»Gute Arbeit« heißt: Angemessener Lohn. Chinas neues Arbeitsrecht.
Wir sind 1.000 Meilen gereist, um in Peking zu arbeiten. Wir verlangen
unseren Lohn. Das ist nicht gerecht«, verkünden schwarze Schriftzeichen
auf großen weißen Papierbögen, die eine Gruppe von 15 Männern
schweigend vor sich halten.
Die Demonstranten haben sich in der Mittagszeit vor der Einfahrt zur
Großbaustelle an der Pekinger Sanlitun-Straße aufgereiht, auf der in
atemberaubender Geschwindigkeit ein neues Geschäftsviertel mit
Kaufhäusern, einem Hotel und Restaurants in die Höhe wächst.
Der Grund des Protestes: Die Bauarbeiter, die das Erdreich
ausgeschachtet, Fundamente gegossen und Mauern hochgezogen haben,
warten seit September auf ihr Geld. »Die Firma will nicht zahlen. Sie
schuldet 3.000 Kollegen noch drei Millionen Yuan (300.000 Euro)«, sagt
einer.
Ihnen geht es nicht alleine so. Allerorten fordern chinesische Arbeiter
vor allem in den Tagen vor dem Frühlingsfest am 18. Februar ihre Löhne
ein, die ihnen von ihren Firmen entweder überhaupt nicht oder nur zum
Teil ausgezahlt wurden. Zum Fest wollen sie alle in ihre Heimat
zurückkehren – mit dem für die Familie verdienten Geld.
Die Männer und Frauen vom Lande – ihre Zahl wird inzwischen auf bis zu
200 Millionen geschätzt – sind das Rückgrat der chinesischen
Wirtschaft, die über zehn Prozent jährlich wächst. Und sie sind
zugleich rechtlos und schwach. Anders als städtische Arbeiter und
Angestellte haben die meisten von ihnen nicht einmal einen
Arbeitsvertrag.
Um Konflikte wie die in der Sanlitun-Straße zu verhindern, will die
Regierung die Rechte der Arbeiter fortan besser schützen. Zu riskant
sind die Proteste für die politische Stabilität. Die Führung bereitet
derzeit ein neues Arbeitsvertragsgesetz vor, das für alle Beschäftigten
gelten soll.
Dazu zählen die Mehrheit (90 Prozent) der Arbeitskräfte, die in
chinesischen staatlichen und privaten Firmen arbeiten, sowie die zehn
Prozent (etwa 25 Millionen Chinesen) in Unternehmen, die ganz oder
teilweise in ausländischer Hand sind.
Der Entwurf regelt unter anderem Kündigungsfristen und
Abfindungszahlungen. Er stärkt bei Entlassungen die Mitsprache der
Gewerkschaften und legt die Länge der Probezeit fest, in der ein
Arbeitnehmer ohne Abfindung gefeuert werden darf. Bei Kündigungen soll
in Zukunft der Betriebsrat informiert werden. Einer Massenentlassung
von mehr als 50 Beschäftigten muss die Gewerkschaft zustimmen.
Das geplante Gesetz stößt bei ausländischen Managern in China auf
Kritik. Sie fürchten, die neuen Paragrafen könnten es dem
Allchinesischen Gewerkschaftsbund (ACGB) als verlängertem Arm der
Kommunistischen Partei ermöglichen, sich in die Führung ausländischer
Betriebe einzumischen.
Robin Munro, langjähriger Beobachter Chinas und Mitarbeiter des
kritischen Hongkonger »China Labour Bulletin« ist ebenfalls skeptisch,
wenn auch aus einem ganz anderen Blickwinkel: »Natürlich ist jedes
Gesetz zu begrüßen, das die Arbeiter angesichts der desolaten Lage
besser schützen soll«, sagt er. Allerdings fehle es in China nicht an
guten Gesetzen. Munro: »Das Problem ist, dass sich niemand um sie
schert.«
So sei der ACGB in den meisten nichtstaatlichen Unternehmen gar nicht
vertreten. »Wie überall auf der Welt aber brauchen die Beschäftigten
den kollektiven Schutz, das Recht, sich selbst zu organisieren und die
eigenen Interessen zu vertreten.«
Doch das wird auch das neue Gesetz nicht bringen. Unabhängige
Gewerkschaften bleiben verboten. Wer eine Arbeitervertretung
organisiert, muss sie als Filiale des ACGB registrieren lassen, wenn er
keinen Ärger bekommen will. Bleibt den Arbeitern also nur der
öffentliche Protest, um sich Recht zu verschaffen. Wenn chinesische
Zeitungen – oder sogar ausländische Journalisten – ihren Fall
aufgreifen, hoffen auch die Arbeiter in der Sanlitun-Straße, werde die
Regierung ihre Firma zwingen, die ausstehenden Löhne zu zahlen. Sicher
ist das jedoch keineswegs.
(aus der Soli extra "G8/'Gute Arbeit'", Frühjahr 2007, Autor: Jutta Lietsch, Journalistin in Peking)