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Ausbilder-Eignungs-Prüfung

Aussetzung verheerend

(dgb-jugend, 18.12.07) Die Eignung der Ausbilder, nachgewiesen durch Ablegung der Ausbilder-Eignungs-Prüfung (AEVO), ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für die betriebliche Ausbildung. Deshalb war es absolut fahrlässig, dass die SPD-Regierung die entsprechende Verordnung 2002 außer Kraft setzte. Damals hieß es: Die Deregulierung würde zu mehr Ausbildungsplätzen führen. Eine groß angelegte Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) belegt nun, dass die Aussetzung nichts gebracht hat und der angerichtete Schaden beträchtlich ist.

Die Forschungs-Ergebnisse bestätigen die Forderung der Gewerkschaften nach sofortiger Wiedereinführung der AEVO. In der Logik der damaligen Minister Clement und Bulmahn hätten die Betriebe nur darauf warten müssen, dass die gesetzliche Regelung in der Ausbildung wegfällt, sie wurde als Ausbildungshemmnis diffamiert. Das Gegenteil war der Fall: Es interessierte die Betriebe nicht wirklich. Nur 20 Prozent der Befragten wussten überhaupt von der Aussetzung. Und nur 16 Prozent fanden sie gut.

Bei dem extrem hohen Anteil von Klein- und Kleinstbetrieben, die traditionell über allerlei Gängelung klagen, wäre etwas mehr Begeisterung durchaus zu erwarten gewesen. Doch auch kleinere Betriebe wissen die Qualität in der Ausbildung zu schätzen. 11 Prozent der Befragten wussten genau, worum es eigentlich geht. Von diesen wiederum gab lediglich jeder Zehnte an, dass die Aussetzung der AEVO ihnen geholfen habe, mehr auszubilden.

Mit sehr viel gutem Willen könnte man sagen, dass die AEVO-Aussetzung - geht man nach der Selbsteinschätzung der Befragten - maximal 2.100 Ausbildungsplätze pro Jahr gebracht haben könnten. Es ist nicht möglich, diesen Effekt, wenn er denn überhaupt existiert, von den Anstrengungen zur Nachvermittlung im Rahmen des Ausbildungspaktes zu isolieren. Im Klartext: Die Wirkung war so minimal, dass man sie nicht messen kann.

So wenig über positive Wirkungen zu sagen ist, so deutlich treten jedoch in der Studie die negativen Effekte hervor. In Betrieben, die ohne AEVO-Nachweis ausbilden, liegt die Quote der Ausbildungsabbrüche mit 29 Prozent extrem hoch.

Es sei nicht so, dass die Betriebe die AEVO durchgehend als Hemmnis sehen, sondern sie werde durchaus auch als qualitätssichernde Maßnahme gesehen, lassen sich die Verfasser der Studie zitieren.

Noch krasser scheinen die Ergebnisse einer parallel laufenden Kammerbefragung ausgefallen zu sein. Hier wird in weiten Teilen von einem Imageschaden für die Ausbildung gesprochen. 56 Prozent der bei den Kammern Befragten sind für die Wiedereinführung der AEVO in modernisierter Form. Damit ist klar: Die AEVO muss wieder eingesetzt werden.

Im Dezember 2007 und Januar 2008 ist die Diskussion zwischen dem Bildungsministerium und den Spitzenorganisationen der Sozialparteien vorgesehen. Wenn alles vernünftig abläuft, tritt die AEVO dann 2009 in neuer Form wieder in Kraft.


Siehe auch:

Mehr Ausbildungsbetriebe – (PDF, 115 kB, hier veröffentlicht am 08.01.2008)

mehr Ausbildungsplätze – weniger Qualität? Die Aussetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) und ihre Folgen. Von Philipp Ulmer/Peter Jablonka, erschienen im BiBB-Report 3/07



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