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Duales Studium



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Grundsätzliches

Duale Studiengänge verknüpfen ein Studium an einer Hochschule oder (Berufs-)Akademie mit regelmäßigen ausgiebigen Praxisphasen in einem Betrieb oder gar einer anerkannten betrieblichen Berufsausbildung. Dabei wechseln sich Theoriephasen an der Hochschule oder Akademie und praktischen Phasen im Ausbildungsbetrieb ab. An einigen Hochschulen werden diese Studiengänge auch anders bezeichnet, z.B. als Studium im Praxisverbund.

Das duale Studium ist heute schon ein fester und gleichwertiger Bestandteil des Hochschulwesens: 2010 gab mehr als 50.000 dual Studierende in der Bundesrepublik und ca. 30.000 Firmen, die dafür mit Hochschulen kooperierten.

Voraussetzung für eine Zulassung ist in der Regel, daß nicht nur die Hochschule einen Studienplatz bereitstellt, sondern auch ein Betrieb sich bereiterklärt, die Praxisbetreuung zu übernehmen bzw. einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen.

Derzeit weden vier Arten des Dualen Studiums unterschieden:

  • Ein ausbildungsintegriertes duales Studium umfaßt neben dem Studium eine anerkannte betriebliche Berufsausbildung. In vielen Studiengängen sind daher neben Veranstaltungen an der Hochschule und Praxisphasen im Betrieb auch regelmäßige Besuche der Berufsschule Pflicht. In manchen Fällen werden aber die theoretischen Inhalte des Ausbildungsberufes auch an der Hochschule vermittelt. Am Ende hat man einen Hochschulabschluß und zugleich einen anerkannten Berufsabschluß erworben.

  • Ein praxisintegriertes duales Studium umfaßt neben der Hochschulausbildung zahlreiche Praxisphasen im Betrieb, in den meisten Fällen bei ein und demselben Unternehmen. Das Studium ist praxisnäher als die klassischen Fachhochschulstudiengänge, durch die enge Bindung zum Betrieb hat man zudem oft gute Chancen auf eine Weiterbeschäftigung.

  • Ein berufsintegrierender dualer Studiengang kommt in Frage, wenn bereits ein Berufsabschluß besteht. Hochschulreife wird oft nicht vorausgesetzt. Neben dem Studium wird meist eine Teizeittätigkeit mit inhaltlichem Bezug zum Studienfach ausgeübt.

  • Ein berufsbegleitender dualer Studiengang wird - einem klassischen Fernstudium vergleichbar - neben dem regulär ausgeübten Beruf aufgenommen. Im Unterschied zum ganz normalen nebenberuflichen Studium gibt es hier aber Unterstüzung vom Arbeitgeber, z.B. durch Freistellungen oder Sachmittel.

Spezielle Infos zum Studium an einer Berufsakademie gibt es hier.


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Studium, Ausbildung, Praktikum oder was?

Die praktische Ausbildung und die Vergütung werden in einem Ausbildungs-, Praktikanten- oder Volontariatsvertrag geregelt. Um den Anforderungen beider Seiten zu entsprechen, gibt es eine enge inhaltliche und organisatorische Abstimmung und Kooperation zwischen Hochschule und Unternehmen.

Während man an der Hochschule studiert, ist man ganz normal Student - mit Semesterticket, Studentenausweis und vielleicht auch einem Wohnheimzimmer. Auch ein Anspruch auf BAföG oder auf Kindergeld kann - zumindest während eines praxisintegrierten oder eines ausbildungsintegrierten dualen Studiums - bestehen, wenn alle Voraussetzungen stimmen. Schwierig ist aber: Die Vergütung des Ausbildungs/Partnerbetriebes zählt als Einkommen. Mehr dazu im nächsten Absatz (Vergütung).

Während man im Betrieb ist, ist man

  • Auszubildender im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (im ausbildungsintegrierten dualen Studium)
  • Arbeitnehmer (im berufsintegrierten oder berufsbegleitenden dualen Studium)
  • Auszubildender oder Praktikant - allerdings nicht im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (im praxisintegrierten dualen Studium)

In allen Fällen gelten arbeitsrechtliche Mindeststandards, zum Beispiel die Regeln des Arbeitsschutzes oder die gesetzlichen Festlegungen zu Arbeits- und Pausenzeiten. Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ist ebenfalls unstrittig. Auch die betriebliche Interessenvertretung ist in allen Fällen gewährt - der Betriebsrat oder die Jugendauszubildendenvertretung ist Dein Ansprechpartner bei Problemen mit dem Arbeitgeber - und in der Regel bist Du auch wahlberechtigt.

Im praxisintegrierten dualen Studium hast Du aber in der Regel keinen Arbeitnehmerstatus, sondern bist als Student im Betrieb, die betriebliche Phase ist Teil Deiner Hochschulausbildung. Darum ist es schwierig, einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, Kündigungsschutz oder ein bestimmtes Entgelt herzuleiten. Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten in vielen Fällen nur dann für Dich, wenn sie duale Studierende explizit erwähnen.


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Vergütung

Während des Studiums zahlt der Ausbildungs/Partnerbetrieb in der Regel eine Vergütung. Sie wird im Einzelfalll auch Stipendium, Ausbildungsgeld o.ä. genannt. Die Höhe der Vergütung ist meist mit dem Ausbildungsbetrieb frei verhandelbar (zumindest theoretisch, praktisch läßt hier selten ein Arbeitgeber mit sich verhandeln) und sollte mit jedem Studienjahr steigen. In wenigen Betrieben - z.B. im Volkswagen-Konzern - gibt es einen Tarifvertrag, der die Höhe der Vergütung verbindlich regelt. Dazu gibt es seit Herbst 2011 sogar zwei Flächentarifverträge, die die Bezahlung für dual Studierende regeln - im Metallhandwerk in Niedersachsen und Baden-Württemberg. Einige Arbeitgeber übernehmen auch zusätzliche Kosten, z.B. die Zahlung der Studiengebühren - mehr dazu hier.

In der Regel sind diese Vergütungen einkommensteuerpflichtig. Lediglich in praxisintegrierten dualen Studiengängen kann es im Einzelfall sein, daß die Vergütung einkommensteuerfrei ist, insbesondere, wenn Du regelmäßig jeden Monat im Betrieb auftauchst. Hier lohnt im Zweifelsfall eine Überprüfung durch das Finanzamt.

Beim Kindergeld kann zu hohes Einkommen zum Verlust des Anspruchs führen.

Beim BAföG gibt es einen Einkommenfreibetrag, wird der überschritten, sinkt die BAföG-Förderung (es entstehen also weniger Schulden). Mehr zum Thema BAföG und duales Studium gibts hier.

Immer wieder taucht die Frage auf, ob Vertragsklauseln, in denen die Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten festgelegt wird, falls man nach Ende der Ausbildung nicht lange genug im Betrieb bleibt, zulässig ist. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, eine allgemeine Bewertung ist nicht möglich. Mehr dazu hier.


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Sozialversicherungspflicht

Studierende in allen dualen Studiengängen, ganz gleich, ob ausbildungsintegriert, praxisintegriert, berufsintegriert oder berufsbegleitend, gelten im Sozialversicherungsrecht nicht als Studierende, das sogenannte Werkstudentenprivileg entfällt. Sie müssen aus ihrem Arbeitseinkommen (soweit es höher als 400 €/Monat ist) oder ihrer Ausbildungsvergütung (soweit sie höher als 325 €/Monat ist - Wert gilt 2012) in alle Zweige der Sozialversicherung einkommensabhängige Beiträge zahlen. Wer nicht beitragspflichtig ist, weil er zu wenig verdient, kann sich bei den Eltern familienversichern.

Achtung: Nach einem Gerichtsurteil im Jahr 2010 galten vorübergehend (bis Ende 2011) abweichende Regelungen zur Sozialversicherungspflicht für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen. Mehr zu diesen abweichenden Regelungen hinter diesem Link. Die Bundesregierung hat durch eine Gesetzesänderung alle dualen Studiengänge zum 01.01.2012 gleichgestellt. Mehr zu dieser gesetzlichen Neuregelung hinter diesem Link.

Übrigens: Unfallversicherungsschutz besteht im dualen Studium natürlich sowohl im Betrieb als auch an der Hochschule. In der Hochschule ist die Landesunfallkasse zuständig, im Betrieb der Arbeitgeber. Nur bei praxisintegrierten dualen Studiengängen kann auch in der Praxisphase Unfallversicherungsschutz durch die Landesunfallkasse bestehen. Im Zweifel gilt: Unfallversichert bsit Du ganz sicher, wenn Du wissen willst wo, prüfe es gleich bei Studienbeginn.


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Das sagt die DGB-Jugend

Duale Studiengänge sind ein gelungener Weg, wissenschaftliches Studium und betriebliche Ausbildung miteinander zu verbinden. Besonders im Vergleich mit den vor allem in vielen Fachhochschulstudiengängen üblichen umfangreichen Pflichtpraktika schneiden diese Studiengänge besser ab - weil verbindliche Vereinbarungen mit den Unternehmen zu Inhalten und Ausgestaltung der Praxisphasen verhindern helfen, daß ein Praktikum mehr Regelarbeit zum Nutzen des Unternehmens als Ausbildungszeit zum Nutzen des Praktikanten ist.

Hinzu kommt, dass üblicherweise regelmäßig eine Vergütung gezahlt wird - ähnlich wie bei Azubis. Damit wird den Studierenden ermöglicht, sich auf das - vergleichsweise zeitintensive - Studium zu konzentrieren, denn ihr Lebensunterhalt ist deutlich besser gesichert, als bei normalen Studierenden.

Schöner wäre freilich eine allgemeine staatliche Studienfinanzierung, denn bezüglich der Entgelthöhe sind Studierende fast überall auf den guten Willen der Unternehmen angewiesen - gesetzliche Regelungen fehlen. Immer mehr Gewerkschaften versuchen daher, dual Studierende tariflich zu verankern.

Schwierigkeiten bereiten zudem vor allem die Besonderheiten in der Sozialversicherungspflicht - angemessen (und auch für die dual Studierenden von Vorteil) wäre, wenn sie einheitlich als betriebliche Ausbildungsverhältnisse einkommensabhängig sozialversicherungspflichtig wären. 

Auch die parallele Entwicklung am Ausbildungsmarkt verträgt einen kritischen Blick. Mancherorts scheinen duale Studiengänge die regulären Ausbildungsplätze zu verdrängen, was auch wegen der oft fehlenden tariflichen Regelungen für ual Studierende finanziell günstiger für den Unternehmer sein kann. Sinnvoller ist es, duale Studiengänge und klassische Berufsausbildung schärfer voneinander abzugrenzen - und den Zugang zum dualen Studium für jeden mit abgeschlossener Berufsausbildung zu öffnen.


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Mehr zum Thema


www.ausbildungplus.de: Infos rund ums Duale Studium, samt Erfahrungsberichten von Absolventen. Angebote zum Dualen Studium findest Du mit Hilfe der Suchmaschine auf dem Infoserver.

Für Hessen gibt es sogar ein eigenes Webportal: www.dualesstudium-hessen.de

Broschüre der IG Metall zum Thema Duales Studium (PDF)
 

http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/small/dgbjugend/publikationen/verdi_broschuere_zweite.jpgver.di-Broschüre "Gemeinsam mehr erreichen" zum Thema Duales Studium (PDF)

Mehr Broschüren zum Thema.



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Anders dual


Eine andere Form "dualen Studiums", die studienbegleitende Journalistenausbildung, bietet das katholische Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses an - aber nur für Rechtgläubige.


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Für Berater


Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.