Hier stellen wir unsere Kampagne vor und laden euch ein, mit uns zusammen den Kampf für den Erhalt und Ausbau des Jugendarbeitsschutzes aufzunehmen.
Informiere dich auf unseren Seiten und nutze die Möglichkeiten zum Mitmachen!
Das erste Jugendarbeitsschutzgesetz
Am
20. Mai 1960 wurde zum ersten Mal in der Geschichte ein umfassendes
Gesetz erlassen, das sowohl das Verbot der Kinderarbeit als auch
Jugendarbeitsschutzvorschriften enthielt. Zwar entsprachen die
gesetzlichen Bestimmungen bei weitem nicht den Forderungen der
Gewerkschaften, aber es war ein erster Schritt getan. Allerdings wurden
trotz des Gesetzes immer wieder drastische Verstöße gegen das
Jugendarbeitsschutzgesetz festgestellt. Die Gewerkschaften bezifferten
ihre Zahl auf jährlich über eine Million.
Das Gesetz von 1976
Gegen
die schleichende Untergrabung des Gesetzes machte die
Gewerkschaftsjugend mobil. Mit Erfolg. Nach langem Hickhack
verabschiedete der Bundestag 1976, mit den Stimmen aller Parteien, ein
überarbeitetes Jugendarbeitsschutzgesetz.
Ein Schritt vor und zwei zurück
Das
mit großer Mehrheit angenommene Gesetz hatte nicht lange Bestand.
Fehlende Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu Beginn der achtziger Jahre
wurden als Druckmittel für Rückschritte im Jugendarbeitsschutzgesetz
eingesetzt. "Das Jugendarbeitsschutzgesetz", so hieß es, "ist ein
Ausbildungsverhinderungsgesetz." Das üble Wort von den
"ausbildungshemmenden Vorschriften"
machte die Runde. Bundeskanzler
Helmut Kohl erklärte 1983: "Sie (die Jugendlichen - die Red.) sollen
ohne bürokratische Hemmnisse arbeiten können. Wir werden den
Mittelstand von überflüssigen Reglementierungen entlasten." Gesagt,
getan. 1984 verabschiedete die Bonner Koalition von CDU/CSU/FDP gegen
die Stimmen der SPD und der Grünen eine Novellierung (Überarbeitung)
des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Beschlossen wurde u.a.:
Es geht weiter
Im
Jahr 2006 ist die große Koalition nun wieder der Auffassung, dass das
Jugendarbeitsschutzgesetz geändert werden muss. Und möchte nun eine
gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Ländern einsetzen, die Arbeitsgruppe
soll die Forderung der Länder und insbesondere der Arbeitgeberverbände
nachgehen, dies wird aus einem Papier des saarländischen Ministeriums
für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) deutlich. Das ganze diene der
"Annäherung an das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen und
der Anpassung an betriebliche Erfordernisse", heißt es in dem Papier.
Das SMWA schlägt damit unter anderem vor,
Die Argumentation, die hinter diesem Arbeitspapier steht, ist wieder die gewohnte: Der gesetzliche Schutz stelle angeblich ein Ausbildungshemmnis dar.
Wir wehren uns!
Die
DGB-Jugend hält die genannten Vorschläge für unverantwortlich und
fordert Sie/dich eindringlich auf, sich gegen eine weitere Schwächung
des Jugendarbeitsschutzes zu engagieren. Unser Ziel bleibt ein
Jugendarbeitsschutzgesetz, das seinen Namen auch verdient. Das
Jugendarbeitsschutzgesetz soll die
Gesundheit schützen, denn wer als Jugendlicher zu lange, zu früh oder zu schwer arbeitet, hat die Folgen im Alter zu tragen.
ausbildung-fuer-alle.de: Mit der Initiative "Ausbildung für alle"
machen die Gewerkschaften, Landesschülervertretungen und viele weitere
Partner die skandalösen Zustände auf dem Ausbildungsmarkt publik und
tragen ihre Forderungen für mehr und bessere Ausbildung in die
Öffentlichkeit