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Hochschulzugang und Hochschulzulassung


Studieren geht nicht einfach so: In die Vorlesung kann man sich zwar meist auch setzen, wenn man gar nicht eingeschrieben ist, aber wer Prüfungen schreiben und am Ende ein Zeugnis erhalten will, muß in den Studiengang eingeschrieben sein.


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Wer kommt an die Hochschule?

Das Abitur ist die Eintrittskarte in die Hochschule, wer die Reifeprüfung abgelegt hat, kann sich einschreiben, wo und für was er will. Und da hierzulande schließlich jeder, der will (und sich anstrengt) auch Abi machen kann, ist doch alles super - oder?

Leider nicht: Von 100 Studierenden kommen nur 11 % aus sozial schwachen Familien - deutlich weniger, als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ausmacht. Zwar kommen schon wenige Jugendliche aus bildungsfernen Familien überhaupt bis zum Abitur - aber nur jeder dritte von ihnen entscheidet sich danach auch für ein Studium. Von den Abiturienten aus Mittel- und Oberschichtfamilien landen hingegen fast alle an der Uni. Für diese Diskrepanz gibt es zwei Gründe: Arbeiterkinder können sich schwer vorstellen, sich in der akademischen Welt wohlzufühlen - und sie fürchten, das Studium nicht finanzieren zu können, weil die Eltern sie nicht unterstützen können.

Diese verhinderten Studierenden sind ein doppelter Verlust. Nicht nur, weil unsere Gesellschaft auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen ist, sondern auch, weil das Recht auf Bildung arm wie reich gleichermaßen zusteht. Und schließlich gilt auch: Je höher das Bildungsniveau einer Gesellschaft, desto höher ihr Wohlstand.


NC oder nicht

Am Besten ist es natürlich, wenn das Studienfach zulassungsfrei ist - also jeder, der Abitur hat, sich für das Fach einschreiben und es studieren kann. Weil das Geld hinten und vorne nicht reicht und es für manche Fächer besonders viele Studieninteressierte gibt, gibt es heute aber mehr und mehr zulassungsbeschränkte Studiengänge. Das heißt: Pro Semester kann nur eine beschränkte Zahl (=Numerus clausus/NC) an Studienplätzen vergeben werden. Wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt, werden die Plätze nach festgelegten Auswahlkriterien verteilt.
Für einige Studiengänge verteilt die ZVS die Plätze gleich bundesweit. Es gibt aber immer mehr Hochschulen, die auch einen lokalen NC (und eigene Zulassungsverfahren) haben - dann kann es sein, daß für ein Fach, das an einer Hochschule zulassungsfrei ist, an einer anderen nur begrenzte Studienplätze zur Verfügung stehen. Auch das kann ein Kriterium für die Wahl der Hochschule sein. Vor allem bietet sich aber an, sich in solchem Fall an verschiedenen Hochschulen zu bewerben - fällt man bei der einen durch, klappts vielleicht bei der anderen. Und das ist in vielen Fällen besser als ein oder zwei Semester zu warten.
Natürlich gibt es Anwälte, die darauf spezialisiert sind, Einzelne auch in ein NC-Fach einzuklagen. Solche Klagen haben, richtig angelegt, in der Regel Erfolg. Aber sie kosten Zeit, Nerven und auch Geld. Und in der Regel verliert man mindestens die  wichtigen ersten Wochen der Vorlesungszeit.


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Zentrale Studienplatzvergabe (SfH/ZVS)

Die Stiftung für Hochschulzulassung - SfH (bis 2010: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen - ZVS), ist seit ihrer Gründung 1973 umstritten. Heute müssen nur die Studienplätze für medizinische Studiengänge und für Pharmazie noch über die SfH verteilt werden (sog. bundesweites Verfahren) - bei allen anderen Studiengängen kann jedes Bundesland, z.T. jede Hochschule, selbst entscheiden, ob die SfH bei der Vergabe der Studienplätze eine Rolle spielt oder nicht (sog. Service-Verfahren). Einen Überblick über alle Studienplätze, die derzeit über die SfH vergeben werden, erhältst Du hier. Beachte unbedingt die Bewerbungsfristen: 15. Juni für das Wintersemester und 15. Janaur für das Sommersemester. Pro Semester kannst Du sowohl für das bundesweite Verfahren als auch für das Service-Verfahren eine Bewerbung abgeben, mehr werden nicht bearbeitet. Daneben kannst Du Dich freilich für weitere Studiengänge direkt an den Hochschulen bewerben.

Im bundesweiten Verfahren gilt:
Alle Hochschulen, die die betroffenen Studiengänge anbieten, müssen ihre Studiengänge über die SfH besetzen. Wenn Du also einen medizinischen Studiengang, Psychologie oder Pharmazie studieren willst, mußt Du Dich bei der SfH bewerben. Einige der Plätze erhalten diejenigen Bewerber, die den besten Abiturdurchschnitt haben, weitere Plätze sind für diejenigen, die schon länger auf eine Zulassung warten (die also ihr Abitur nicht frisch in der Tasche haben), reserviert. Die übrigen Plätze werden nach den Auswahlregeln der Hochschulen vergeben. Jede Hochschule kann hier neben der Abiturnote und der Wartezeit noch weitere Kriterien anwenden, z.B. eigene Auswahltests oder -gespräche.

Im Service-Verfahren gilt:

Jede Hochschule kann entscheiden, ob sie in weiteren Studiengängen die Plätze über die SfH vergibt. Das machen nur wenige Hochschulen, das Angebot der Studiengänge reicht dennoch von BWL über Architektur bis Journalismus. Hier kann jede Hochschule eigene Vergabekriterien festlegen, die die SfH dann anwendet. Auch hier können Auswahlgespräche u.ä. stattfinden.


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Hochschuleigene Zulassungsverfahren

Wenn Hochschulen aus hunderten Bewerbern für einen Studiengang ihre Studierenden selbst aussuchen, bedeutet das vor allem viel Arbeit. Deshalb greifen die meisten von ihnen auf die klassischen Kriterien Abiturnote und Wartezeit zurück. In exklusiven Fächern gibt es aber verschiedentlich schon Professoren und Dekane, die auf Testklausuren, Auswahlgesprächen und ähnlichem bestehen. In manchen künstlerischen oder technischen Fächern ist es zudem üblich, daß vorab Arbeitsproben oder Praktika verlangt werden. Erkundige Dich rechtzeitig, ob für dein Wunschfach besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen - und welche es sind. Gut vorbereitet lassen sich solche Hürden am besten meistern.


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Das sagt die DGB-Jugend

Der freie Zugang zu Bildung ist die Voraussetzung zur gleichberechtigten Teilhabe. Deshalb setzen wir uns gegen Zulassungsbeschränkungen und soziale Hürden für die Studienaufnahme ein. Schließlich sagt eine gute Abiturnote oder das Diplom der Eltern noch nichts über die Eignung zum Medizinstudium aus. Selbst, wenn es keinen Mangel an Ingenieuren, Chemikern oder niedergelassenen Ärzten gäbe, bliebe immer noch die Frage, ob zu den nachahmenswerten Aspekten der DDR-Bildungspolitik gehört, dass man nicht das studieren konnte, was man wollte, sondern das, wofür man eine Zualssung bekam.
Die hohe Zahl von Studiengangwechseln- und Abbrüchen jedenfalls läßt sich besser senken: Durch mehr Unterstützung für Abiturienten bei der Studienwahl und durch bessere Betreuung der Studierenden. Da hätten beide Seiten was davon - Studierenden blieben unnötige Rückschläge erspart und die Republik kann sich über mehr ausgebildete Fachleute mit kürzerer Studiendauer freuen.

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Richtig adressieren


www. hochschulstart.de, die Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung


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Richtig dazugehören


http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/thumb/buttons/logos_links/tn_logo_arbeiterkind_de.gifwww.arbeiterkind.de, "das Internetportal für alle Schüler und Studierende, die als erste in ihrer Familie einen Studienabschluss anstreben."

Wenn die Eltern keine Hochschule kennen, fällt es oft schwerer, sich im akademischen Milieu zurechtzufinden. Hier hilft "The Dishwasher", ein halbjährlich erscheinendes Magazin für Studierende (und solche, die es werden wollen) mit einer sogenannten „niedrigen“ sozialen Herkunft, also für studierende Arbeiterkinder, studierende Nicht-Akademikerkinder, „First-Generation-Studierende“ usw.

Mehr zum Thema Arbeiterkinder und Uni bei der Böcklerstiftung.