Wer nicht in der Heimat studiert, muss auf vieles achten: Fragen nach Visum, Krankenversicherung, Arbeitserlaubnis, Unfallversicherung und vielem anderen sollten rechtzeitig vor der Reise recherchiert werden:
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Im Ausland studieren - bin ich auch unfallversichert?
Studierende an deutschen Hochschulen sind während ihres Studiums für alle Tätigkeiten, die im Rahmen des Studiums an der Hochschule durchgeführt werden, aber auch bei Exkursionen oder in der Unibibliothek unfallversichert. Das erfolgt automatisch bei Immatrikulation durch die Landesunfallkasse des Bundeslandes, in dem die Hochschule liegt. Was ist aber, wenn ich ins Ausland gehe, um dort zu studieren?
Grundsätzlich gilt: Der Unfallversicherungsschutz der Landesunfallkasse gilt nicht im Auslandssemester oder während eines Auslandspraktikums. Ausnahme: Das Praktikum oder Auslandssemester muß formal, organisatorisch und inhaltlich Teil des Studiums an einer inländischen Hochschule sein. Dafür genügt es nicht, in deutschland immatrikuliert zu bleiben, auch die Anerkennung der Leistungen für das hiesige Studium reicht nicht aus. Deine Heimathochschule muß auch die organisatorische Verantwortung für Dich behalten. Das ist in den seltensten Fällen so. Deshalb: Mach Dich kundig, ob Du an der Uni oder beim Praktikumsgeber im Ausland automatischz unfallversichert wirst. Ist das nicht der Fall, solltest Du Dir über eine eigene Unfallversicherung Gedanken machen.
Wer mit einem Hochschulabschluß das Land verlassen will, steht oft vor der Frage, welchen Wert das Zertifikat im Ausland hat. Die Vorstellung, der Bologna-Prozeß würde diesen Fragen im europäischen Hochschulraum die Bedeutung rauben, ist leider falsch. Mit vielen Staaten bestehen allerdings Abkommen über Voraussetzungen und Verfahren der gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen. In Deutschland hilft die Kultusministerkonferenz (KMK) in allen Fragen zur Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses. Eine recht gute Orientierung, inwieweit ein ausländischer Bildungsabschluß in Deutschland anerkannt wird, gibt das Portal anabin.de. Zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gibt es Informationen unter berufliche-anerkennung.de
Absolventen einer deutschen Hochschulausbildung, die sich im Ausland weiterbilden oder dort berufstätig werden wollen, können ebenfalls bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK eine Zeugnisbescheinigung erhalten. Das Portal Crossroads.eu hilft zudem, in Frankreich, Norwegen, Polen, Österreich, Belgien (Flandern), den niederlanden und der Schweiz die richtige Institution zur Anerkennung eines deutschen Hochschulabschlusses ausfindig zu machen.
Die europäische Schlichtungsstelle SOLVIT hilft Problemen, die durch fehlerhaften Anwendung des EU-Rechts durch Behörden in den EU-Mitgliedstaaten entstehen - z.B. wenn ein Abschluß nicht richtig anerkannt wird. Bei anderen Problemen helfen andere - wer genau, kann man über den Wegweiserdienst CSS der EU herausfinden.
Ausführliche Informationen über Studium und Bildungsmöglichkeiten für Ausländer in Deutschland bietet die AGLL Fernstudium unter fernstudium-net.de. Zusätzlich berät die AGLL ausländische Studierende rund um Studum und Weiterbildung. Themen: passende Studienangebote, die richtige Bewerbung samt der erforderlichen Unterlagen oder Kontaktherstellung bei den Ämtern.
Für ausländische Studierende hat der DAAD auf Deutsch und Englisch alles Wichtige über Studien- und Forschungsmöglichkeiten in Deutschland unter study-in.de zusammengestellt. Mit Erfahrungsblog, Landkarte und Faq-Clips.
Die Global Labour University bietet Master-Studienprogramme in Deutschland, Südafrika, Indien und Brasilien. Themen: Politik und Globalisierung. http://www.global-labour-university.org/
http://de.bab.la... hilft mit einer langen Liste üblicher Phrasen für die Bewerbung - in englisch, französich, polnisch und 13 weiteren Sprachen.
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.