(dgb-jugend, 20. Januar 2010) Endlich mal ein cooles Urteil für junge Leute: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt die gesetzlichen Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht für unrechtmäßig.
Ein Fall von Gerechtsprechung: Denn Jugend darf keine Strafe sein, genau das hat der EuGH am 19. Januar 2009 in Luxemburg entschieden. Dass sich die Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr - wie im deutschem Arbeitsrecht praktiziert - nicht auf die Dauer der Kündigungsfrist auswirken, verstößt gegen das EU-Diskriminierungsverbot, so die Richter/-innen.
Ihr Urteil spiegelt damit Positionen wider, die die Gewerkschaften bereits bei der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht hatten: Damals hatten sie die Bundesregierung aufgefordert zu überprüfen, wo sich im nationalen Recht Regelungen finden, die gegen das Verbot der Benachteiligung verstoßen.
Die DGB-Jugend begrüßt dieses Urteil. DGB-Bundesjugendsekretär René Rudolf: "Nun muss der Gesetzgeber zügig die gesetzlichen Regelungen ändern. Er ist aber auch gut beraten, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz selbst intensiv zu überprüfen. Denn die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission stützt unsere Auffassung, dass die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien bislang nur unzureichend erfolgt ist."
Es könne nicht hingenommen werden, dass immer wieder erst der EuGH bemüht werden müsse, bis Deutschland seinen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Umsetzung von EU-Rechten nachkomme.
Nicht zu fassen: Seit 1926 steht im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass jüngeren Arbeitsnehmer/-innen schneller gekündigt werden kann als älteren. Das EU-Recht verbietet aber eine Diskriminierung wegen des Alters. Eine solche Ungleichbehandlung sei aber gegeben, urteilten die Richter/-innen, wenn Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Festlegung der Kündigungsfristen nicht berücksichtigt werden.
In Deutschland wurde diese Schlechterstellung jüngerer Arbeitnehmer/-innen damit begründet, dass man ihnen schließlich eine größere berufliche und persönliche Mobilität zumuten könne.
Diese Begründung wurde vom EuGH verworfen. Denn angesichts der derzeitigen hohen Jugendarbeitslosigkeit erschwerten die kürzeren Kündigungsfristen die Suche nach einer neuen Beschäftigung.
Das Urteil wird Folgen haben: Die Luxemburger Richter/-innen haben die deutschen Gerichte angewiesen, die für unrechtmäßig befundene Klausel nicht mehr anzuwenden. Das heißt: Unabhängig davon, ob und wann die Bundesregegierung das Arbeitsrecht ändert, kann sich jeder nun in einem Rechtsstreit auf das EuGH-Urteil berufen. Die deutsche Vorschrift dürfe nun erst einmal nicht mehr angewendet werden, unabhängig davon, ob der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht lande. Das grundsätzliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ergebe sich unter anderem aus einer EU-Richtlinie, die in ihrer Gänze 2006 in Deutschland in Kraft trat, der Grundrechte-Charta der EU, und dem deutschen Gleichbehandlungsgesetz.
EuGH, Az.: C-555/07
Die Presseerklärung des EuGH gibt's hier.
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