(dgb-jugend, 11. April 2008) Laut Beschluss der Bundesregierung vom 20. Februar 2008 soll ein Bonus in Höhe von bis zu 6.000 Euro diejenigen Unternehmen belohnen, die – zusätzlich zu ihrem bisherigen Ausbildungsengagement – einem Altbewerber mit höchstens einem schwachen Realschulabschluss eine Ausbildung ermöglichen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt diesen Beschluss grundsätzlich im Sinne einer Verbesserung zu den ursprünglichen Plänen, die auf eine wesentlich breitere Zielgruppe ausgelegt waren, hat aber dennoch wichtige Kritikpunkte.
Der Bonus sollte ursprünglich für alle Altbewerber gelten, die mindestens seit zwei Jahren einen Ausbildungsplatz suchen oder maximal Realschulabschluss haben oder lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Rund 330.000 Jugendliche – etwa 45 Prozent aller BewerberInnen – wären bei diesen Auswahlkriterien zu potenziellen Förderfällen geworden.
Zu Recht schwächt die Bundesregierung diesen massiven staatlichen Eingriff in den Ausbildungsmarkt jetzt ab. Eine große Unwägbarkeit bleibt allerdings auch jetzt die weit gefasste Ermessensleistung, die der Bundestag daher im Laufe des parlamentarischen Verfahrens streichen sollte.
Nach vehementer Kritik von Wirtschaft und Gewerkschaften fasst nun die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Bonusvergabe etwas enger als ursprünglich geplant. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht demnach für Altbewerber,
- die einen Realschulabschluss mit einer Abschlussnote in den Fächern Deutsch oder Mathematik von ausreichend oder schlechter oder
- die höchstens einen Hauptschulabschluss haben oder
- die von der Arbeitsagentur als lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt eingestuft sind.
Als Ermessensleistung der Arbeitsagenturen können allerdings Unternehmen weiterhin einen Bonus erhalten, wenn sie Altbewerber einstellen,
- die bereits seit mehr als zwei Jahren einen Ausbildungsplatz suchen oder
- die bei einem höchstens mittleren Schulabschluss länger als ein Jahr auf der Suche sind.
Die Aufteilung in Pflicht- und Ermessensleistung trägt nicht dazu bei, den Kreis der Geförderten einzugrenzen. Offenbar geht die Bundesregierung selbst nicht davon aus, mit dem aktuellen Gesetzentwurf eine stärkere Einschränkung zu erreichen, wie ihre gleich bleibenden Schätzungen für die Kosten des Ausbildungsbonus belegen. Nicht zu akzeptieren ist außerdem, dass der Ausbildungsbonus unverändert aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden soll.
Wir fordern den Bundestag auf, die Zielgruppe für den Ausbildungsbonus klar zu begrenzen. Nur so können die Berufsberatungs- und Vermittlungsteams in den Arbeitsagenturen gezielt die Jugendlichen erreichen, die bisher keine Chance auf eine betriebliche Ausbildung haben. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der DGB haben hierfür eine pragmatische Lösung vorgelegt: Die Förderung ist auf AltbewerberInnen zu begrenzen, die maximal über einen Realschulabschluss verfügen und bereits seit mehr als einem Jahr vergeblich einen Ausbildungsplatz suchen sowie individuell benachteiligt sind.