Gewerkschaften sind Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern. Ziel des
Zusammenschlusses ist, die Interessen aller Beschäftigten zu vertreten.
Das Verhältnis von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen sollte einem
fairen Austausch von Geld und Leistung entsprechen.
Doch leider sieht die Realität oft anders aus:
Im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) haben sich acht
Mitgliedsgewerkschaften zusammengeschlossen, um ihre Ziele wirksamer
verfolgen zu können. Jede Mitgliedsgewerkschaft betreut die
Arbeitnehmer bestimmter Branchen.
Die Gewerkschaften handeln Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
aus - ohne vor Arbeitgebern buckeln zu müssen - und verfechten die
Arbeitnehmerinteressen auf landes- und bundespolitischer Ebene. Die
Gewerkschaften beraten und vertreten ihre Mitglieder individuell und
juristisch vor, während und nach einer Anstellung in allen
Angelegenheiten, die mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben.
Wer Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft ist, kann auch die vielfältigen
Angebote des DGB kostenlos nutzen. Darüber hinaus bieten die
Gewerkschaften des DGB für ihre Mitglieder eine Reihe zusätzlicher
Leistungen.
Jede der acht DGB-Gewerkschaften ist für die Arbeitnehmer bestimmter
Branchen zuständig. Welche Gewerkschaft für dich zuständig ist,
erfährst du
hier.