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Berufsakademie



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BA-Studium - was ist das?

Eine spezielle Form des dualen Studiums ist das Studium an der Berufsakademie (BA). Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der BA-Studierenden, denn die Berufsakademie bietet drei Vorteile
  • an der BA wird wissenschaftliches Denken mit regelmäßigen praktischen Erfahrungen in der Arbeitswelt verbunden
  • der Ausbildungsbetrieb zahlt i.d.R. eine monatliche Vergütung, die die Lebenshaltungskosten abdeckt
  • der Zugang zur BA für beruflich Qualifizierte ohne Abitur oft leichter ist als zur Hochschule.


In der Regel wechselst Du alle drei Monate vom Studium in den Betrieb und umgekehrt. Die Studiengänge sind in den meisten Fällen praxisintegrierten dualen Studiengängen an Fachhochschulen und Universitäten vergleichbar -die Absolventen erhalten am Ende lediglich einen Hochschulgrad und legen nicht zusätzlich eine Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf vor der zuständigen Kammer ab. 

Um den Studienplatz bewirbt man sich bei den Unternehmen. In der Firma haben BA-Studierende die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Beschäftigten. Die JAV und der Betriebs- oder Personalrat sind zuständig. Auch BA-Studierende können sich an den JAV-Wahlen beteiligen und für die Jugend- und Auszubildendenvertretung kandidieren.

Nicht in allen Bundesländern gibt es Berufsakademien - und jedes Land hat seine eigenen Regelungen für Ausbildung und Abschlüsse. Deshalb sind Vergleichbarkeit und Anerkennung der BA-Abschlüsse oft problematisch - insbesondere, wenn man ein Hochschulstudium anschließen möchte. Auch in der Frage, ob für das Studium an der BA Gebühren vom Land erhoben werden, gibt es Unterschiede. 


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BA-Studium und Sozialversicherung

Studium hin oder her: BA-Studierende sind oftmals im Sozialversicherungsrecht nicht Studierenden gleich gestellt. Voraussetzung dafür ist nämlich, daß man an einer anerkannten Hochschule studiert. So gilt z.B.:

In Baden-Württemberg, wo die Berufsakademien 2009 zur "Dualen Hochschule" umgewandelt wurden, haben BA-Studierende in einem praxisintegrierten dualen Studiengang auch den Studierendenstatus in der Sozialversicherung, in Sachsen hingegen nicht. 

Fehlt der Studierendenstatus, müssen BA-Studierende aus ihrer Ausbildungsvergütung, sobald diese 400 € im Monat übersteigt, einkommensabhängige Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten. Liegt die Ausbildungsvergütung nicht höher als 400 € im Monat, müssen BA-Studierende natürlich trotzdem krankenversichert sein. Hier kommt zuerst eine Familienversicherung oder alternativ die recht teure freiwillige Versicherung in Frage.

Achtung: Bis vor kurzem wurden vielfach auch in praxisintegrierten dualen Studiengängen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
Mehr zur Änderung hinter diesem Link.


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Das sagt die DGB-Jugend

Duale Studiengänge sind ein gelungener Weg, wissenschaftliches Studium und betriebliche Ausbildung miteinander zu verbinden. Berufsakademien sind seit den 1970ern Vorreiter auf diesem Feld. Besonders im Vergleich mit den vor klassischen Fachhochschulstudiengängen und ihren üblichen umfangreichen Pflichtpraktika schneiden diese Studiengänge besser ab. Eine ausführliche Bewertung des Dualen Studiums gibt es hier.

Probleme bringt für viele BA-Studenten die mangelnde Vergleichbarkeit der BA-Abschlüsse mit regulären Hochschulabschlüssen. Die Gewerkschaften setzen sich deshalb seit langem für vergleichbare Abschlüsse ein, weil sie Deine Berufsperspektiven erhöhen.

Recht erfolgreich sind die Bemühungen, die Bezahlung von BA-Studierenden tariflich zu regeln. IG Metall, IG BCE und ver.di haben vielfach sogar erreicht, daß Ausbildungsfirmen zusätzlich auch die Studiengebühren ganz oder teilweise übernehmen.


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Mehr zum Thema


www.ba-studium.igm.de: Internetangebot der IG Metall für BA-Studierende.

www.studieninformation.de/...: Informationen zum BA-Studium in Baden-Württemberg.

Broschüre
der IG BCE zum Thema Studieren an einer Berufsakademie (PDF)

Warmup, Aufwärmen für Studium und Beruf - Broschüre der IG Metall zum Thema Studieren an einer Berufsakademie (PDF)


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Für Berater


Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.