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Schutzschirm für Ausbildung
Die Wirtschaftskrise wirkt sich auf die Ausbildungssituation aus – jedes vierte Unternehmen will laut Umfrage Ausbildungsplätze streichen. Der DGB fordert von der Bundesregierung deshalb dringend Maßnahmen.
Gute Ausbildung auch bei Insolvenz absichern – Übernahmeprämie einführen
Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise ist eine deutliche Zunahme der Insolvenzen zu befürchten. Der DGB schlägt vor, Unternehmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, vorerst – befristet bis zum 31. Dezember 2009 – mit einer Übernahmeprämie von 250 Euro monatlich pro Auszubildendem zu unterstützen. Falls es keine betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten gibt, sollen befristet regionale – außerbetriebliche – Ausbildungsmöglichkeiten (vorhandene Strukturen in Ostdeutschland, Auffanggesellschaften) genutzt bzw. gegründet werden. Das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit (BA) für außerbetriebliche Ausbildung muss wieder ausgebaut und auf dem Niveau der vergangenen Jahre (40.000 Ausbildungsplätze) fortgeführt werden.
Branchenfonds einführen
Entscheidend für die weitere Entwicklung des Ausbildungsmarkts wird sein, wie Anreize für mehr betriebliche Ausbildungsplätze unter den schwierigen Bedingungen entwickelt werden können. Hierfür sind Vereinbarungen über solidarische Finanzierungsinstrumente (z.B. Branchenfonds) notwendig. Diese Vereinbarungen sollen ab 2010 auch die Übernahmeprämie bei Insolvenz beinhalten. Das Beispiel der Bauindustrie zeigt, wie ein Umlagesystem das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen auch in Krisenzeiten sichern kann.
Gute Ausbildung bei Kurzarbeit
Auszubildende sind von der Kurzarbeit auszuschließen. Die Betriebe sind verpflichtet, die Ausbildung auch bei Kurzarbeit zu gewährleisten. Unternehmen müssen ausbildungsrelevante Bereiche von Kurzarbeit ausnehmen.
Ausbildende Unternehmen unterstützen
Im Rahmen des Konjunkturprogramms II sind die Bedingungen des mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogramms 2009 flexibilisiert worden. Sie müssen erweitert werden: Ausbildende Handwerksbetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen müssen ebenfalls leichter an Kredite kommen können.
Gebühren der Kammern abschaffen
Kammergebühren sind zusätzliche Belastungen für ausbildende Betriebe.
Jugendliche besser fördern
Ausbildungsbegleitende Hilfen sind auszubauen. AusbilderInnen und LehrerInnen sollen für jeden einzelnen Auszubildenden den Bedarf ermitteln. Betriebe, überbetriebliche Ausbildungswerkstätten und Träger bieten Maßnahmen an. Dazu muss die BA ihr Leistungsangebot steigern, die Länder sollten sich jedoch auch an der Finanzierung beteiligen. Darüber hinaus müssen die Angebote für sozialpädagogische Begleitung und externes Ausbildungsmanagement ausgebaut werden.
Schutzbestimmungen sichern
Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise darf nicht genutzt werden, um Schutzbestimmungen für Auszubildende abzubauen. Weniger Arbeitsschutz bedeutet nicht mehr Ausbildung. Alle Betriebe müssen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten. Der Ausbildungsbetrieb ist auch zur Zahlung der vereinbarten Ausbildungsvergütung in voller Höhe verpflichtet.
Azubis übernehmen
Die Betriebe sind – vor dem Hintergrund des demographischen Wandels – in der Verantwortung, ihre Auszubildenden auch zu übernehmen. Betriebs- und Personalräte sind aufgefordert, auf die Einhaltung von betrieblichen und tariflichen Vereinbarungen zur Übernahme nach der Ausbildung zu achten. Die gesicherte Übernahme ermöglicht Praxiserfahrung und verbessert den Einstieg ins Berufsleben. Betriebliche und tarifliche Vereinbarungen zur Übernahme müssen ausgebaut werden. Vorsorge für den Fachkräftebedarf ist geboten.
Chancengleichheit – Integrationspaket schnüren
MigrantInnen haben auf dem Ausbildungsmarkt deutlich schlechtere Chancen als Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Um die Ausbildungschancen junger MigrantInnen zu stärken, soll es ein umfassendes Integrationspaket geben. Dafür müssen mehr BeraterInnen mit Migrationshintergrund bei der BA zum Einsatz kommen.
Qualität wirkt
Als weiterführende Maßnahmen schlägt der DGB vor, dass Gute Ausbildung zu sichern ist, indem die Qualität der dualen Berufsausbildung systematisch ausgebaut wird. Daneben ist auch eine strukturelle Reform des Übergangssystems zur Steigerung der Wirksamkeit und Transparenz der Fördermaßnahmen überfällig: Die Förderansätze und -programme des Bundes und der BA im Bereich der Ausbildungs-, Berufsvorbereitungs- und Benachteiligtenförderung müssen deshalb umfassend ausgewertet werden.
Die Berufsorientierung von Jugendlichen muss weiter systematisiert werden: Will sie erfolgreich sein, ist eine enge Kooperation zwischen Betrieben, Schulen, der BA und allen weiteren Akteuren des Ausbildungsbereichs notwendig. Die Länder müssen ihrer Verantwortung für diesen Bereich stärker gerecht werden.
Als weiteren Punkt benennt der DGB die Unterstützung benachteiligter Jugendlicher: Vorbild sollen hier die vielen erfolgreichen Ausbildungspatenschaftsprojekte von Verbänden, Vereinen, Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmen und anderen Organisationen sein. Entsprechende lokale Initiativen sollten überregional vernetzt werden, auch sie als Best-Practice-Modelle in anderen Regionen bekanntzumachen.
(aus der Soli aktuell 4/09, Autor: Soli aktuell)