Du hast Anspruch auf regelmäßige Lohnzahlungen in der vereinbarten Höhe. Ob du das Geld zur Monatsmitte oder am Monatsende erhältst, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlungen in unregelmäßigen Abständen sind nicht zulässig.
Die Höhe des Lohnes ist nicht nur Verhandlungssache, für fast alle Arbeitsbereiche gibt es Tarifvereinbarungen oder Richtwerte, die selten um mehr als 20 % unterschrittten werden dürfen. Wenn Dein Lohn um mehr als ein Drittel unter dem ortsüblichen Lohn für eine vergleichbare Tätigkeit liegt, ist er sogar sittenwidrig und damit ungesetzlich. Welcher Lohn für deine Arbeit angemessen ist, und ob du einen Anspruch auf eine bestimmte Lohnhöhe hast, erfährst du bei der zuständigen Gewerkschaft.
In der Regel sollte dein Lohn nicht höher oder niedriger sein als der Lohn deiner Kollegin, die dieselbe Arbeit verrichtet. Nur in Ausnahmefällen dürfen Unterschiede bestehen – der Arbeitgeber muss sie aber sehr gut begründen können. Unzulässig ist es jedenfalls, studentischen Beschäftigten (resp. Werkstudenten) den tarifvertraglich vereinbarten Lohn vorzuenthalten. Ebenso unzulässig ist, daß die Höhe der Grundvergütung je nach Alter der Arbeitnehmer variiert.
Der Lohn, den der Arbeitgeber mit dir vereinbart, ist natürlich der Bruttolohn. Je nachdem, welche Art Beschäftigungsverhältnis du eingehst, werden davon womöglich Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen. Übrig bleibt der Nettolohn, der auf dein Konto fließt. Auch daran musst du denken, wenn du deinen Lohn aushandelst.
Zuschläge zur normalen Lohnhöhe können zum Beispiel bei Nacht-, Schicht-, Wochenend-, Feiertagsarbeit oder Überstunden fällig werden. Diese Zuschläge sind i.d.R. auch einkommensteuerfrei. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf solche Zuschläge (Ausnahme: Seeschiffahrt). Sie müssen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Zum Freizeitausgleich bei solchen Diensten siehe hier.
Mehr zu Überstunden hier, mehr zu den Sonderregeln bei Arbeit auf Abruf hier.
Wenn du hierzu weitere Fragen hast, nutze unsere kostenlose Online-Beratung.
www.boeckler.de/...: Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland nicht. Aber es bestehen drei Formen tariflicher Mindestlöhne. Dazu gibt es jetzt ein kurze Erläuterung mit den wichtigsten Zahlen und Fakten.
www.igbau.de/...: Hotline für die Reinigungskräfte, die nicht das bekommen, was ihnen zusteht. Service der IG BAU
www.stern.de/... Info Tariflohn: Der "Stern" und das wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Institut der Böcklerstiftung bieten hier grundlegende Informationen zum Thema Tariflohn
www.tarifspiegel.de, Überblick über die aktuellen Tariflöhne in zahlreichen Berufen und Branchen
www.mindestlohn.de: Einen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde fordert der DGB. Siehe auch Scheinargumente gegen Mindestlohn und Bündnis Mindestlohn.
Für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit bekennen sich jährlich am 15. April Frauen in aller Welt. Mehr unter www.equalpayday.de.
www.frauenlohnspiegel.de, das WSI-Tarifarchiv in der Hans-Böckler-Stiftung hat einen neuen Informationsservice für Frauen eingerichtet: Die Webseite bietet einen Lohn- und Gehalts-Check zu über 130 Berufen und dar-über hinaus zahlreiche weitere Informationen, Hinweise und Links zum Thema Frau und Beruf. Mehr Infos zu Frauen und Arbeit unter http://www.dgb-frauen.de
Flyer des DGB-Rechtsschutz zu Lohnansprüchen bei Insolvenz des Arbeitgebers.
Flyer Einstiegsgehälter, herausgegeben von der IG Metall (PDF)
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.