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Sozialleistungen


Studierende, ob arbeitstätig oder nicht, haben außer auf Bafög nur auf wenig Sozialleistungen Anspruch.


GEZ

Infos zur Befreiung von den GEZ-Gebühren finden sich in unserer Rubrik Abgaben.


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Wohngeld

Folgende Studierende sollten einen Wohngeldantrag in Erwägung ziehen:

  • Wer BAföG als Bankdarlehen bezieht, kann seit Januar 2009 auch Wohngeld beantragen.
  • Wer BAföG bezieht und bei seinen Eltern wohnt, die beide ALG II beziehen, kann Mietzuschuss nach Hartz IV beantragen und braucht daher kein Wohngeld (siehe auch Bafög und ALG II).
  • Wer BAföG bezieht und mit einem ALG II-Empfänger (der nicht zu seinen Eltern gehört) in einem Haushalt lebt, kann einen Wohngeldanspruch haben (obwohl ein BAföG-Empfänger, der allein lebt, keinen Wohngeld-Anspruch hat).
  • Studierende, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög (Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) haben, können Anspruch auf Wohngeld haben. Hierzu zählen nicht solche Studierenden, die nur wegen Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern oder ausreichenden eigenen Vermögens keine Bafög-Leistungen erhalten.
  • Studierende, die ein Stipendium (z.B. von einem Begabtenförderungswerk) erhalten, können auch einen Anspruch auf Wohngeld haben.


Die Höhe des Wohngeldanspruchs ist abhängig von deinem Einkommen und in vielen Fällen auch vom Einkommen derjenigen, mit denen Du zusammenwohnst. Zum Einkommen zählen neben den steuerpflichtigen Einkünften, z.B. aus Erwerbsarbeit, u.a. auch eine Waisenrente oder ein Stipendium.

Wohngeld beantragt man beim Sozialamt oder bei der Wohngeldstelle seiner Gemeinde. Wie auch beim Bafög wird das Wohngeld erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Es empfiehlt sich also, den Antrag nicht auf die lange Bank zu schieben. Die zahlreichen Nachweise zum Antrag können auch nachgereicht werden. Wenn das Wohngeldamt sie einfordert, solltest du es aber nicht so lange warten lassen - sonst verlierst du den Anspruch wegen fehlender Mitwirkung.

In jedem Fall jedoch benötigst du einen Bescheid des Bafög-Amtes, dass du kein Bafög (mehr) erhältst. Ausführliche Infos zum Wohngeld findest du auf den Seiten des Bundesbauministeriums und bei studis online. Leider findet man hier keine Antragsvordrucke. Die musst du dir bei deinem zuständigen Amt besorgen.


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Sozialhilfe/Arbeitslosengeld II für Studierende

Seit 2005 stehen "Arbeitslosengeld II" (ALG II, für Erwerbsfähige) und Sozialhilfe (für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind) nebeneinander. Weil für Studierende das Bafög als staatliche Förderung besteht, haben Studierende grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG II. Die Ausnahme von dieser allgemeinen Regelung bilden von jeher Mehrbedarfe, die nicht durch die Ausbildung entstehen, und Härtefälle, bei denen ALG II als Darlehen genehmigt werden kann.

Weitere Leistungen nach SGB II (zum Beispiel zur Eingliederung in Arbeit) können laut Bundessozialgericht auch von Studierenden in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf echtes Arbeitslosengeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (fälschlich oft Arbeitslosengeld I genannt), haben Studierende in der Regel nicht.

1. Mehrbedarfe

Mehrbedarfe sind finanzielle Belastungen, die nicht mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen. Insbesondere nennt Paragraf 21 SGB II: 

  • Schwangerschaft ab der 12. Woche
  • Alleinerziehende
  • Behinderte Studierende
  • Personen, die auf Grund einer Krankheit, einer kostenaufwändigeren Ernährung bedürfen

Die Höhe der Mehrbedarfe richtet sich eigentlich nach dem ALG-II-Satz, bei Studierenden wird jedoch der Bafög-Höchstsatz zu Grunde gelegt.


2. Darlehen in Härtefällen

Nach dem Bundessozialgericht liegen Härtefälle im Allgemeinen vor, wenn ohne das Darlehen eine vor dem Abschluss stehende Ausbildung abgebrochen werden muss und dadurch das Risiko einer künftigen Erwerbslosigkeit steigt. Notwendige Voraussetzungen sind also: Das Studium steht objektiv belegbar kurz vor dem Abschluss und die Ausbildung stellt eine Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt dar. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat Härtefälle präzisiert:

  • Studierende, deren sichergestellte Abschlussfinanzierung durch Verschulden Dritter wegfällt
  • Studierende mit Kind, chronisch Kranken und Behinderte, denen eine Erwerbsarbeit neben dem Studium nicht zumutbar ist
  • Studierende die nur zum Schein immatrikuliert sind (schwer durchsetzbar)

Hinzu kommt, dass Leistungen nach dem Bafög nicht ausreichen dürfen und ein Elternunterhalt ausgeschlossen ist. Weiterhin muss eine Abweichung von der "normalen Studienbiographie" gegeben sein, um von einem atypischen Fall zu sprechen. Wichtig ist, dass Härtefälle oft nur kurz vor Studienende anerkannt werden. Zusätzlich sollte beachtet werden, dass das Darlehen nach Studienende ebenfalls zurückgezahlt werden muss und so neben dem Bafög eine Verschuldungsquelle darstellen kann.


3. Weitere Fälle


Weiterhin können Studierende Leistungen nach SGB II beziehen, um die Wohnkosten zu decken. Dies gilt für:

  • Studierende mit Kind: Sie können für ihre Kinder Sozialgeld nach SGB II Paragraf 28 beantragen und zudem Sozialleistungen (Kinderzuschlag) für die Kinder beantragen.
  • Beurlaubte Studierende können reguläre ALG-II-Leistungen beantragen, da sie nicht als ordentliche Studierende eingeschrieben sind und keinen Bafög-Anspruch haben.
  • Bafög-Empfänger, die bei ihren Eltern wohnen, können, wenn beide Eltern ALG II erhalten, Unterstützung bei der Miete beantragen (siehe auch Bafög und ALG II).
  • Bafög-Empfänger, die mit ALG II-Empfängern, die nicht ihre Eltern sind, zusammenleben, haben keinen Anspruch auf ALG II, ggf. aber auf Wohngeld.

In den Fällen, die nicht erfasst sind gilt leider: Wer kein Bafög und zu wenig Geld beispielsweise von den Eltern bekommt sowie aus bestimmten Gründen nicht arbeiten kann, dem bleiben meist nur die vorübergehende Exmatrikulation und der Gang zum Arbeits- oder Sozialamt.

Wenn die Notlage akut ist, zum Beispiel wegen einer Krankheit, ist eine Exmatrikulation auch mitten im Semester möglich. Allerdings bieten einige Studentenwerke für Studierende in sozialen Notlagen neben einer Sozialberatung auch unkonventionelle Unterstützung. Das ist von Ort zu Ort verschieden, erkundigt euch also bitte bei dem für eure Hochschule zuständigen Studentenwerk. Weiterführende Links in der rechten Spalte.


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Studienabschlussdarlehen

In Berlin, Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es Darlehenskassen, die zum Studienabschluss finanziell unterversorgten Studierenden ein (zinsloses) Darlehen gewähren.

Genaueres findest du hier

Manchmal gewähren auch andere Studentenwerke selbständig ähnliche Darlehen. Bitte erkundige dich vor Ort. Dein Studentenwerk findest du über www.studentenwerke.de.

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Erstwohnsitzprämie

Einige Hochschulstädte belohnen Studierende, die am Hochschulstandort ihren Erstwohnsitz nehmen, mit einmaligen oder dauerhaften Prämien (zum Beispiel Gutscheinhefte, Geldprämien, Sachprämien oder ähnliches).

Der Grund dafür ist, dass viele Studierende weiterhin bei ihren Eltern ihren Erstwohnsitz behalten, damit die Eltern steuerliche Förderungen erhalten oder weil dadurch Vorteile bei privaten Versicherungsverträgen bestehen.

Nimmt der Student aber den Erstwohnsitz am Hochschulort, erhöhen sich dadurch die regelmäßigen Zuweisungen des Landes (für kommunale Aufgaben) an diese Stadt. Einige Hochschulstädte nutzen zusätzlich zur oder an Stelle der Prämie das Instrument der Zweiwohnsitzsteuer.


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Hinterbliebenenrente (Waisen etc.)


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Telekom Sozialtarif

Hier das Auftrags-Formular (PDF) und die Liste der berechtigten Personen.Manchmal reicht es, der Telekom die GEZ-Befreiung zu zeigen, es kann aber auch sein, dass man beim Sozialamt gle ichzeitig GEZ-Befreiung und Telekom-Sozialtarif beantragen kann.

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Mehr zu ALG II


DGB: Ratgeber Hartz IV. (Bestellbroschüre)

DGB: Hilfe für Erwerbstätige mit geringem Einkommen. (Bestellbroschüre)

www.erwerbslosenforum.de oder Sozialforum Dortmund: Infos rund ums ALG II

Flyer zum Thema Hartz IV/ALG II für Studierende und Absolventen (PDF-Dokumente, je 18 KB, hier veröffentlicht am 18. Februar 2005).

http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/orig/buttons/logos_links/stuolden.jpgEinzelheiten zu den Ansprüchen Studierender auf ALG II-Leistungen hat das Studentenwerk Oldenburg zusammengetragen.

Linktipp: www.ombudsrat.de und www.erwerbslos.de: Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen mit ausführlichen Infos und zahlreichen Faltblättern

 


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Mehr Infos online


http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/orig/buttons/logos_links/gez.jpgwww.gez.de, wenn es beispielsweise um eine Befreiung geht

www.bmvbs.de/..., Infos des Bundesministeriums für Verkehr, Bau, und Stadtentwicklung zum Thema Wohngeld.

Zeitlose Infos und aktuelle Meldungen zur Sozialpolitik auf http://www.sozialpolitik.com


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Für Berater


Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.