Etwa alle drei Minuten kommt es zu einem Arbeitsunfall, in den ein
Jugendlicher verwickelt ist. Dadurch ist bei etwa jedem fünften
Arbeitsunfall eine Heranwachsender oder eine Heranwachsende betroffen.
Junge Menschen sind noch nicht so belastbar wie Erwachsene. Das
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt daher Pausen- und
Arbeitszeiten und sorgt für ausreichende Nachtruhezeiten, um Jugendliche
vor Überforderung und gesundheitlichen Gefahren zu schützen.
Einige
PolitikerInnen - und nicht weniger ArbeitgeberInnen - sind der
Auffassung, die gegenwärtigen Regeln zum Schutz der Jugendlichen seien
zu streng und wirkten daher als Ausbildungshemmnisse. Allerdings können
sie diese Behauptung nicht belegen.
Die DGB-Jugend ist der
Auffassung, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz Vorrang haben müssen -
dies gilt gerade angesichts der hohen Zahl von Arbeitsunfällen mit
Beteiligung von Minderjährigen.
Konkret diskutiert seit 2006 eine
gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern verschiedene Vorschläge
einer Novellierung des JArbSchG. Dabei geht es vor allem um die
geschützten Arbeitszeiten. Hier sollte das Gesetz im Sinne einer
"Annäherung an das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen und der
Anpassung an betriebliche Erfordernisse" geändert werden, wie es in
einem Arbeitspapier aus dem Saarland heißt. Es wird vorgeschlagen,
- die
Höchstarbeitszeiten für die Gewährung von Ruhezeiten anzuheben (§ 11
JArbSchG)
- die Beschäftigungsverbote für Jugendliche zu
bestimmten Tageszeiten und damit ihr Recht auf Nachtruhe drastisch
einzuschränken (§ 14 JArbSchG)
- die
Beschäftigungsverbote für Jugendliche an Samstagen und Sonntagen
einzuschränken bzw. aufzuheben (§§ 16, 17 JArbSchG)
- das
Züchtigungsverbot für ArbeitgeberInnen gegenüber Jugendlichen (§ 31
JArbSchG) nicht länger im JArbSchG zu regeln
- die
gesundheitliche Betreuung der arbeitenden Jugendlichen (§§ 32 - 46
JArbSchG) weitgehend von den Ländern regeln zu lassen
- die
Verpflichtung zur Einrichtung von Landesausschüssen für
Jugendarbeitsschutz bei den Landesregierungen (§ 55 - 57 JArbSchG)
komplett zu streichen.
Die Regeln des Jugendarbeitsschutzes
sind zudem schon heute recht flexibel. So können Jugendliche über 16
Jahren etwa in Bäckereien schon ab 5 Uhr beschäftigt werden, statt wie
sonst erst ab 6 Uhr, und in mehrschichtigen Betrieben bis 23.30 Uhr
arbeiten. Weiterer Bedarf ist nicht ersichtlich, zumal die Lockerung des
Jugendarbeitsschutzes in den vergangenen Jahren (zuletzt 1997) nicht
mehr Ausbildungsplätze gebracht hat.
Im Gegenteil: Zählte die
Bundesagentur für Arbeit 1996 noch 609.274 Ausbildungsplätze, so waren
es 2009 nur noch 566.004. Der anhaltende Mangel an betrieblichen
Ausbildungsplätzen rechtfertigt nicht den Abbau von Prävention und
Gesundheitsschutz. Ausbildungsplätze dürfen nicht durch das Streichen
von Schutzrechten Jugendlicher erkauft werden.
Die DGB-Jugend
ist vielmehr der Meinung, dass die Ausbildung junger Menschen nicht
immer mehr dem Ziel der Gewinnmaximierung unterworfen werden darf. Wir
fordern: Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz!
DGB-Jugend
- Das Video zum Jugendarbeitsschutz