Geschichte der Schülervertretung in Deutschland
Die ersten Schülergruppen, die sich für Veränderungen in der Schule
einsetzten, wurden zur Zeit der Weimarer Republik gegründet. Sie traten
unter anderem dafür ein, dass Schule nicht mehr einen militärischen
Charakter haben solle. Nach der Machtübergabe an die NSDAP
(Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) wurden die
Schülergruppen aufgelöst oder gleichgeschaltet. Nach der Befreiung
durch die Alliierten 1945 entstanden in den Westzonen und der Ostzone
Deutschlands jeweils unterschiedliche politische Systeme, was auch zu
einer verschiedenartigen Entwicklung der Interessensvertretung von
Schülern führte.
DDR
Nach Gründung der DDR war alles auf eine Herrschaft der SED
(Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) verbunden mit einer
Ausklammerung von Demokratie und Meinungsfreiheit ausgerichtet.
Zwischen 1945-49 gab es zwar eigenständige Schülervertretungen in der
SBZ (Sowjetische Besatzungszone), aus der die DDR hervorging, doch sind
diese in die FDJ (Freie Deutsche Jugend) aufgegangen bzw. wurden durch
diese ersetzt. Die FDJ sollte für die Gesamtinteressen der Jugend und
somit auch der Schülerinnen und Schüler stehen. Sie war aber keine
Interessensvertretung, sondern diente zur Verfestigung von repressiven
und autoritären Strukturen. Dennoch schufen sich Schüler Nischen wie
zum Beispiel Schülerklubs, die durchaus Ähnlichkeiten mit SVen hatten,
wie ihr sie kennt, in denen sie ihre Meinung äußerten.
Bundesrepublik
Im Rahmen des "reeducation"-Progamms führten die Alliierten in den
Westzonen "Schülermitverwaltungen" ein. Diese SMVen waren beschränkte
Interessensvertretungen, die den politischen Bildungsauftrag wahrnehmen
sollten. Sie besaßen wenig politische Eigenständigkeit und
organisierten vornehmlich Dinge wie die Hofreinigung oder Schulfeste
gegen die SBZ/DDR.
Durch die Remilitarisierung ab 1950 und den damit verbundenen
Gegenprotesten kam es zu einer verstärkten Politisierung von Schülern
und auch erste Versuche, die Schule zu einem Ort der politischen
Auseinandersetzung zu machen.
Viele der damals politisierten Schüler waren später 1967/68 an der
Studentenrevolte beteiligt. Die Außerparlamentarische Opposition (APO)
stellte dabei das herrschende politische und kulturelle Wertesystem in
Frage. Die Studierenden wurden hierbei auch von den Gewerkschaften
unterstützt.
An der Schülerschaft gingen diese Proteste nicht spurlos vorbei, so kam
es zum Beispiel zur Gründung des "Aktionszentrums unabhängiger
sozialistischer Schüler". Durch diese Schaltstelle des antiautoritären
Schülerprotestes und die Arbeit der nach links geschwenkten
Jugendorganisationen von SPD und FDP kamen viele Schüler in Berührung
mit linken und sozialistischen Ansichten. Der Kampf um mehr
demokratische Rechte begann.
Und so kommt es 1969 auf Bundesebene zum Schulmitwirkungserlass und
1977 wird das Schulmitwirkungsgesetz von der Kultusministerkonferenz
beschlossen. Darin werden zwar Schülervertretungen an Schulen
verankert, aber nur mit stark eingeschränkten Rechten. Die
Schülerbewegung hatte aber über die Jahre an Kraft verloren, weshalb es
dann nur noch zu vereinzelten Protesten kam.
Auf Landesebene reagierten die Kultus- und Bildungsminister
unterschiedlich. Im Süden Deutschlands wehrten sich die Ministerien
vehement gegen alle Versuche und Forderungen nach Mitbestimmung von
Schülern. In Nordrhein-Westfalen hingegen wurden Voraussetzungen für
demokratische Mitbestimmungsrechte und die materielle Förderung der
LandesschülerInnenvertretung (LSV) geschaffen. Harte Auseinandersetzung
führte man in Rheinland-Pfalz bis in die 80er Jahre, um eine
demokratische LSV durchzusetzen. Hierfür müssen die Schüler in Bayern
noch heute kämpfen.
Die Trennung zwischen Bildungs- und Gesellschaftspolitik zur
Kontrolle der politischen Arbeit einer SV ist allerdings in den meisten
Landesgesetzen noch festgeschrieben. Und das obwohl bildungspolitische
Forderungen nicht von den gesellschaftlichen Rahmenbedingen getrennt
werden können. Schließlich werden gesellschaftliche Normen zu großen
Teilen von der Schule vermittelt.
Die Vernetzung und Zusammenarbeit der LSVen ist in Gesetzen überhaupt
nicht geregelt. Die Konferenz der Landeschülervertretungen (KdLSV)
gründete deshalb selbstorganisiert die BundesschülerInnenvertretung
(BSV), um sich auszutauschen, gemeinsam für mehr demokratische Rechte
zu streiten und damit Schülern gegenüber der Kultusministerkonferenz
und der Bundespolitik eine Interessensvertretung zu geben.
Und da bildungspolitische Fragen nicht mehr nur auf Landes- und
Bundesebene sondern zunehmend auf der europäischen entschieden werden,
trat die BSV schließlich der europäischen Schülervertretung (OBESSU)
bei. Durch sie sollen Schüler auch bei diesen Entscheidungen eine
Stimme haben.
Nach der Wiedervereinigung wurden in den neuen Bundesländern die
Schulgesetze aus verschiedenen alten Bundesländern übernommen und damit
Landeschülervertretungen neu geschaffen. Welche alten Bundesländer
jeweils als Vorbild dienten, hing jeweils von der regierenden Partei
ab.