"Alles nur Formalkram?" Über den Sinn von Satzungen/Geschäftsordnungen in Schülervertretungen
Wenn Menschen zusammenleben, arbeiten oder Politik machen, dann gibt es
fast zwangsläufig unterschiedliche Meinungen und Bewertungen von
Sachverhalten. Und das ist auch gut so - bis schnell eine gemeinsame
Entscheidung getroffen werden muss.
Jeder kennt die Situation: Oft gibt es in SV-Besprechungen
unterschiedliche Meinungen und Ansichten bis hin zum handfesten
Konflikt. Sollen auf der nächsten Schulparty auch Cocktails
ausgeschenkt werden? Muss zu der Podiumsdiskussion wirklich diese
Bundestagsabgeordnete kommen? Welche Position wird gegenüber der
Direktorin bei der nächsten Besprechung vertreten? Über all diese
Fragen kann man - ihr werdet es selbst schon festgestellt haben - sehr
lange reden und plötzlich ist die SV-Besprechung schon wieder fast
vorbei. Soll die Schülersprecherin das dann letztendlich alleine
entscheiden oder wird einfach abgestimmt? Wird solange weiterdiskutiert
bis nur noch die da sind, die am meisten Sitzfleisch haben? Wie schafft
man es, mit unterschiedlichen Meinungen und begrenzter Zeit zu einer
möglichst gerechten bzw. demokratischen Entscheidung zu kommen?
Die überregionalen SV-Strukturen wie LandesschülerInnenvertretungen,
aber auch der Bundestag lösen dieses Problem indem sie sich selbst ein
Regelwerk geben. In der so genannten Satzung oder Geschäftsordnung ist
genau geregelt, wer wie lange reden darf oder wie viele Stimmen für
eine gültige Entscheidung benötigt werden. Diese Regeln verfolgen immer
das Ziel, ein faires, gerechtes und demokratisches Verfahren für das
Austragen von Interessenkonflikten zu finden.
Auch für eine SV ist eine Satzung oder Geschäftsordnung also sinnvoll.
Ihr müsst aber kein dickes Buch schreiben: Es reicht, wenn ihr klar
regelt, wie im Konfliktfall Entscheidungen getroffen werden, warum wer
die Diskussion leitet oder wann die Debatte beendet wird und zur
Abstimmung geschritten wird. Und: Jeder sollte eurer Regelwerk kennen
und jederzeit einsehen können.
Wenn Fragen wie diese nicht klar geregelt sind, läuft es darauf hinaus,
dass sich informelle Machtstrukturen - also z.B. bei den Ältesten in
der SV oder denjenigen, die sich am besten und schnellsten ausdrücken
können - durchsetzen. Dann würdet ihr Entscheidungen im Sinne von
Einzelpersonen treffen und die Meinung von vielen anderen einfach
übergehen.
Dafür müsst ihr vielleicht ein formalisiertes Verfahren, welches oft
gar als "unnötiger Formalismus/Bürokratie" bezeichnet wird und das
spontane Geplapper eindämmt, in Kauf nehmen. Aber es lohnt sich:
Verbindlich festgeschriebene Regeln schaffen gleiche Bedingungen für
alle, Verlässlichkeit in Verfahrensfragen und schützen Minderheiten.
Um die Satzung streiten – um sie dann im Zweifel doch nicht einzuhalten?!
Dass bei den allgemeinen Regelungen in einer Satzung nicht alle
Eventualitäten und Sonderfälle berücksichtigt werden können, ist
einsichtig. Deshalb werdet ihr häufig die Satzung in bestimmten Punkten
auslegen, diskutieren und ebenfalls demokratisch entscheiden müssen.
Bei grundsätzlicheren Streitigkeiten in Satzungsfragen macht es
natürlich Sinn, durch eine Satzungsänderung die Regelung im
entsprechenden Punkt klarer zu machen. Denn damit eure Satzung auch
Sinn macht, solltet ihr euch alle strikt an sie halten. Auch wenn man
im Einzelfall vielleicht denkt "Na ja, der Formalkram sollte doch nicht
über den Inhalten stehen, es ist doch für alle besser, wenn wir hier
(abweichend von der Satzung) so und so verfahren". Wenn durch solche
Überlegungen doch wieder "von Fall zu Fall entschieden" wird, macht man
sich die Vorteile von "gleichen Bedingungen für alle" und
"Verlässlichkeit in Verfahrensfragen" allerdings gleich wieder selbst
zunichte. In einer Demokratie kommt es eben nicht nur "auf das
Ergebnis" im Einzelfall an. Das Verfahren, wie dieses zustande gekommen
ist, spielt eine entscheidende Rolle.
Eine Geschäftsordnung für die Zigarettenpause?
All das bedeutet nun nicht, dass ihr euch in jeder SV-Stunde erst
einmal stundenlang über eine Geschäftsordnung streiten sollt. Das wäre
natürlich völlig unverhältnismäßig. Was für größere, überregionale
(schul-)politische Konferenzen auf Landes- und Bundesebene ein gutes
Verfahren unter Gleichheitsaspekten darstellt, ist für eine SV oft zu
aufgeblasen und umständlich. So ist in den allermeisten Fällen eine
formale Geschäftsordnung bei kurzen SV-Besprechungen wohl nicht nötig –
allerdings sollte klar geregelt sein, wie im Konfliktfall
Entscheidungen getroffen werden (z.B. per Mehrheitsentscheid von allen
Anwesenden, gewählten SV-Mitgliedern).