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Vor der Geburt


Unterstützung wird eventuell nach der Geburt gewährt, Anträge sollte man aber frühzeitig stellen: Lies deswegen auch unsere Infos für die Zeit nach der Geburt, hier unter anderem das Themen ALG II/Sozialhilfe.


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Mutterschutz vor der Geburt

 

Wenn du angestellt bist und schwanger wirst, bist du erst einmal so gut wie unkündbar, sobald dein Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft weiß. Du solltest also deinen Arbeitgeber so früh wie möglich über deine Schwangerschaft informieren.

Allerdings ändert die Schwangerschaft nichts an einer (vorher festgelegten) Befristung deines Arbeitsverhältnisses. Eine Schwangerschaft ändert auch nichts an den Festlegungen im Werkvertrag oder im Vertrag für einen freien Mitarbeiter.

Während der Schwangerschaft gelten für dich besondere, strengere Arbeitschutzregeln, Schwangere dürfen oder müssen nicht mehr alle Arbeiten erledigen, eventuell muss dein Arbeitgeber dir andere, einfachere Arbeiten zuweisen. Auch Nacht- und Mehrarbeit darf er dir nicht verordnen. Von deiner Schwangerschaft darf dein Arbeitgeber aber niemandem erzählen. Wenn dir die Arbeit zu anstrengend wird, kann dich deine Ärztin bis zum Beginn des Mutterschutzes krankschreiben.

Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beginnt die Mutterschutzzeit, in dieser Zeit musst du nicht arbeiten.

Falls Du Dich in einem freiwilligen oder einem Pflichtpraktikum befindest, ist der Praktikumsgeber natürlich auch an die Mutterschutzregeln gebunden. Anstrengende und gefährliche Tätitgkeiten sind auch für schwangere Praktikantinnen nicht erlaubt. Und innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfrist sollte ein Pflichtpraktikum nicht zwingend fortgesetzt werden - auch wenn es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Mutterschutzgesetzes handelt. Allerdings kann es sein, daß die in der Studienordnung vorgeschriebene Praktikumsdauer nicht erreicht wird, wenn das Praktikum durch Abwesenheit wegen Schwangerschaft verkürzt wird. Am Besten, Du informierst Dich rechtzeitig beim Prüfungsamt, ob es Sonderregeln für solche Fälle gibt.

Solange dein Arbeitsvertrag läuft, bekommst du während des Mutterschutzes weiter deinen Nettolohn: 13 Euro pro Tag zahlt die Krankenkasse, den Rest der Arbeitgeber. Bei der Höhe des Lohns werden auch üblicherweise gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit berücksichtigt. Allerdings sind die hier nicht - wie üblich - von der Einkommensteuer befreit, weil sie nicht für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden. Das gilt (nach § 200 RVO) für alle für Beschäftigten, die selbst Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen (zum Beispiel auch studentisch Versicherte oder freiwillig Versicherte), auch wenn noch manche Krankenkasse das Gegenteil behauptet.

Es gilt hingegen nicht für Beschäftigte, die nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (zum Beispiel Studentinnen mit Nebenjob, die familienversichert oder privatversichert sind). Ihnen zahlt das Bundesversicherungsamt auf Antrag bis zu 210 Euro "Mutterschaftsgeld" für die Zeit des Mutterschutzes. Der Arbeitgeber zahlt nichts dazu. Näheres dazu findest du auf der Seite des Bundesversicherungsamtes.

Studentinnen, die mehr als 400 Euro verdienen und lediglich privat krankenversichert sind, erhalten keinen Tagessatz von einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern stattdessen nur bis zu 210 Euro Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als wärst Du gesetzlich versichert und bekämst den üblichen Kassensatz.

Den Antrag könnt ihr schon vor der Geburt einreichen, allerdings wird er erst bearbeitet, wenn die Geburtsbescheinigung vorliegt.


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Urlaubssemester

Eine Beurlaubung vom Studium wegen Schwangerschaft ist möglich. Bei Antragstellung musst du aber in jedem Fall einen Nachweis über die Schwangerschaft erbringen, zum Beispiel mit dem Mutterschaftspass.

Bafög gibt es im Urlaubssemester nicht. Allerdings kann während der Beurlaubung Sozialhilfe beantragt werden. Sie wird für ein Semester gewährt. Die Höhe ist je nach Antragsteller unterschiedlich.

Ansonsten gibt es beim Thema Urlaubssemester ein paar wichtige Eckpunkte, die immer gelten, ganz gleich, ob es wegen Schwangerschaft oder aus anderen Gründen angetreten wird.


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Mutter-Kind-Stiftung

Um werdende Mütter zu unterstützen, die wenig Geld haben, wurde 1984 vom Bund die Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens", kurz: Mutter-Kind-Stiftung, gegründet.

Sie hilft, wenn andere Sozialleistungen wie zum Beispiel Sozialhilfe, Wohngeld, Mittel aus der Unterhaltsvorschusskasse nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Detaillierte Beratung und Antragstellung erfolgen meist im örtlichen Sozialamt oder bei kirchlichen Einrichtungen wie Diakonischem Werk, Caritas, Sozialdienst Katholischer Frauen.

Erkundigt euch beim Sozialamt, der Caritas oder dem Diakonischem Werk, wer die Verteilung der Mittel übernommen hat. Wer nur wenig verdient oder wegen der Schwangerschaft nicht mehr arbeitet, kann - meist in Form einmaliger, in wenigen Fällen auch monatlicher Beihilfen - Geld beantragen, und zwar für Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Waschmaschine, Weiterführen des Haushaltes, Einrichtung einer Wohnung, Betreuung des Kindes etc.

Auf diese Zuschüsse besteht jedoch kein Rechtsanspruch, ihre Höhe ist von Fall zu Fall verschieden. Finanzielle Zuwendungen aus der Stiftung dürfen nicht angerechnet werden auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und -hilfe, Kindergeld, Wohngeld und andere soziale Leistungen.

Aber Achtung: Die Erstausstattung zum Beispiel (dazu gehören die Wiege oder erste Kleidung) muss vom Vater des Kindes bezahlt werden. Hat der kein Geld, kann die Mutter sich an die Mutter-Kind-Stiftung wenden. Wenn der Vater genug verdient oder Vermögen hat, ist der Antrag meist zwecklos.

Achtung auch hier: Einige Stellen zahlen nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats nichts mehr aus, andere akzeptieren keine Belege, die vor Antragstellung erstellt wurden. Es lohnt, sich früh zu informieren.

Mehr zur Stiftung.


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Vorher schon an Nachher denken

Wer sich rechtzeitig informiert, kann mehr Rente bekommen oder Geld sparen.

Gemeinsame Kindererziehung - Einsame Rentenanrechnung
Wer Kinder erzieht, die seit 1992 geboren wurden, erhöht damit seinen Rentenspruch. Die ersten drei Jahre nach der Geburt werden der Frau als Kindererziehungszeit angerechnet. Sie wird so gestellt, als hätte sie in der Zeit gearbeitet und das durchschnittliche Einkommen eines Rentenversicherten erzielt.

Erziehen die Eltern das Kind gemeinsam oder ist der Vater dafür zuständig, können die Kindererziehungszeiten zu Gunsten des Vaters statt zu Gunsten der Mutter gehen. Darauf müssen sich die Eltern vorab einigen und dies der Deutschen Rentenversicherung mitteilen. Mehr zum Thema Rentenversicherung.

Uneheliches Kind - Spartipp Vaterschaftsanerkennung
Wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind, wird der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen, wenn er die Vaterschaft auf dem zuständigen Jugendamt anerkannt hat. Ohne Vaterschaftsanerkennung erhält der Vater kein Sorge- oder Umgangsrecht, kein Erziehungsgeld etc., die Mutter keinen Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Eine nachträgliche Änderung der Geburtsurkunde ist gebührenpflichtig und kostet ab fünf Euro aufwärts. Wer also vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt vornimmt, spart Geld.


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Sonstiges

Alle medizinischen Maßnahmen (Krankenhausbesuche, Medikamente, Heilmaßnahmen, Arztbesuche) wegen einer Schwangerschaft sollten übrigens von der Zuzahlungspflicht befreit sein.


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Tipp


Das Bundesfamilienministerium bietet auf seinen Seiten ebenfalls eine Übersicht über Leistungen und Förderungen für Familien.

http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/thumb/studium/mediafon.jpgwww.mediafon.net/...: Wenn Selbständige Kinder bekommen, ver.di-Info über Erziehungs- und Mutterschaftsgeld und weitere Leistungen.

http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/thumb/studium/igm_studieren_mit_kind.jpgIG Metall: Studieren mit Kind




http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/thumb/studium/die_alleinerziehenden.jpg


www.die-alleinerziehenden.de
: Infos, Berichte und Erfahrungsaustausch für, mit und über Alleinerziehende.

http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/thumb/anreisser/studwerk_berlin.gifwww.studentenwerk-berlin.de/...: Studieren mit Kind: Themenseite des Berliner Studentenwerkes


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Für Berater


Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.