Die DGB-Jugend und das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Im Mai 2006 stellte das saarländische Wirtschaftsministerium ein Arbeitspapier mit umfangreichen Änderungsvorschlägen zum Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vor.
Bald darauf wurde eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zu diesem Thema eingerichtet. Dort wurden vor allem die geschützten Arbeitszeiten diskutiert: Sollten Jugendliche nicht bis in den späten Abend arbeiten dürfen, bis 22 statt bisher 20 Uhr? Sollte die Ausbildung in Bäckereien künftig bereits um 4 statt um 5 Uhr beginnen dürfen? Und im Gastgewerbe erst um 23 Uhr oder noch später enden können?
Dazu kam auch die Öffnung für Wochenendarbeit in die Debatte. All dies diene der "Annäherung an das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen und der Anpassung an betriebliche Erfordernisse".
"Wir werden alles daran setzen, die Schutzbestimmungen zu erhalten und auszubauen", sagte DGB-Bundesjugendsekretär René Rudolf anlässlich des 50. Jahrestages des Gesetzes am 9. August 2010: "Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist eines der wesentlichen Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz und vor Überlastung. Deshalb fordern wir einen wirkungsvollen Jugendarbeitsschutz und lehnen alle Vorschläge zu seiner Einschränkung ab."
Denn Jugendliche sind weniger belastbar als erwachsene Erwerbstätige. Sie benötigen längere Erholzeiten zur Regeneration. Die Unterbrechung der Arbeit durch Pausen dient der Einnahme von Mahlzeiten und der Erholung. Ausreichende Nachtruhe und wöchentlich feste freie Tage sind aus medizinischen Gründen besonders wichtig für Minderjährige, für in der Entwicklung stehende junge Menschen.
Abschließende Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen bis heute nicht vor. Gleichzeitig aber hat die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag im vergangenen Jahr erste Fakten geschaffen. Darin findet sich unter der Überschrift "Tourismus" der Satz: "Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut."
"Eine derartige Diffamierung des Jugendarbeitsschutzes weisen wir scharf zurück. Diese verkürzte Sichtweise wird weder den berechtigten Schutzinteressen Minderjähriger noch der bisherigen Debatte gerecht", sagte Rudolf.
Noch bleibt Zeit, für den Erhalt des JArbSchG in seiner jetzigen Form zu kämpfen und insbesondere der Hotellobby entgegenzuwirken. Daher hat die Gewerkschaftsjugend die Postkarten-Aktion "Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz" gestartet. Ziel ist es, möglichst viele Auszubildende zu mobilisieren, die diese Forderung mit ihrer Unterschrift unterstützen. Die gesammelten unterschriebenen Postkarten werden dann an die Bundesregierung überreicht – und damit an die Worte der Arbeitsministerin
Ursula von der Leyen (CDU) erinnert: Diese hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai 2010 den Delegierten zugerufen: "Ich möchte das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht ändern!"
Eine Aussage, die die DGB-Jugend jedenfalls nicht vergessen hat.
www.haende-weg.de(aus der Soli 8+9/10, Autor: Jürgen Kiontke)