SV, SMV, SR, BSV, SSR, KSR, LSR, LSV, SK - eine Reise in die Welt
der Abkürzungen
Aufgaben und rechtliche Grundlagen der
SchülerInnenvertretung
Schule und Bildung sind in Deutschland Ländersache. Daher werden die
Schulgesetze und -verordnungen von den Länderparlamenten und
Länderministerien ausgeklügelt - bundesweit und europaweit gibt es
natürlich trotzdem Absprachen, Vereinbarungen und einige Rahmengesetze
von Seiten des Bundes. Somit gibt es in Deutschland 16 verschiedene
Bildungssysteme und natürlich auch 16 verschiedene Gesetze und
Verordnungen für die SchülerVertretung (SV) bzw.
SchülerMitVerantwortung (SMV). Trotzdem lassen sich einige
Gemeinsamkeiten in allen Bundesländern feststellen.
Was sind die Aufgaben von
SchülerInnenvertretungen?
Rein rechtlich nehmen SchülerInnenvertretungen eine Beratungs-,
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsfunktion ein. Über die formal-rechtlich
festgelegten Aufgaben und die politische Funktion hinaus sind der
Kreativität der SV aber trotzdem keine Grenzen gesetzt. Im Allgemeinen
kann man beobachten, dass SVen häufig diverse Anstrengungen
unternehmen, den Schulalltag etwas angenehmer zu gestalten,
Vermittlungen in Streitfällen übernehmen oder, oder, oder. Als
Appetitanreger finden sich in den SV-Tipps ein paar Beispiele. Mit ein
bisschen Verhandlungsgeschick und gemeinsamen Kraftanstrengungen lassen
die sich vielleicht auch an eurer Schule umsetzten.
Beratung
Auch wenn manche Menschen glauben, sie hätten die Weisheit mit Löffeln
gefressen: Es ist die Aufgabe der SV, Anregungen und Kritik gegenüber
dem Lehrer, der Lehrerin, der Schulleiterin, der Lehrerkonferenz, dem
Elternbeirat, in der Schulkonferenz (Schulforum) und ähnlichem
einzubringen. Dazu hat die SV auch das Recht, alle Informationen zu
erhalten, die SchülerInnen betreffen.
Mitwirkung
In allen Schulgesetzen und Verordnungen sind bestimmte Anhörungs-,
Vorschlags-, Auskunftsrechte und Stellungnahmemöglichkeiten aufgeführt.
Manche Personengruppen müssen euch - das ist gesetzlich geregelt -
zuhören (oder zumindest so tun), wenn ihr ihnen etwas sagen wollt, sie
müssen euch Auskunft geben oder euch ihm Vorfeld die Möglichkeit geben,
Stellung zu nehmen. Wie das in eurem Bundesland konkret aussieht, lässt
sich am Besten im eigenen Schulgesetz nachlesen. Diese finden sich auf
den Internetseiten des jeweiligen Kultusministeriums.
Mitbestimmung
Wirkliche Mitbestimmungsrechte, beispielsweise Vorhaben, zu denen die
SV ihre Zustimmungen geben muss, gibt es nur sehr selten. Aber nicht
alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist auch ausdrücklich
verboten! Für die Ausnahmen sei wieder auf die Landesgesetze verwiesen.
Du verstehst kein Juristendeutsch? Macht nichts - einfach bei deiner
LandesschülerInnenvertretung anrufen: Die hilft dir sicherlich gerne
weiter.
Ihr sprecht nicht für euch selbst!
Eine Politikerin ist eine Volksvertreterin. Sie arbeitet im Auftrag des
Volkes und vertritt dessen Interessen. In ihrem Handeln sollte sich der
Wille der Mehrheit der Bevölkerung widerspiegeln - macht sie das nicht,
wird sie eben nicht mehr gewählt. Ähnlich funktioniert das auch in der
SchülerInnenvertretung. Eine Klassensprecherin wird von ihren
Mitschülern gewählt mit dem Auftrag, ihre Interessen gegenüber einem
Lehrer, der Schulleiterin oder in der Klassensprecherkonferenz zu
vertreten. Sie spricht nicht für sich, sondern im Sinne der ganzen
Klasse. Manchmal ist das auch das genaue Gegenteil, von dem, was sie
selbst denkt. Während die Politikerin als Volksvertreterin nach bestem
Wissen und Gewissen im Sinne des Volkes handeln soll, sollen
Schülervertreter - Klassen-, Stufen, Schulsprecher etc. - im Sinne der
Schülerinnen und Schüler handeln. Schülervertreter sind
Interessenvertreter!
Für eine Schülervertreterin heißt das:
- Informiere deine Mitschülerinnen und Mitschüler über alles, was sie
betrifft - Organisiere regelmäßig Treffen, bei denen alle ihre Anliegen
vorbringen können - Nimm sie ernst und setzt dich dafür ein, dass die
Interessen deiner Mitschüler gehört und umgesetzt werden
Wer wählt wen warum? Wozu diese Strukturen?
Stellt euch vor, alle Schülerinnen und Schüler eines Bundeslandes
würden sich zusammensetzten, um darüber zu beraten, ob man für oder
gegen die flächendeckende Einführung der Gesamtschule ist. Es würde in
heillosem Chaos enden und nur die Hälfte aller Anwesenden wüsste,
worüber überhaupt gesprochen würde! Deshalb werden andere durch Wahl
damit beauftragt, für dich zu sprechen. Jeder Schüler und jede
Schülerin wählt Klassensprecher, diese wählen
Schülersprecher/Stufensprecher /Schulsprecher und bilden die
SchülerInnenvertretung einer Schule. Diese wiederum treffen sich auf
Stadt-/Kreis- oder Bezirksebene, schließen sich dort zu entsprechenden
Vertretungen zusammen und delegieren in die
LandesschülerInnenvertretung oder den LandesschülerInnenrat. In jedem
Bundesland ist die SchülerInnenvertretungsstruktur so unterschiedlich
wie die Bildungssysteme. Auf Landesebene endet die schulrechtlich
anerkannte Delegationskette. Weil aber Bildungspolitik immer mehr
deutschlandweit gesteuert und sogar im europäischem Zusammenhang
richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden, gibt es auch eine
bundesweite SchülerInnenvertretung und eine europäische
Dachorganisation, das Organising Bureau of School Student Unions
(OBESSU). In letzter Konsequenz beeinflusst also die
Klassensprecherwahl indirekt das Geschehen auf europäischer Ebene.
Internetadressen und Kontaktmöglichkeiten finden sich im Anhang dieser
Broschüre. Im Zweifelsfall einfach bei deiner LSV anrufen, die können
dir sagen, an wen du dich mit Fragen oder Mitarbeitsangeboten wenden
kannst.
Nach diesem Kurzbesuch in den Strukturen der
SchülerInnenvertretungs-Welt zurück an die Schule:
Es erleichtert eure Arbeit ungemein, wenn ihr euch auch in der Schule
bestimmte Strukturen gebt, Zuständigkeitsbereiche voneinander abgrenzt
und eigenständige Projektgruppen bildet. auf dieser Homepage stellen
wir euch ein Beispiel vor, wie das funktionieren kann. Am besten klärt
ihr eure Arbeitsstruktur innerhalb eurer Gruppe auf einer längeren
Sitzung und passt sie an eure Schule, eure Schwerpunktsetzung und euren
individuellen Vorraussetzungen an.
Broschüre SV-Tipps: Tipps und Tricks für die SchülerInnenvertretung (November 2004, PDF 1,8 MB)