Als studentischer Arbeitnehmer bist du natürlich nicht rechtlos den Wünschen deines Arbeitgebers ausgeliefert. Auch du hast Arbeitnehmerrechte, wie zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.
Ein Teil dieser Rechte ist gesetzlich verankert. Selbst wenn du darauf schriftlich vollständig verzichtest, wäre das unzulässig. Du solltest aber sehr vorsichtig sein, wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst: Viele wichtige Punkte, wie etwa die Arbeitszeit oder die Höhe der Vergütung können frei verhandelt werden, wenn kein Tarifvertrag besteht. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen.
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Hier mehr.
Wer krank ist, muss auch essen. Darum hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Hier mehr.
Jeder Arbeitnehmer muss sich zwischenzeitlich auch einmal erholen. Deshalb hast Du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Hier mehr.
Egal, welche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt ist, das Gesetz schränkt die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit ein. Mehr hier.
Wird das Arbeitsverhältnis einseitig beendet, heißt das Kündigung. Fristen und Regelungen, die für alle Arbeitnehmer gelten, hier.
Invalide durch Büroarbeit? Nicht nur auf dem Bau kann mangelnder Arbeitsschutz gefährlich für Leben und Gesundheit sein. Mehr hier.
Die gesetzlichen Regeln zu Urlaub, Krankheit etc. gelten für alle Arbeitnehmer. Was in Tarifverträgen vereinbart wird, nicht. Mehr.
Bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten ist der Personalrat/Betriebsrat eine wichtige Anlaufstelle. Mehr hier.
Was bedeutet es, wenn für ein Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart wird und was gilt schon von Gesetzes wegen? Mehr hier.
Endet ein Arbeitsverhältnis hast du einen Anspruch auf ein Arbeits-zeugnis, das über deine Beschäftigung Auskunft gibt. Mehr hier.
Du fühlst dich von Kollegen oder Arbeitgeber schlecht behandelt, zurückgesetzt, beleidigt, benachteiligt. Mehr zu Mobbing u.ä. hier.
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Die IHK Saarland bietet ausführliche Informationen zum Nachlesen und Ausdrucken zu vielen relevanten bereichen des Arbeitrechtes, zu finden unter http://cms.ihksaarland.de/...
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dgb-index-gute-arbeit.de: Der DGB-Index Gute Arbeit ist das menschliche Maß für die Arbeit - ein wissenschaflich fundiertes Instrument zur Erfassung der Arbeitsbedingungen aus Beschäftigtensicht. Seit 2007 wird mit dem DGB-Index Gute Arbeit einmal jährlich bundesweit die Arbeitsqualität gemessen. Maßgeblich ist dabei ausschließlich das Urteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.