Lange Zeit haben die Krankenkassen praxisintegrierte duale Studiengänge wie normale Jobs behandelt - aus der Vergütung vom Betrieb wurden einkommensabhängige Beiträge zur Kranken-, Renten- , Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig. Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2010 hat aber dafür gesorgt, daß sich das ändert. Aber nur vorübergehend: Mit einer Änderung im Sozialgesetzbuch gilt ab dem 01.01.2012, daß alle dualen Studiengänge gleich behandelt werden, den Werkstudentenstatus erhalten dual Studierende nicht.
Diese Rechtsänderung gilt für alle Betroffenen ab dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens. Allerdings nicht rückwirkend, das wäre grundgesetzwidrig. Für die letzten Jahre gilt also: praxisintegriert-dual Studierende sind i.d.R. sozialversicherungsrechtlich Studierende. Für die Zukunft gilt das auch, bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine andere gesetzliche Regelung in Kraft tritt.
Studierende in dualen Studiengängen im Praxisverbund erhalten bis Ende 2011 in der Regel den Studierendenstatus in der Sozialversicherung. Voraussetzung ist, dass die Lerninhalte der praktischen Phasen im Wesentlichen durch die Hochschule bestimmt werden. Dann gilt:
Da die praktischen Phasen im Betrieb als Teil der Hochschulausbildung gelten, bleiben Entgelt oder Vergütung des Partnerbetriebes sozialversicherungsfrei, ganz egal, wie oft und wie lange Du im Betrieb bist. Das gilt auch, wenn die erste praktische Phase schon vor Beginn des Studiums angetreten wird - z.B. am 01. September, obwohl das Studium erst mit dem Wintersemester am 01. Oktober beginnt. Es gilt selbst dann, wenn für die praktischen Phasen ein eigener Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen wird (zumindest in folgenden Studiengängen: Fachbereich Duales Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, praxisintegrietre duale Studiengänge an der Berufsakademie Sachsen, der Europäischen Studienakademie Kälte-Klima-Lüftung (ESaK) und der Steinbeis-Hochschule Berlin, dualer Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre der NORDAKADEMIE).
Soweit die Vergütung 365 € im Monat (Wert 2011) übersteigt, kannst Du aber nicht familienversichert sein, sondern mußt Dich sebst krankenversichern (z.B. in der studentischen Krankenversicherung).
Wenn neben der Vergütung aus dem dualen Studium weitere Einkünfte aus Erwerbsarbeit bei einem anderen Unternehmen bestehen sollten, kannst Du das Werkstudentenprivileg in Anspruch nehmen - wenn Du dafür höchstens 20 Stunden pro Woche aufwendest. Die Praxiszeiten und Einkünfte aus dem dualen Studium werden nicht hinzugerechnet.
In Ausnahmefällen wird der Studentenstatus in der Sozialversicherung in praxisintegrierten dualen Studiengängen nicht gewährt:
Ein praxisintegriertes duales Studium an einer Fachhochschulen der öffentlichen Verwaltung ist beispielsweise immer Bestandteil eines Beschäftigungsverhältnisses und damit sozialversicherungspflichtig.
Weitere Ausnahmen sind vor allem möglich, wenn schon vor Aufnahme des Studiums eine Beschäftigung beim Praxisbetrieb bestand oder wenn der Betrieb weitgehend selbständig die Inhalte und Fomen der Praxisphasen bestimmt. Das gilt zum Beispiel für das Studium an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt (Verbundmodell und Stipendiatenmodell).
Die Kooperations-Studiengänge der Hochschule Ulm werden in diesem Zusammenhang zu den ausbildungsintegrierten Studiengängen gezählt.
Im Zweifelsfall lohnt sich eine Prüfung mit der Krankenkasse, welcher Status tatsächlich vorliegt.
Manche Unternehmen sind nach dem Gerichturteil im Jahr 2010 auf die Idee verfallen, auch rückwirkend die Beiträge zur Sozialversicherung zurückzufordern - denn sie sind ja fälschlich erhoben worden. Gegen einen solchen Wunsch des Arbeitgebers kannst Du Dich schlecht wehren - aber warum solltest Du auch?
Darum: Wenn Du Geld zurückbekommst, das Du für frühere Zeiten Deines praxisintegrierten dualen Studiums in die Sozialversicherung einbezahlt hast, bedeutet das dreierlei:
Die DGB-Jugend hat alle Fragen und Antworten rund um die veränderte Bewertung der praxisintegrierten dualen Studiengänge für die Zeit bis Ende 2011 hier übersichtlich zusammengefaßt.
Einen Überblick über die Vorteile und Bedingungen der ab 2012 geltenden Regeln haben wir hier zusammengefaßt.
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Duales Studium
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Für Hessen gibt es sogar ein eigenes Webportal: www.dualesstudium-hessen.de
Broschüre der IG Metall zum Thema Duales Studium (PDF)
ver.di-Broschüre "Gemeinsam mehr erreichen" zum Thema Duales Studium (PDF)