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Bildungsurlaub und Freistellung für JAVen


Bildungsurlaub 

Nach den jeweils geltenden Ländergesetzen haben Arbeitnehmer/-innen und Auszubildende in den meisten Bundesländern einen Rechtsanspruch auf Freistellung zu Bildungszwecken unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber (kurz: Bildungsurlaub). Zurzeit ist der Bildungsurlaub in den Bundesländern wiefolgt geregelt:

    • Bayern: Es gibt leider kein Bildungsurlaubsgesetz. Damit du trotzdem Seminare besuchen kannst, kontaktiere am besten deine zuständige Gewerkschaft.

    • Baden-Württemberg: Es gibt leider kein Bildungsurlaubsgesetz. Damit du trotzdem Seminare besuchen kannst, kontaktiere am besten deine zuständige Gewerkschaft.

    • Berlin: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung und unter 25 Jahre alt bist, dann kannst du zehn Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr in Anspruch nehmen. Wenn du älter als 25 Jahre bist, sind es zehn Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren.

    • Brandenburg: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, hast du Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren.

    • Bremen: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, hast du Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren.

    • Hamburg: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, kannst du entweder fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr oder zehn Arbeitstage in zwei Jahren in Anspruch nehmen.

    • Hessen: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, dann kannst du entweder fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr oder zehn Arbeitstage in zwei Jahren in Anspruch nehmen.

    • Mecklenburg-Vorpommern: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, kannst du in Mecklenburg-Vorpommern einmalig während deiner Ausbildungszeit fünf Arbeitstage Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Nach der Ausbildung stehen dir jährlich fünf Tage zur Verfügung.

    • Niedersachsen: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, kannst du entweder fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr oder zehn Arbeitstage in zwei Jahren in Anspruch nehmen.

    • Nordrhein-Westfalen: Im Gegensatz zu anderen Beschäftigten in NRW gibt es leider keinen Bildungsurlaub für Auszubildende. Damit du trotzdem Seminare besuchen kannst, kontaktiere am besten deine zuständige Gewerkschaft.

    • Rheinland-Pfalz: Wenn du mindestens zwölf Monate in der Ausbildung bist, kannst du dich in deiner Ausbildung insgesamt drei Tage für gesellschaftspolitische Weiterbildung freistellen lassen. Nach der Ausbildung hast du Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungsurlaub in zwei Kalenderjahren.

    • Saarland: Du hast pro Jahr Anspruch auf drei Arbeitstage Bildungsurlaub, die du durch eigene Freizeit noch erhöhen kannst. Die Ansprüche können für zwei Kalenderjahre zusammengefasst werden.

    • Sachsen: Es gibt leider kein Bildungsurlaubsgesetz. Damit du trotzdem Seminare besuchen kannst, kontaktiere am besten deine zuständige Gewerkschaft.

    • Sachsen-Anhalt: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, dann kannst du fünf Arbeitstage Bildungsurlaubpro Jahr in Anspruch nehmen. Später können auch zehn Arbeitstage Bildungsurlaub in zwei Kalenderjahren beansprucht werden.

    • Schleswig-Holstein: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, dann kannst du fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr in Anspruch nehmen. Später können auch zehn Arbeitstage Bildungsurlaub in zwei Kalenderjahren beansprucht werden.

    • Thüringen: Es gibt leider kein Bildungsurlaubsgesetz. Damit du trotzdem Seminare besuchen kannst, kontaktiere am besten deine zuständige Gewerkschaft.

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    Bildungsurlaub beantragen 

    Die Teilnahme an einem anerkannten Bildungsurlaub ist beim Arbeitgeber üblicherweise als "Mitteilung an den Arbeitgeber" zu beantragen. Datum, Ort, Thema und die Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz müssen daraus hervorgehen. Dies muss in der Regel sechs Wochen vor Seminarbeginn geschehen. Der Arbeitgeber hat bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzulehnen, sonst gilt die Freistellung als bewilligt.

    Das Begehren nach Bildungsurlaub darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Wird aus dringenden betrieblichen Gründen ein Bildungsurlaub nicht genehmigt, kann der Anspruch i.d.R. auf das nächste Jahr übertragen werden und erhöht dann den Gesamtanspruch.

    Seminarbescheinigung: Am Ende des Seminar erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Diese ist ggf. ein Beleg für den Arbeitgeber.

    ***

    Freistellung von Jugendvertreter/-innen (JAV)

    Für Mitglieder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie Betriebs- und Personalratsmitglieder besteht bei Bildungsveranstaltungen häufig die Möglichkeit der Freistellung nach BetrVG/BPersVG. Gemäß der Paragrafen BetrVG § 37 Abs. 7 i. V. m. § 65 Abs. 1 bzw. BPersVG § 46 Abs. 7 i. V. m. § 62 (oder entsprechende LPersVGs) gilt:

    Die Seminare müssen Kenntnisse vermitteln, die zur Durchführung der JAV-Arbeit (bzw. Betriebsrats-/Personalratsarbeit) geeignet und entsprechend behördlich anerkannt sind.

    Die Vergütung muss weiter gezahlt werden. Es gibt einen individuellen Anspruch jedes JAV-Mitglieds (bzw. Betriebsrats-/Personalratsmitglied) von drei bzw. vier Wochen pro Amtszeit.

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten für diese Seminare zu tragen. In diesem Fall wird nur der in diesem Programm jeweils aufgeführte geringere Teilnahmebeitrag fällig.

    Für viele Veranstaltungen dieses Programms werden Anträge auf Anerkennung als Bildungsurlaub sowie Freistellung nach BetrVG/PersVG gestellt. Ob auch das von dir ausgewählte Seminar dabei ist, kannst du per Telefon oder E-Mail bei uns erfragen. Bestätigungen der Anerkennung werden von uns mit der Einladung übersandt, wenn du dies bei deiner Anmeldung vermerkst.


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