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Neues Jahr, neues Geld: Beihilfen für Azubis


Wie finanziert man sich selbst? 2008 wurde die Berufsausbildungsbeihilfe erhöht. Außerdem ist die Mietbeihilfe der ARGEn gestiegen, die Azubis zusätzlich beantragen können. Und ganz wichtig: Ab jetzt gibt es mehr Kindergeld.


Erhöhung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Grund für die Erhöhung der Berufsausbildungshilfe ist das 22. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG), an dem sich auch die Sätze der BAB orientieren.
Die wichtigsten Änderungen sind:
  • Die Bedarfssätze steigen um ca. zehn Prozent – von 310 auf 340 Euro
  • Die Freibeträge für das anzurechnende Einkommen erhöhen sich um ca. acht Prozent. Bezieht ein Azubi zum Beispiel Waisenrente, gilt hier ab jetzt ein Freibetrag von 120 statt bisher 112 Euro
  • Die Freibeträge beim Einkommen der Eltern wurden angehoben.

Für Auszubildende gilt jetzt ein Anrechnungsfreibetrag bei Einkünften aus einem Nebenjob. Bis jetzt war für viele BAB-BezieherInnen ein Nebenjob unrentabel, da durch die zusätzlichen Einkünfte die BAB gesenkt wurde, sodass von den Nebeneinkünften wenig bis nichts übrig blieb. Jetzt gilt: Einkünfte aus einem Nebenjob bis zu 255 Euro monatlich werden nicht auf die BAB angerechnet. Übt der Azubi einen 400-Euro-Job aus, bleiben die gesamten Einkünfte anrechnungsfrei, da hier zusätzlich die Werbungskosten- und die Sozialpauschale berücksichtigt werden.

Die Arbeitsagenturen berechnen die BAB bei den laufenden Fällen automatisch neu, es muss kein Änderungsantrag gestellt werden.

Etwas anderes gilt, wenn Auszubildende vor August 2008 einen Antrag gestellt haben – und dieser abgelehnt wurde, da das Einkommen der Eltern zu hoch war oder kein ausreichender Bedarf vorlag.

In diesen Fällen kann es sein, dass durch die Änderungen jetzt ein Anspruch auf BAB besteht. Dies kann im BAB-Rechner der Arbeitsagentur überprüft werden, in den die Neuerungen bereits eingepflegt sind. Betroffene sollten dann einen erneuten Antrag stellen.

Was oft vergessen wird: Der Anspruch auf BAB besteht auch für TeilnehmerInnen an berufsvorbereitenden Maßnahmen. Im Gegensatz zu Auszubildenden können diese auch BAB bekommen, wenn sie bei ihren Eltern leben. Außerdem wird deren Einkommen nicht angerechnet. Der Bedarf für den Lebensunterhalt wurde hier 2008 ebenfalls auf 212 Euro erhöht. Wenn zur Teilnahme an der Maßnahme eine auswärtige Unterbringung nötig ist, beträgt der Grundbedarf sogar 383 Euro. Hinzu kommen eventuell ein Zuschuss zu den Mietkosten, Fahrtkosten und Pauschalen für sonstige Aufwendungen wie zum Beispiel Lernmittel. Außerdem übernimmt die Arbeitsagentur bei TeilnehmerInnen an berufsvorbereitenden Maßnahmen die Beiträge zur Sozialversicherung.


Im Sozialgesetzbuch: Mietbeihilfe für Azubis


Zusätzlich zur BAB können Auszubildende nach § 22 Abs. 7 Sozialgesetzbuch (SGB) II bei der Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur für Arbeit und der Kommune (ARGE) Mietbeihilfe beantragen, wenn der in der BAB enthaltene pauschale Mietzuschuss die realen Mietkosten nicht abdeckt. Dazu müssen sie allerdings einige Voraussetzungen erfüllen:
  • Der Auszubildende muss unter 25 Jahre alt sein
  • Die Mietbeihilfe muss vor dem Auszug bei den Eltern bei der ARGE beantragt werden
  • Die Wohnung muss – was Größe und Kosten betrifft – "angemessen" sein.

Diese Möglichkeit gab es schon seit längerem, aber seit dem 1. September 2008 haben die ARGEn die Berechnung der Mietbeihilfe geändert. In der Regel steigt die Mietbeihilfe durch die neue Berechnungsform deutlich an!

Eine weitere wichtige Neuerung: Die Mietbeihilfe können jetzt auch Auszubildende erhalten, die keinen Anspruch auf BAB haben. Falls die BAB allerdings "dem Grund nach" abgelehnt wurde – z.B. weil es die zweite Ausbildung oder kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist – sollten die Azubis prüfen, ob sie nicht Anspruch auf Wohngeld haben.


Beschluss der Regierung: Mehr Kindergeld 2009

Die Bundesregierung hat Ende 2008 beschlossen, das Kindergeld 2009 anzuheben. Seit dem 1. Januar 2009 bekommen Eltern für die ersten beiden Kinder 164 Euro (statt bisher 154 Euro). Für das dritte Kind gibt es dann 170 Euro (statt bisher 154 Euro). Für das vierte und alle weiteren Kinder erhalten Eltern 2009 sogar 195 Euro im Monat (statt bisher 179 Euro).

Auch diese Neuerung kommt vielen Auszubildenden zu Gute, da die Eltern ihnen das Kindergeld auszahlen müssen, wenn sie nicht mehr zu Hause leben.


Sozialversicherungsbeiträge steigen

Ein kleiner Wermutstropfen ist der neue Gesundheitsfonds. Der Beitragsatz beträgt nun für alle Krankenkassen 15,5 Prozent. Für die meisten Auszubildenden dürfte dies eine Erhöhung ihrer Beitragssätze bedeuten. Diese Verschlechterung wird teilweise durch die sinkenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 Prozent aufgefangen.

BAB-Rechner: http://babrechner.arbeitsagentur.de/


(aus der Soli aktuell 1/09, Autorin: Jula Müller)