Top

Gekündigt?


Nach der Lehre oder Ausbildung in die Arbeitslosigkeit entlassen?

Hier ein paar Punkte, die du beachten musst.

  •  Einen Aufhebungsvertrag oder die eigene Kündigung solltest du nie sofort unterschreiben, auch wenn der Chef dich dazu drängt. Die Konsequenzen kannst du in dieser Situation oft nicht überblicken. Also: Höflich um Aufschub bitten und ab zum Betriebsrat, deiner Gewerkschaft oder einer Arbeitsloseninitiative.

  • Nach Erhalt der Kündigung sofort zum Betriebsrat, deiner Gewerkschaft oder einer Arbeitsloseninitiative, um zu klären, ob gegen die Kündigung was zu machen ist. Schieb das nicht auf die lange Bank, den es gibt Fristen, die du einhaltest musst: Innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht.

  • Du musst dich beim Arbeitsamt schon dann melden, wenn du Kenntnis von der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses hast. Und zwar binnen 7 Tagen. Egal, ob die Kündigung erst zum Monatsende gilt oder gar unrechtmäßig ist.

  • Erst ab Eingang deiner Arbeitslosenmeldung hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, du warst mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.

  • Reicht das Geld vom Arbeitsamt nicht, kannst du beim Sozialamt zusätzlich Hilfe beantragen. Das Sozialamt springt auch ein, wenn das Arbeitsamt sich mit der Berechnung Zeit lässt, dein Vermieter aber schon vor der Tür steht und die Miete haben möchte. Auch da: Lass dich vorher beraten!

  • Briefe vom Arbeitsamt oder Sozialamt solltest du ernst nehmen. Meistens musst du den Aufforderungen des Amtes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nachkommen, sonst verlierst du Geld (Mitwirkungspflicht). Allerdings sind Ämter neugierig und fragen auch Sachen, die sie gar nichts angehen. Was sie fragen dürfen und was nicht? Nachfragen bei der Beratungsstelle.

  • Für jeden Gang zum Amt, zum Anwalt oder zur Gewerkschaft gilt: Gut vorbereitet sein und alle Papiere dabei haben. Nichts ist ärgerlicher als Stunden im Flur gewartet zu haben und dann unverrichteter Dinge nach Hause gehen zu müssen, weil du irgend etwas vergessen hast. Im Zweifelsfall vorher anrufen und fragen, was du mitbringen sollst.


Top

Broschüre


Lieber offline informieren? Hier unsere Broschüre Besser in die Ausbildung - ein Ratgeber für Schülerinnen und Schüler bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz (Juli 2005, PDF-Dokument, 629 KB)