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Krankheit



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Bei Krankheit: Lohnfortzahlung

Wer krank ist, muss auch essen. Darum hat jeder Arbeitnehmer auch im Krankheitsfall Anspruch auf hundertprozentige Lohnzahlungen. Das gilt selbst bei Nebenjobs mit variierenden Wochenarbeitszeiten, in denen man mehr oder weniger kurzfristig für einen "Dienst" eingesetzt wird: Ist dein Einsatz vereinbart und du wirst kurzfristig krank, bekommst du trotzdem vollen Lohn. Bei längerer Krankheit ist der durchschnittliche Verdienst ausschlaggebend.

Diese Regelung aus dem so genannten "Entgeltfortzahlungsgesetz" des Bundes greift vier Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses und gilt zum Beispiel auch für ärztlich verordnete Kuren. Bei kurzen aneinanderliegenden befristeten Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber wird ausnahmsweise von einem einheitlichen Arbeitsverhältnis ausgegangen, die Wartezeit gibts dann nur einmal.

Voraussetzung ist natürlich eine ärztliche Krankschreibung, die dem Arbeitgeber vorgelegt wird.

Nur in sehr besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer seine Genesung mutwillig oder ungewöhnlich leichtfertig verzögert, kann die Lohnfortzahlung womöglich verweigert werden. Oder wenn Du eine bsonders gefährliche Sportart ausübst, und Dich abei verletzt, weil du Dich deutlich überschätzt hast oder grob gegen die Regeln verstoßen hast.

Die Lohnfortzahlung gibt es nicht ohne Grund. Wer krank ist, würde nicht nur unverschuldet weniger verdienen. Viele Arbeitnehmer würden aus Angst um ihren Verdienst krank zur Arbeit gehen - was noch kranker macht. Und so toll ist kein Stundenlohn, dass man ihm die Gesundheit opfern muss. Also: Nimm die Lohnfortzahlung in Anspruch.

Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers gibt es nur einmal pro Krankheit, auch wenn du zwischendurch arbeitsfähig warst und nun erneut wegen derselben Sache krank geschrieben bist (zum Beispiel weil es einen Rückfall gab). Wenn mehrere Krankheiten gleichzeitig oder nacheinander auftreten, endet die Lohnfortzahlung auch nach sechs Wochen, es sei denn, man war zwischendurch gesundgeschrieben.


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Nach 6 Wochen: Krankengeld

Wer länger ans Bett gefesselt ist, erhält sogar für sechs Wochen den vollen Lohn vom Arbeitgeber. Danach springt normalerweise die Krankenkasse mit Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des üblichen Lohnes ein.

Sogar Selbständige können bei vielen gesetzlichen Krankenkassen einen Krankengeldanspruch erwerben - gegen einen zusätzlichen Beitrag.

Allerdings haben Studierende keinen Anspruch auf Krankengeld. Ausnahme: Wer wegen dauerhafter Überschreitung der 20-Wochenstundengrenze nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit ist, bekommt auch Krankengeld, ebenso - aber mit Einschränkungen - wer freiwillig versichert ist.


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Krank gekündigt?

Krankschreibungen, auch wenn sie öfter auftreten oder länger andauern, sind kein zulässiger Kündigungsgrund. Sonst würden diejenigen, die öfter krank sind als andere, entlassen werden - und jeder Arbeitnehmer würde aus Angst um seinen Job auch dann zur Arbeit gehen, wenn er krank ist - was noch kranker macht. Und so toll ist kein Job, dass man ihm die Gesundheit opfern muss.

Nur wer dauerhaft mehr krank ist als am Arbeitsplatz - ohne die Aussicht, daß sich das bald ändert - kommt gegen eine Kündigung nur schwer an - zumal, wenn die Fehlzeiten dem Betrieb erheblich schaden und auch ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Betriebes keine Abhilfe schaffen kann. 


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Mehr für Kranke

Für Eltern, die wegen der Krankheit eines Kindes Zuhause bleiben, gibt es hier mehr Infos.

Für die Zeit des Mutterschutzes wird ebenfalls ein Lohnersatz gezahlt (Mutterschaftsgeld). Mehr hier.

Weitergehende Informationen auch zu zahlreichen anderen sozialen Leistungen gibt es in der Sozialfibel der Bayerischen Staatsregierung.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung gibt es hier.

Wenn du hierzu weitere Fragen hast, nutze unsere kostenlose Online-Beratung.


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Online-Beratung


http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/small/buttons/students.jpgProbleme im Job oder Praktikum? Stell deine Frage im Online-Forum von students at work!



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Info und Beratung



www.onforte.de, Beratung Online und am Telefon in allen Fragen zu Telearbeit, E-Learning, Wissensmanagement oder zu Mitbestimmung und Beteiligungsrechten bei Internet und Intranet.

Eine kurze Zusammenfassung zum arbeitsrechtlichen Status von Studierenden im Betrieb gibts bei www.igmetall.de/studieren-im-betrieb

www.i-connection.info, i-connection ist das Netzwerk der IG Metall für Beschäftigte aus der IT-Branche und aus Engineering-Unternehmen.

www.mediafon.net: Für Selbständige in allen Berufszweigen bietet die Gewerkschaft ver.di das Beratungs-Mediafon. 15 Fachleute geben Rat unter 01805/754444

www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de, Forum zum Thema "Onlinerechte für Beschäftigte" mit Fallbeispielen, Meinungen, Fragen und natürlich auch Antworten.


www.soliserv.de, "Kollegen helfen Kollegen" – unabhängige Informationen und Hilfen für Arbeitnehmer.

www.connexx-av.de: Der ver.di- Beratungsservice "filmfon" für Beschäftigte der Film- und Fernsehbranche ist von Montag bis Freitag, 10 bis 13 Uhr, telefonisch unter 01805/345636 erreichbar. Eine Beratung kann auch per Email vereinbart werden unter filmfon@connexx-av.de

Die IHK Saarland bietet ausführliche Informationen zum Nachlesen und Ausdrucken zu vielen relevanten bereichen des Arbeitrechtes, zu finden unter http://cms.ihksaarland.de/...

http://streik-tv.de/ ist "Die Sendung zur Arbeit". In tagesaktuellen Bei- trägen werden für Gewerkschafter und den interessierten Bürger die neuesten Entwicklungen im Arbeitsleben aufbereitet. Historische Ereignisse, Hintergrund- geschichten und Portraits rund ums Thema Gewerkschaftsarbeit und Arbeitskampf geben einen komplexen Einblick in ver.di.


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Gute Arbeit


www.fes.de/...: Im "Focus Gute Arbeit" der Friedrich-Ebert-Stiftung werden im Drei-Wochen-Rhythmus zu jeweils einem Themenbereich Projekte, Veranstaltungen, Publikationen etc. der FES vorgestellt, die sich den vielfältigen Aspekten der Arbeitswelt widmen.


dgb-index-gute-arbeit.de
: Der DGB-Index Gute Arbeit ist das menschliche Maß für die Arbeit - ein wissenschaflich fundiertes Instrument zur Erfassung der Arbeitsbedingungen aus Beschäftigtensicht. Seit 2007 wird mit dem DGB-Index Gute Arbeit einmal jährlich bundesweit die Arbeitsqualität gemessen. Maßgeblich ist dabei ausschließlich das Urteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Für junge Beschäftigte unter 30 Jahren liegt eine Sonderauswertung vor. Deren Ergebnisse findet ihr hier.

Wiki Gute Arbeit: hier.


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Für Berater


Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.