Wenn der Arbeitgeber - z.B. bei einem Dualen Studium oder weil er Dich für ein Studium (teilweise) freigestellt hat - zusätzlich zum Arbeitslohn auch Geld überweist, damit Du die Studiengebühren, die Du an die Hochschule entrichten mußt, nicht selbst tragen mußt, bleibt dieses zusätzliche Geld unter Umständen steuerfrei. Das heißt, bei der Berechnung Deiner steuerpflichtigen Einkünfte wird das Geld gar nicht erst berücksichtigt. Seit 2009 sind diese Zahlungen außerdem nicht sozialversicherungspflichtig.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, daß
- zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Ausbildungsverhältnis besteht,
- der Arbeitgeber sich im Arbeitsvertrag oder einer Ergänzung des Vertrages zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet und
- die übernommenen Studiengebühren vom Arbeitgeber zurückgefordert werden können, wenn der Studierende das ausbildende Unternehmen innerhalb von zwei Jahren nach dem Studienabschluss verlässt (mehr zum Thema Rückforderung von Aus- und Weiterbildungskosten).
Für die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht gibt es zwei mögliche Szenarien:
- entweder liegt Steuerfreiheit nach dem obigen Kriterien vor, was der Arbeitgeber gegenüber dem Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung etc.) nachweisen werden muß (z.B. durch entsprechenden Bescheid vom Finanzamt)
- oder die Studiengebühren müssen ohnehin vom Arbeitgeber und nicht vom Studierenden getragen werden, z.B. weil ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Hochschule besteht, der das vorsieht.
Studiengebühren entlasten die Haushalte der Bundesländer. Mindereinnahmen in der Sozialversicherung gehen aber zu Lasten der Versichertengemeinschaft - also der Anspruchsberechtigten Arbeitnehmer: Fehlt das Geld, werden ihre Leistungen gekürzt oder ihre Beiträge erhöht. Allenfalls gleicht der Bund noch Defizite aus und hat dadurch weniger in der Kasse - z.B. fürs Kindergeld. Auch Mindereinnahmen bei der Lohnsteuer gehen zum größeren Teil zu Lasten des Bundes und der Kommunen - die sich mehr als die Hälfte der Einkommensteuereinnahmen teilen. Durch die Steuerbefreiung subventionieren also vor allem der Bund, die abhängig Beschäftigten und auch die Kommunen - z.T. unfreiwillig - die Haushalte der Länder.
Dazu kommt: Wenn der Arbeitgeber das Geld übrig hat, könnte er es mit oder ohne Studium dem Arbeitnehmer geben - und der könnte es behalten, gäbe es keine Studiengebühren. Er würde daraus z.B. Beiträge zur Rentenversicherung entrichten, die den späteren Rentenanspruch erhöhen - und könnte den Rest nehmen, um ins Kino zu gehen. Die Studiengebühren kosten also auch hier, wo sie den Studierenden auf den ersten Blick nicht belasten, weil er sie ja "nicht selber" zahlt, vor allem das Geld des Studenten.
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Die Studiseiten der IG Metall: www.hochschul-informationsbuero.de/
www.arasis.de: Studentisches Netzwerk, Wissensspeicher und Forum. Aus der Selbstdarstellung: "Wir wollen die Effizienz des Studiums erhöhen, indem wir Studenten ein freies Medium für geistreichen Wissensaustausch bieten und Ihnen bei der Jobsuche helfen."
www.hochschulanzeiger.de: Service der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs