Top

Kollektiver Schutz


»Gute Arbeit« heißt: Angemessener Lohn. Chinas neues Arbeitsrecht.

Wir sind 1.000 Meilen gereist, um in Peking zu arbeiten. Wir verlangen unseren Lohn. Das ist nicht gerecht«, verkünden schwarze Schriftzeichen auf großen weißen Papierbögen, die eine Gruppe von 15 Männern schweigend vor sich halten.

Die Demonstranten haben sich in der Mittagszeit vor der Einfahrt zur Großbaustelle an der Pekinger Sanlitun-Straße aufgereiht, auf der in atemberaubender Geschwindigkeit ein neues Geschäftsviertel mit Kaufhäusern, einem Hotel und Restaurants in die Höhe wächst.

Der Grund des Protestes: Die Bauarbeiter, die das Erdreich ausgeschachtet, Fundamente gegossen und Mauern hochgezogen haben, warten seit September auf ihr Geld. »Die Firma will nicht zahlen. Sie schuldet 3.000 Kollegen noch drei Millionen Yuan (300.000 Euro)«, sagt einer.

Ihnen geht es nicht alleine so. Allerorten fordern chinesische Arbeiter vor allem in den Tagen vor dem Frühlingsfest am 18. Februar ihre Löhne ein, die ihnen von ihren Firmen entweder überhaupt nicht oder nur zum Teil ausgezahlt wurden. Zum Fest wollen sie alle in ihre Heimat zurückkehren – mit dem für die Familie verdienten Geld.

Die Männer und Frauen vom Lande – ihre Zahl wird inzwischen auf bis zu 200 Millionen geschätzt – sind das Rückgrat der chinesischen Wirtschaft, die über zehn Prozent jährlich wächst. Und sie sind zugleich rechtlos und schwach. Anders als städtische Arbeiter und Angestellte haben die meisten von ihnen nicht einmal einen Arbeitsvertrag.

Um Konflikte wie die in der Sanlitun-Straße zu verhindern, will die Regierung die Rechte der Arbeiter fortan besser schützen. Zu riskant sind die Proteste für die politische Stabilität. Die Führung bereitet derzeit ein neues Arbeitsvertragsgesetz vor, das für alle Beschäftigten gelten soll.

Dazu zählen die Mehrheit (90 Prozent) der Arbeitskräfte, die in chinesischen staatlichen und privaten Firmen arbeiten, sowie die zehn Prozent (etwa 25 Millionen Chinesen) in Unternehmen, die ganz oder teilweise in ausländischer Hand sind.

Der Entwurf regelt unter anderem Kündigungsfristen und Abfindungszahlungen. Er stärkt bei Entlassungen die Mitsprache der Gewerkschaften und legt die Länge der Probezeit fest, in der ein Arbeitnehmer ohne Abfindung gefeuert werden darf. Bei Kündigungen soll in Zukunft der Betriebsrat informiert werden. Einer Massenentlassung von mehr als 50 Beschäftigten muss die Gewerkschaft zustimmen.

Das geplante Gesetz stößt bei ausländischen Managern in China auf Kritik. Sie fürchten, die neuen Paragrafen könnten es dem Allchinesischen Gewerkschaftsbund (ACGB) als verlängertem Arm der Kommunistischen Partei ermöglichen, sich in die Führung ausländischer Betriebe einzumischen.

Robin Munro, langjähriger Beobachter Chinas und Mitarbeiter des kritischen Hongkonger »China Labour Bulletin« ist ebenfalls skeptisch, wenn auch aus einem ganz anderen Blickwinkel: »Natürlich ist jedes Gesetz zu begrüßen, das die Arbeiter angesichts der desolaten Lage besser schützen soll«, sagt er. Allerdings fehle es in China nicht an guten Gesetzen. Munro: »Das Problem ist, dass sich niemand um sie schert.«

So sei der ACGB in den meisten nichtstaatlichen Unternehmen gar nicht vertreten. »Wie überall auf der Welt aber brauchen die Beschäftigten den kollektiven Schutz, das Recht, sich selbst zu organisieren und die eigenen Interessen zu vertreten.«

Doch das wird auch das neue Gesetz nicht bringen. Unabhängige Gewerkschaften bleiben verboten. Wer eine Arbeitervertretung organisiert, muss sie als Filiale des ACGB registrieren lassen, wenn er keinen Ärger bekommen will. Bleibt den Arbeitern also nur der öffentliche Protest, um sich Recht zu verschaffen. Wenn chinesische Zeitungen – oder sogar ausländische Journalisten – ihren Fall aufgreifen, hoffen auch die Arbeiter in der Sanlitun-Straße, werde die Regierung ihre Firma zwingen, die ausstehenden Löhne zu zahlen. Sicher ist das jedoch keineswegs.


(aus der Soli extra "G8/'Gute Arbeit'", Frühjahr 2007, Autor: Jutta Lietsch, Journalistin in Peking)