Nicht selten wird am Beginn eines Arbeitsverhältnisses eine Probezeit vereinbart. Aber was ist besonders an der Probezeit? Und welche Einschränkungen gelten schon von Gesetzes wegen für die erste Zeit in einem neuen Job? Hier die wichtigsten Fakten.
Achtung: Die Probezeit ist nicht identisch mit dem sogenannten "Probearbeiten". Mehr dazu hier.
Das Kündigungsschutzgesetz schützt vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Mehr hier. Dieser Schutz tritt aber erst ein, wenn ein Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate (Urlaub, Krankheit, Streik, Elternzeit etc. inbegriffen) bestanden hat. Im ersten halben Jahr besteht daher in jedem Arbeitsverhältnis lediglich die Kündigungsfrist von vier Wochen ohne weitere Einschränkungen.
Zusätzlich kann für die ersten sechs Monate die Kündigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt werden. Dafür genügt, wenn im Arbeitsvertrag oder im gültigen Tarifvertrag/in der Betriebsvereinbarung eine Probezeit vereinbart ist. Darüber hinaus kann der Tarifvertrag auch festlegen, dass die Kündigungsfrist während der Probezeit niedriger als zwei Wochen liegt. Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine Probezeit nach neuerer Rechtsprechung möglich.
Alternativ ist auch ist die Vereinbarung von Kündigungsterminen möglich.
Während des ersten halben Jahres einer Beschäftigung hat der Arbeitnehmer nur auf einen Teil des Jahresurlaubs Anspruch, nämlich für jeden Monat, den er gearbeitet hat, auf ein Zwölftel des Jahresanspruches. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, dennoch den vollen Jahresurlaub schon während dieser Zeit zu gewähren. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob tatsächlich eine Probezeit vereinbart wurde.
Daneben kann während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses auch eine Urlaubssperre vereinbart werden. Mehr zum Thema Urlaub hier.
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht arbeitet, besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen andauert. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde. Mehr zur Lohnfortzahlung bei Krankheit hier.
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www.dgb.de/...: Infos zur aktuellen Debatte um die Verlängerung der Probezeit und die von der Bundesregierung geplanten Veränderungen beim Kündigungsschutz.
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