Von den Gewerkschaften gefordert, nun wieder da: Der BIBB-Hauptausschuss stimmt einer neuen Rechtsverordnung für AusbilderInnen zu.
Mit großer Mehrheit hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufbildung (BIBB) eine neue Ausbildereignungsverordnung (AEVO) beschlossen. Stimmenthaltungen gab es von den VertreterInnen des Bundes der Arbeitgeber, des Bundeslandes Schleswig-Holstein und des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung.
Damit ist der Weg frei für eine neue Runde in Sachen mehr Qualität in der Ausbildung. Die Vertreterin des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) habe allerdings in den Vorberatungen ihr Unbehagen deutlich gemacht, sagt DGB-Verhandler Hermann Nehls. Eigentlich habe Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) die Wiedereinsetzung der AEVO verhindern wollen – Tenor: In jedem Fall sei die Qualität auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
Neuer Angriffspunkt sind nun die Prüfungsvorbereitenden-Kurse – Originalton BMWi: "Weniger Stunden sind zwingend. Wir müssen die Kurse deutlich abspecken."
Bisher wurden durchschnittlich 120 Stunden in Kursen als Vorbereitungszeit genutzt. Der Vorschlag des BMWi: 80 Stunden. DGB und Deutscher Handwerkskammertag sind aber gegen eine Verkürzung. Nehls: "Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen."
Die VertreterInnen der Gewerkschaften wollten die Übergangsregelung kappen, wonach alle, die seit 2003 ohne AEVO ausgebildet haben, dies auch nach dem 1. September 2009 weiter ohne einen entsprechenden AEVO-Nachweis tun können. Die Gewerkschaften hatten eine Begrenzung dieser Aussetzung bis zum 1. August 2012 verlangt – leider ohne Erfolg.
Auch beim Thema schriftliche Prüfung wurde eine Veränderung beschlossen. Gegen die Stimme der Gewerkschaften heißt es jetzt: "Die schriftliche Prüfung soll höchstens bis zu drei Stunden dauern." Ursprünglich hieß es: "Soll drei Stunden dauern".
Während die alte AEVO sieben Handlungsfelder beinhaltete, wurden die Handlungsfelder in der neuen AEVO-Fassung in vier Bereiche systematisiert:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen und
4. Ausbildung abschließen.
"Was nach wie vor fehlt, sind Weiterbildungsregelungen und -ansprüche des Ausbildungspersonals", kritisiert Nehls. Gelichzeitig ist er aber zuversichtlich: "Die nächste Etappe bei der Wieder-In-Kraft Setzung der AEVO ist die Erarbeitung des Rahmenstoffplans. Die Gewerkschaften mischen auch da wieder mit."
Weitere Informationen: Hermann Nehls, E-Mail:
hermann.nehls@dgb.de(aus der Soli aktuell 1/09, Autor: Soli aktuell)