fragen Regeln wie Tarifverträge. Der Vorteil der Betriebsvereinbarung, stärker auf die individuelle Situation des Betriebes zugeschnitten zu sein, wird deutlich wettgemacht von dem geringeren Aufwand eines Tarifvertrages, der nicht für jeden Betrieb einzeln ausgehandelt werden muss.
Weil auf betrieblicher Ebene in der Regel weniger Erfahrung im Aushandeln solcher Vereinbarungen vorhanden ist und der direkte Druck durch den Arbeitgeber stärker ist, enthalten Betriebsvereinbarungen in fast allen Fällen weniger günstige Regelungen als Tarifverträge. Wenn für die Firma ein gültiger Tarifvertrag besteht, ist eine abweichende Betriebsvereinbarung zudem nicht in jedem Fall möglich.
Ob in der Firma, in der du arbeitest, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung existiert, und ob deren Bestimmungen eingehalten werden, erfährst du beim Betriebsrat (im öffentlichen Dienst und bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern wie Rundfunkanstalten beim Personalrat (siehe Personal-/Betriebsrat) oder bei der zuständigen DGB-Gewerkschaft. Frag nach - es lohnt sich.
Natürlich gilt ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auch für studentische Arbeitnehmer, auch wenn Studierenden nicht explizit erwähnt werden (Ausnahme sind die studentischen Beschäftigten an Hochschulen). Das haben Arbeitsgerichte immer wieder bestätigt. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Anwendung der Vereinbarungen auf studentische Beschäftigte im Tarifvertrag selbst wirksam ausgeschlossen ist.
www.boeckler.de/...: Antworten auf Fragen zur Tarifpolitik wie zum Beispiel diese: Habe ich Anspruch auf tarifliche Bezahlung? Wenn für mich kein Tarifvertrag gilt, was bekomme ich dann? Was sind allgemeinverbindliche Tarifverträge? Von wem bekomme ich den Wortlaut von Tarifverträgen?
Liste der durch das Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, Stand 1. Oktober 2007 (PDF, 92 KB)
ver.di Jugend: Besser mit Tarif. Info-Broschüre
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.