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50 Jahre JArbschG

Was bisher geschah

Am 9. August 1960 verabschiedete der Deutsche Bundestag zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein umfassendes Gesetz, das sowohl das Verbot der Kinderarbeit als auch Jugendarbeitsschutzvorschriften enthielt. Bis dahin war lediglich ein altes Gesetz mit zahllosen Ausnahmeregelungen aus dem Jahr 1938 gültig. Zwar entsprachen die gesetzlichen Bestimmungen bei weitem nicht den Forderungen der Gewerkschaften, aber es war ein erster Schritt getan.

Allerdings wurden trotz des Gesetzes immer wieder drastische Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgestellt. Die Gewerkschaften bezifferten ihre Zahl auf jährlich über eine Million Fälle.

Das Gesetz von 1976

Gegen die schleichende Untergrabung des Gesetzes machte die Gewerkschaftsjugend mobil. Mit Erfolg: Nach langem Hin und Her verabschiedete der Bundestag im Jahr 1976, mit den Stimmen aller Parteien, ein überarbeitetes JArbSschG.

Ein Schritt vor und zwei zurück


Doch das mit großer Mehrheit angenommene Gesetz hatte nicht lange Bestand. Fehlende Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu Beginn der 1980er Jahre wurden als Druckmittel für Rückschritte im JArbSchG eingesetzt. "Das Jugendarbeitsschutzgesetz", so hieß es, "ist ein Ausbildungsverhinderungsgesetz."

Das üble Wort von den "ausbildungshemmenden Vorschriften" machte die Runde. Bundeskanzler Helmut Kohl erklärte 1983: "Sie (Anm.: gemeint waren die Jugendlichen) sollen ohne bürokratische Hemmnisse arbeiten können. Wir werden den Mittelstand von überflüssigen Reglementierungen entlasten."

Gesagt, getan: 1984 verabschiedete die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD und der Grünen eine Novellierung (Überarbeitung) des JArbSchG. Beschlossen wurde u.a.:

  • Einführung der Samstagsarbeit für verschiedene Ausbildungsberufe

  • Wegfall von besonderen Pausenräumen für Jugendliche

  • Einführung der 8 1/2-stündigen Arbeitszeit

  • Ausbildung/Arbeit in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr.

Dies reichte den Arbeitgeberverbänden jedoch nicht aus. Zwölf Jahre später hatten sie erneut ihr Ziel erreicht, als im Bundestag durch die Bundesregierung eine weitere Verschlechterung beschlossen wurde. Die bisher letzte Verschlechterung betrafen:

  • Die allgemeine Öffnung der Kinderarbeit

  • Die Streichung des § 9 Abs. 4. Sie führt dazu, dass über 18-jährige Azubis nach dem Berufsschulunterricht noch in den Betrieb müssen.

Es ging weiter

Im Jahr 2006 kam die so genannte Große Koalition aus CDU und SPD wieder zu der Auffassung, dass das JArbSchG geändert werden müsse. Ausgangspunkt war eine Initiative des saarländische Wirtschaftsministerium, das ein Arbeitspapier mit umfangreichen Änderungsvorschlägen zum JArbSchG vorstellte.

Es wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern eingerichtet, aus der bis heute keine abschließenden Ergebnisse vorliegen.

Für die DGB-Jugend war dies damals der Anlass, für den Erhalt des bestehenden JArbSchG zu kämpfen. So wurden Schutzpaten für das Gesetz gesucht - und gefunden. Unter anderem der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), der Ministerpräsident von Brandenburg, Matthias Platzeck (SPD) und der heutige Vorsitzende der Partei Die Linke, Klaus Ernst, zeigten klare Kante für das JArbSchG. Auch mehrere MinisterInnen bzw. SenatorInnen aus diversen Länderregierungen trugen sich in die Liste der SchutzpatInnen ein, ebenso knapp 30 Bundestagsabgeordnete und über 20 Abgeordnete mehrere Länderparlamente.

Wir wehren uns!


Bis heute konnte das JArbSchG in seiner aktuellen Fassung bewahrt werden. Doch weitere Angriffe kommen von Seiten der aktuellen Bundesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag findet sich in Kapitel 4 unter der Überschrift „Tourismus“ der Satz: „Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut.“

Eine derartige Diffamierung des Jugendarbeitsschutzes als „Ausbildungshemmnis“ weist die DGB-Jugend nach wie vor scharf zurück. Auch werden wir die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) jederzeit an ihre Worte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai 2010 erinnern. Damals hatte sie den Delegierten zugerufen: „Ich will das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht ändern!“



"Das Jugendarbeitschutzgesetz bleibt..."
Video: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf dem DGB-Bundeskongress im Mai 2010.


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