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Promotion



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Krankenversicherung in der Promotion

Wer sich im Promotionsstudium befindet, ist sozialversicherungsrechtlich gesehen kein Student. Deshalb ist es nicht möglich, sich studentisch krankenzuversichern - es sei denn, man ist zugleich noch in einem ordentlichen Studiengang eingeschrieben und erfüllt auch sonst die notwendigen Voraussetzungen. Krankenversicherungspflicht kann aber dennoch bestehen. Und ihr zu entsprechen gibt es mehrere Möglichkeiten.

Krankenversicherung aus Lohnarbeit
Wer arbeiten geht, während er promoviert, zählt als ganz normaler Arbeitnehmer. Liegt das Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung regelmäßig höher als 400 €/Monat, werden aus diesem Einkommen einkommensabhängige Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet.

Gesetzliche Familienversicherung
Die kostenlose Familienversicherung bei den Eltern ist im Promotionsstudium in der Regel nicht mehr möglich, auch wenn die Altersgrenze noch nicht überschritten sein sollte - es sei denn, man ist zugleich noch in einem ordentlichen Studiengang eingeschrieben und erfüllt auch sonst die notwendigen Voraussetzungen. Voraussetzung für diese Vergünstigung ist nämlich, daß man sich in einer Ausbildung befindet - und als solche gilt ein Promotionsstudium nicht.

Die kostenlose Familienversicherung beim Ehegatten oder beim eingetragenen Lebenspartner ist allerdings möglich. Hier gilt nur die Einkommensgrenze (siehe Familienversicherung), wer also nebenbei kaum oder gar kein Geld verdient, kann hier kostenlos versichert bleiben. Wichtig: Bei der Berechnung des zulässigen Einkommens werden nur steuerpflichtige Einnahmen berücksichtigt. Stipendien zählen in vielen Fällen nicht dazu (§ 3 Nr. 44 EStG), dürfen dann also durchaus höher als 400 € sein.

Freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse
Wenn sich kein anderer Weg findet, mußt Du Dich über die sogenannte freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Beachte: In der Freiwilligen Versicherung gibt es einen Mindestbeitrag. Wenn Du irgendwelche Einkünfte hast, richtet sich der Beitrag allerdings nach diesen Einkünften. Dabei werden auch Promotionsstipenden als beitragspflichtige Einnahmen angesehen. Mehr Informationen zu diesem Thema findest Du auf dieser Seite.

Private Krankenversicherung
Unter Umständen ist auch die Inanspruchnahme einer privaten Krankenversicherung möglich. Da in einem solchen Fall ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen wird, dessen Inhalte die Vertragspartner weitgehend selbständig bestimmen können, müssen verbindliche Hinweise zu Kosten und Leistungen dazu hier leider unterbleiben.

Krankenversicherung beim Jobcenter
Wer sich nach Abschluß des Studiums arbeitssuchend gemeldet hat und Arbeitslosengeld II beim Jobcenter bezieht, dessen Krankenversicherungsbeiträge werden auch vom Jobcenter getragen (Ausnahme: Du bist familienversichert, s.o.). Zwar kann man auch in einer solchen Situation eine Promotion vorantreiben, allerdings wird das Jobcenter darauf bestehen, daß die Jobsuche ernsthaft betrieben und ggf. ein Jobangebot angenmmen wird - was sich i.d.R. mit einer Promotion nicht so gut verträgt.


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Promotion und Plagiat

"Warum sollte man in der Wissenschaft täuschen und in der Wirtschaft, der Kultur oder der Politik die Wahrheit sagen? Wer die Regeln wissenschaftlicher Integrität missachtet, zeigt kein wissenschaftliches, sondern ein moralisches, vielleicht sogar rechtliches Fehlverhalten. Wer als Klempner mit unerlaubtem Material arbeitet, zeigt kein klempnerisches, sondern ein rechtliches oder moralisches Fehlverhalten." (Gesine Schwan, 2011).

Die Einhaltung wissenschaftlicher Standards sollte bei einer Promotion selbstverständlich sein, auch wenn man später nicht Bundesminister werden möchte. Werden Standards wissenschaftlichen Arbeitens dauerhaft mißachtet, schadet das vor allem dem Wert und dem Einfluß von Wissenschaft.

Um die Einhaltung der anerkannten wissenschaftlichen Standards bei Promotionsschriften auch im Nachhinein besser prüfen zu können, fordert die Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis (DGI) generelle Verpflichtung zu Open-Access-Veröffentlichungen von wissenschaftlichen Qualifizierungsarbeiten. Eine derartige digitalisierte internetweite Veröffentlichung würde das Aufdecken von Plagiaten, wie es z.B.  dem Wiki vroniplag bei mehr als einem Dutzend Arbeiten bereits gelungen ist, deutlich vereinfachen.


1Das Zitat im Zusammenhang
(Gesine Schwan am 24.02.2011 auf einer Veranstaltung der Hans-Böckler-Stiftung in Berlin):
Hier möchte ich einen kleinen Exkurs zum Vertrauen einschieben: Die Klage um den Vertrauensverlust ist allenthalben und nicht neu. Die Mittel dagegen werden weniger diskutiert. Das ist natürlich ein weites Feld. Aber die Komplexität moderner Gesellschaften mit ihren Teilbereichen macht Kontrolle der Spezialisierungen immer schwieriger und Vertrauen immer notwendiger.
Ohne vertrauenswürdiges Verhalten der Menschen können wir keine Abhilfe finden. Nur wenn jeder an seiner Stelle die Wahrheits- und Integritätsforderungen ernst nimmt, kann in der Gesellschaft als Ganzer wieder mehr Vertrauen entstehen.Wer in der Wissenschaft Integritätsforderungen nicht beachtet, unterminiert nicht nur das System Wissenschaft, sondern das gesamtgesellschaftliche Vertrauen, das auf ein vertrauenswürdiges Wissenschaftssystem angewiesen ist. Der Volksmund sagt dazu mit Weisheit: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht.“
Warum sollte man in der Wissenschaft täuschen und in der Wirtschaft, der Kultur oder der Politik die Wahrheit sagen? Wer die Regeln wissenschaftlicher Integrität missachtet, zeigt kein wissenschaftliches, sondern ein moralisches, vielleicht sogar rechtliches Fehlverhalten. Wer als Klempner mit unerlaubtem Material arbeitet, zeigt kein klempnerisches, sondern ein rechtliches oder moralisches Fehlverhalten.

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Promotions-Preis


Bis zu 30.00 € vergibt die Körber-Stiftung jährlich mit ihrem "Deutschen Studienpreis" für eine herausragende Promotion. Voraussetzung: Exzellentes Ergebnis und gesellschaftliche Bedeutung. Mehr hier.