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Urlaubssemester


Krankheit, Praktikum, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Geld verdienen - es gibt viele Gründe, ein Urlaubssemester zu nehmen. Wenn man ohnehin nicht zur Uni geht, hat das Urlaubssemster manchen Vorteil:

  • An vielen Hochschulen müssen Studierende im Urlaubssemester keine Beiträge ans Studentenwerk, für das Semesterticket etc. entrichten. Voraussetzung ist oft, daß man sich in der fraglichen Zeit nicht am Hochschulort aufhält (sondern bei den Eltern, im Ausland oder in einem weit entfernten Praktikumsort). Einen Studentenausweis erhält man aber i.d.R. trotzdem.
  • Das Urlaubssemester zählt nicht mit, wenn die Zahl der Fachsemester relevant ist - zum Beispiel bei der Grenze für die studentische Krankenversicherung, bei der Höchstdauer der BAföG-Förderung oder wenn die Prüfungsordnung eine Prüfung nach einer bestimmten Fachsemesterzahl verlangt.
  • Im Urlaubssemester kannst Du weiter studentisch krankenversichert oder familienversichert bleiben, solange Du höchstens 400 €/Monat verdienst. Auch eine selbständige Tätigkeit ist grundsätzlich ohne Änderungen in der Sozialversicherungspflicht möglich - bis zu welchem Umfang prüft die Krankenkasse im Einzelfall.


Aber es gibt auch Nachteile:

  • Während des Urlaubssemesters besteht in der Regel kein Anspruch auf BAföG. Ersatzweise kann aber ein Anspruch auf ALG II bestehen. Auch ein Wohngeldanspruch kann entstehen oder weiterhin bestehen.
  • Wer während des Urlaubssemesters arbeiten geht (oder ein freiwilliges Praktikum absolviert) und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (also kein Minijob, keine kurzfristige Beschäftigung), hat keinen Werkstudentenstatus (auch wenn die 20 h-Grenze nicht überschritten wird). Das bedeutet für Arbeitgeber und Dich: Beitragspflicht in alle Sozialversicherungszweige. Auch in die Krankenversicherung werden dann einkommensabhängige Beiträge fällig, die studentische Krankenversicherung greift nicht mehr. Auch wer als Student privat krankenversichert ist, muß in solch einem Fall Beiträge (auch zur gesetzlichen Krankenversicherung) zahlen wie jeder andere - private Versicherung hin oder her.


Wichtig
: Ein Urlaubssemester muß immer rechtzeitig vor Semesterbeginn beim Studierendenbüro der Hochschule beantragt werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist die Beantragung während des laufenden Semesters möglich. Bitte erkundige Dich bei Deiner Hochschule rechtzeitig nach den Fristen.

In manchen Hochschulen ist die Zahl der möglichen Urlaubssemester zudem begrenzt oder es kommen nur bestimmte Voraussetzungen in Frage, die man angeben und nachweisen muß, um das Urlaubssemester genehmigt zu bekommen. Erkundige Dich rechtzeitig vor Ort nach den Regelungen.

Der Arbeitskreis gesundheitsfördernde Hochschulen informiert und vernetzt Akteure, die Gesundheitsförderung an Hochschulen voranbringen.

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http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/thumb/anreisser/studwerke.jpgOncampus: Themensammlung der Studentenwerke: http://stuwe.linkarena.com