Wer darf eigentlich studieren? Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass nur das Abitur den Zugang zur Hochschule öffnet. Aber es gibt immer mehr Ausnahmen. Wer eine Berufsausbildung und Arbeitserfahrung hat, kann schon heute an viele Hochschulen - oft nach einer extra Prüfung - ein Studium aufnehmen (sogenannter Dritter Bildungsweg/DBW). Und dann ist da ja noch die Frage, wieviel ein ausländischer Schulabschluß gilt.
Jedes Bundesland hat die Möglichkeit, eigene Zulassungsregeln für Studienbewerber ohne Abitur zu erlassen. Und viele Bundesländer haben sich bisher gegen verbindliche detaillierte Festlegungen entschieden, sie über lassen den Hochschulen die genauen Regelungen. Das kann im Ergebnis dazu führen, daß es für Deinen Studiengang ganz eigene Zugangsregelungen für den Dritten Bildungsweg gibt - es nutzt also nichts, zu wissen, wie der Zugang an anderen Hochschulen oder Fakültäten gehandhabt wird. Informiere Dich am Besten vor Ort bei der Studienberatung der Hochschule oder des Fachbereiches über die Regellage.
Für die erste Orientierung ist aber diese ausführliche Broschüre der Bundesagentur für Arbeit ganz gut. Sie gibt Auskunft darüber, wie in den Bundesländern die verschiedenen Wege zum (Fach- oder fachgebundenen) Abi oder in die Hochschule auch ohne Hochschulreife aussehen. Das Dokument ist zu finden unter http://infobub.arbeitsagentur.de/...
Übrigens: An der Uni Hamburg wird der Studiengang Sozialökonomie (B.A.) speziell für Studierende ohne Abitur - aber mit Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung - angeboten.
Nachdem bis dato jedes Bundesland und z.T. jede Hochschule selbst regelte, unter welchen Voraussetzungen man auch ohne Abitur ein Studium aufnehmen kann, hat sich die Kultusministerkonferenz der Länder jetzt auf einheitliche Standards geeinigt. In dem Beschluß vom 06. März 2009 heißt es:
1. Inhaber folgender Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:
1.1 Meister im Handwerk nach §§45,51a, 122 Handwerksordnung (HwO)
1.2 Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 42, 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
1.3 Inhaber vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst)
1.4 Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen" der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung
1.5 Inhaber von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.
2. Beruflich qualifizierte Bewerber, die nicht unter Ziffer 1 fallen, erhalten eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
2.1 Abschluss einer nach BBiG/HwO, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studien gang affinen Bereich und mindestens dreijährige Berufspraxis in einem zum Studiengang affinen Bereich; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.
2.2 Erfolgreicher Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens, das- durch eine Hochschule oder staatliche Stelle auf der Grundlage einer Prüfungsordnung durchgeführt wird
- schriftliche und mündliche Prüfungsanteile aufweist
- auf allgemeines und fachbezogenes Wissen bezogen ist.
Das Eignungsfeststellungsverfahren kann durch ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr ersetzt werden.
3. Die Länder können weitergehende Regelungen für den Hochschulzugang treffen und insbesondere den Katalog der Fortbildungsabschlüsse gemäß Ziffer 1 entsprechend den jeweiligen Landesregelungen erweitern. Solche landesspezifischen Hochschulzugangsberechtigungen werden nach einem Jahr nachweislich erfolgreich absolvierten Studiums zum Zwecke des Weiterstudiums in dem gleichen oder in einem affinen Studiengang von allen Ländern anerkannt. Ein Probestudium, zu dem abweichend von den unter Ziffer 2 festgelegten Voraussetzungen zugelassen wurde, wird nicht mitgerechnet.
Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, kann auch ohne Abitur eine Hochschulzugangsberechtigung an der Akademie der Arbeit in Frankfurt /Main erwerben. Der Abschluß qualifiziert zudem auch für andere Berufsperspektiven. Voraussetzung ist allerdings das Bestehen einer Aufnahmeprüfung.
Das (Ganztags-)Studium an der AdA dauert elf Monate, jeweils von Anfang Oktober bis Anfang August. In Hessen und einigen anderen Bundesländern berechtigt dich ein AdA-Abschluss zu einem Hochschulstudium der Rechtswissenschaften, Soziologie oder Volkswirtschaftslehre.
Bewerben kann man sich dierekt bei der AdA oder über eine Verwaltungsstelle der Gewerkschaft. Dort kann man Dir vielleicht auch helfen, ein gewerkschaftliches Stipendium zu erhalten. Darin enthalten ist die kostenlose Unterbringung und Verpflegung an der AdA, ein monatliches Unterhaltsgeld (ca. 400 €, gilt bei der Einkommensteuer als Stipendium), Büchergeld und Fahrtkostenerstattung für Heimfahrten, ein Zuschuss für die Krankenversicherung und in bestimmten Fällen ein Zuschuss für die Miete daheim.
Du solltest versuchen, von deinem Arbeitgeber eine Freistellung für die Dauer des Studiums zu bekommen. So hast du die Option, danach wieder in deinen Betrieb, vielleicht sogar an deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Allerdings ist dein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet: er kann, aber er muss dich nicht freistellen!
Einen guten Überblick über die Regelungen der einzlnen Bundesländer gibt die IG Metall unter
www.uni-ohne-abi.de
Einen noch besseren Überblick über die Regelungen der einzelnen Hochschulen in allen Bundesländern gibt die IG BCE hier.
www.gdff.de, die Gesellschaft der Freunde und Förderer der HWP Hamburg setzt sich für die Beibehaltung des Angebotes des Hochschulstudiums auch für Berufstätige ohne Abitur ein.
www.arbeiterkind.de, "das Internetportal für alle Schüler und Studierende, die als erste in ihrer Familie einen Studienabschluss anstreben."
Wenn die Eltern keine Hochschule kennen, fällt es oft schwerer, sich im akademischen Milieu zurechtzufinden. Hier hilft "The Dishwasher", ein halbjährlich erscheinendes Magazin für Studierende (und solche, die es werden wollen) mit einer sogenannten „niedrigen“ sozialen Herkunft, also für studierende Arbeiterkinder, studierende Nicht-Akademikerkinder, „First-Generation-Studierende“ usw.
Mehr zum Thema Arbeiterkinder und Uni bei der Böcklerstiftung.