Studierende, ob arbeitstätig oder nicht, haben außer auf Bafög nur auf wenig Sozialleistungen Anspruch.
Infos zur Befreiung von den GEZ-Gebühren finden sich in unserer Rubrik Abgaben.
Folgende Studierende sollten einen Wohngeldantrag in Erwägung ziehen:
Die Höhe des Wohngeldanspruchs ist abhängig von deinem Einkommen und in vielen Fällen auch vom Einkommen derjenigen, mit denen Du zusammenwohnst. Zum Einkommen zählen neben den steuerpflichtigen Einkünften, z.B. aus Erwerbsarbeit, u.a. auch eine Waisenrente oder ein Stipendium.
Wohngeld beantragt man beim Sozialamt oder bei der Wohngeldstelle seiner Gemeinde. Wie auch beim Bafög wird das Wohngeld erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Es empfiehlt sich also, den Antrag nicht auf die lange Bank zu schieben. Die zahlreichen Nachweise zum Antrag können auch nachgereicht werden. Wenn das Wohngeldamt sie einfordert, solltest du es aber nicht so lange warten lassen - sonst verlierst du den Anspruch wegen fehlender Mitwirkung.
In jedem Fall jedoch benötigst du einen Bescheid des Bafög-Amtes, dass du kein Bafög (mehr) erhältst. Ausführliche Infos zum Wohngeld findest du auf den Seiten des Bundesbauministeriums und bei studis online. Leider findet man hier keine Antragsvordrucke. Die musst du dir bei deinem zuständigen Amt besorgen.
Seit 2005 stehen "Arbeitslosengeld II" (ALG II, für Erwerbsfähige) und Sozialhilfe (für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind) nebeneinander. Weil für Studierende das Bafög als staatliche Förderung besteht, haben Studierende grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG II. Die Ausnahme von dieser allgemeinen Regelung bilden von jeher Mehrbedarfe, die nicht durch die Ausbildung entstehen, und Härtefälle, bei denen ALG II als Darlehen genehmigt werden kann.
Weitere Leistungen nach SGB II (zum Beispiel zur Eingliederung in Arbeit) können laut Bundessozialgericht auch von Studierenden in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf echtes Arbeitslosengeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (fälschlich oft Arbeitslosengeld I genannt), haben Studierende in der Regel nicht.
1. Mehrbedarfe
Mehrbedarfe sind finanzielle Belastungen, die nicht mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen. Insbesondere nennt Paragraf 21 SGB II:
2. Darlehen in Härtefällen
In den Fällen, die nicht erfasst sind gilt leider: Wer kein Bafög und zu wenig Geld beispielsweise von den Eltern bekommt sowie aus bestimmten Gründen nicht arbeiten kann, dem bleiben meist nur die vorübergehende Exmatrikulation und der Gang zum Arbeits- oder Sozialamt.
Wenn die Notlage akut ist, zum Beispiel wegen einer Krankheit, ist eine Exmatrikulation auch mitten im Semester möglich. Allerdings bieten einige Studentenwerke für Studierende in sozialen Notlagen neben einer Sozialberatung auch unkonventionelle Unterstützung. Das ist von Ort zu Ort verschieden, erkundigt euch also bitte bei dem für eure Hochschule zuständigen Studentenwerk. Weiterführende Links in der rechten Spalte.
In Berlin, Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es Darlehenskassen, die zum Studienabschluss finanziell unterversorgten Studierenden ein (zinsloses) Darlehen gewähren.
Genaueres findest du hier
Einige Hochschulstädte belohnen Studierende, die am Hochschulstandort ihren Erstwohnsitz nehmen, mit einmaligen oder dauerhaften Prämien (zum Beispiel Gutscheinhefte, Geldprämien, Sachprämien oder ähnliches).
Der Grund dafür ist, dass viele Studierende weiterhin bei ihren Eltern ihren Erstwohnsitz behalten, damit die Eltern steuerliche Förderungen erhalten oder weil dadurch Vorteile bei privaten Versicherungsverträgen bestehen.
Nimmt der Student aber den Erstwohnsitz am Hochschulort, erhöhen sich dadurch die regelmäßigen Zuweisungen des Landes (für kommunale Aufgaben) an diese Stadt. Einige Hochschulstädte nutzen zusätzlich zur oder an Stelle der Prämie das Instrument der Zweiwohnsitzsteuer.
www.erwerbslosenforum.de oder Sozialforum Dortmund: Infos rund ums ALG II
Flyer zum Thema Hartz IV/ALG II für Studierende und Absolventen (PDF-Dokumente, je 18 KB, hier veröffentlicht am 18. Februar 2005).
Einzelheiten zu den Ansprüchen Studierender auf ALG II-Leistungen hat das Studentenwerk Oldenburg zusammengetragen.
Linktipp: www.ombudsrat.de und www.erwerbslos.de: Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen mit ausführlichen Infos und zahlreichen Faltblättern
www.gez.de, wenn es beispielsweise um eine Befreiung geht
www.bmvbs.de/..., Infos des Bundesministeriums für Verkehr, Bau, und Stadtentwicklung zum Thema Wohngeld.
Zeitlose Infos und aktuelle Meldungen zur Sozialpolitik auf http://www.sozialpolitik.com
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.