Jeder, der ein Radio oder einen Fernseher oder (seit 2007) einen internetfähigen PC besitzt, muss Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bezahlen. Hierfür muss man sich selbst anmelden, dies kann man mittlerweile online erledigen. Der entsprechende Link dazu findet sich rechts. Formulare gibt es aber auch bei Banken, Sparkassen, der Post. Angemeldet werden müssen alle Geräte in einem Haushalt. In einer WG oder Lebensgemeinschaft muss nur eine Person die Geräte des Haushaltes anmelden, die Gebühren kannst du dir dann mit den Mitbewohnern teilen. Wer seine Geräte nicht anmeldet, macht sich strafbar. Bei begründetem Verdacht auf nichtangemeldete Geräte verschafft sich die GEZ in seltenen Fällen auch per richterlicher Verfügung Zutritt zur Wohnung.
Du kannst dich aber auch von der Gebührenpflicht befreien lassen. Seit 1. April 2005 müssen Bafög- Empfänger dafür nur noch eine Kopie des Bafög-Bescheides an die Landesrundfunkanstalt schicken. Für Studierende, die kein Bafög erhalten, gibt es seit 2005 keine Möglichkeit, sich von der GEZ-Zahlung befreien zu lassen. Diese Unterscheidung wird verschiedentlich als rechtlich bedenklich bewertet, noch gibt es aber keine Gerichturteile dazu.
Die GEZ-Befreiung muss regelmäßig erneuert werden. Die Gültigkeit der Befreiung steht auf dem Bewilligungsbescheid, die GEZ erinnert schriftlich an das Ende der Frist.
Wenn man eine GEZ-Befreiung hat, kann auch der Telekom-Sozialtarif beantragt werden.
Weitere Infos für Studierende, die nebenbei selbständig (auch als Freiberufler, Honorarkräfte etc.) arbeiten, gibt es hier. Für sie ist besonders die eigene Gebührenpflicht für einen internetfähigen (Büro-)PC interessant - die zuletzt im Herbst 2010 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Viele Hochschulstädte haben eine Zweitwohnungsabgabe beziehungsweise Zweitwohnungssteuer beschlossen, die auch für Studierende gilt. Meist muss jeder, der in der Stadt einen Zweitwohnsitz meldet, dafür eine monatliche oder jährliche Abgabe leisten, die in der Regel von der Höhe der gezahlten Miete abhängt. In einzelnen Städten gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn man in einem Wohnheim wohnt. Ob es in deiner Stadt auch eine solche Abgabe gibt, erfährst du beim Einwohnermeldeamt oder bei deiner Studierendenvertretung.
Ob die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer von Studierenden überhaupt rechtmäßig ist, war lange umstritten, (Ober)Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg hatten dies 2007 verneint. Das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2008 die Erhebung von Zweitwohnsitzsteuern bei Studierenden aber für rechtmäßig erklärt. Eine höherinstanzliche Klage ist derzeit nicht anhängig.
Auf jeden Fall solltest du dich aber am Hochschulort beim Einwohnermeldeamt anmelden, wenn du dort in eine Wohnung, WG oder ein Wohnheimzimmer einziehst, denn die Nachanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die auch mit einem empfindlichen Ordnungsgeld geahndet werden kann.
GEZ-Infos zur Gebührenbefreiung
GEZ online anmelden oder Fax-Formular downloaden
Infos rund um die Zweitwohnungssteuer gibts hier: www.zweitwohnsitzsteuer.de/
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.