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Die Kampagne "Hände weg!"


Teil der Bewegung werden!

Warum es ein Jugendarbeitsschutzgesetz gibt. Wer den Jugendarbeitsschutz aushöhlen will. Warum wir uns wehren. "Arbeit schadet nicht, oder?  Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz!"

Hier stellen wir unsere Kampagne vor und laden euch ein, mit uns zusammen den Kampf für den Erhalt und Ausbau des Jugendarbeitsschutzes aufzunehmen.

Informiere dich auf unseren Seiten und nutze die Möglichkeiten zum Mitmachen!

 

Das erste Jugendarbeitsschutzgesetz

Am 20. Mai 1960 wurde zum ersten Mal in der Geschichte ein umfassendes Gesetz erlassen, das sowohl das Verbot der Kinderarbeit als auch Jugendarbeitsschutzvorschriften enthielt. Zwar entsprachen die gesetzlichen Bestimmungen bei weitem nicht den Forderungen der Gewerkschaften, aber es war ein erster Schritt getan. Allerdings wurden trotz des Gesetzes immer wieder drastische Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz festgestellt. Die Gewerkschaften bezifferten ihre Zahl auf jährlich über eine Million.


Das Gesetz von 1976

Gegen die schleichende Untergrabung des Gesetzes machte die Gewerkschaftsjugend mobil. Mit Erfolg. Nach langem Hickhack verabschiedete der Bundestag 1976, mit den Stimmen aller Parteien, ein überarbeitetes Jugendarbeitsschutzgesetz.


Ein Schritt vor und zwei zurück

Das mit großer Mehrheit angenommene Gesetz hatte nicht lange Bestand. Fehlende Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu Beginn der achtziger Jahre wurden als Druckmittel für Rückschritte im  Jugendarbeitsschutzgesetz eingesetzt. "Das Jugendarbeitsschutzgesetz", so hieß es, "ist ein Ausbildungsverhinderungsgesetz." Das üble Wort von den "ausbildungshemmenden Vorschriften"
machte die Runde. Bundeskanzler Helmut Kohl erklärte 1983: "Sie (die Jugendlichen - die Red.) sollen ohne bürokratische Hemmnisse arbeiten können. Wir werden den Mittelstand von überflüssigen Reglementierungen entlasten." Gesagt, getan. 1984 verabschiedete die Bonner Koalition von CDU/CSU/FDP gegen die Stimmen der SPD und der Grünen eine Novellierung (Überarbeitung) des  Jugendarbeitsschutzgesetzes. Beschlossen wurde u.a.:

  • Einführung der Samstagsarbeit für verschiedene Ausbildungsberufe,
  • Wegfall von besonderen Pausenräumen für Jugendliche,
  • Einführung der 8 1/2-stündigen Arbeitszeit,
  • Ausbildung/Arbeit in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr.
Dies reichte den Arbeitgeberverbänden nicht aus. Zwölf Jahre später hatten sie erneut ihr Ziel erreicht und eine weitere Verschlechterung des Jugendarbeitschutzgesetzes im Bundestag mit Hilfe der CDU/CSU/FDP-Koalition durchgeboxt. Die bisher letzte Verschlechterung:
  • Die allgemeine Öffnung der Kinderarbeit.
  • Die Streichung des § 9 Abs. 4. Sie führt dazu, dass über 18-jährige Azubis nach dem Berufsschulunterricht noch in den Betrieb müssen.

 

Es geht weiter

Im Jahr 2006 ist die große Koalition nun wieder der Auffassung, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz geändert werden muss. Und möchte nun eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Ländern einsetzen, die Arbeitsgruppe soll die Forderung der Länder und insbesondere der Arbeitgeberverbände nachgehen, dies wird aus einem Papier des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) deutlich. Das ganze diene der "Annäherung an das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen und der Anpassung an betriebliche Erfordernisse", heißt es in dem Papier. Das SMWA schlägt damit unter anderem vor,

  • die Höchstarbeitszeiten für die Gewährung von Ruhezeiten anzuheben (§ 11 JArbSchG),
  • die Beschäftigungsverbote für Jugendliche zu bestimmten Tageszeiten und damit ihr Recht auf Nachtruhe drastisch einzuschränken (§ 14 JArbSchG),
  • die Beschäftigungsverbote für Jugendliche an Samstagen und Sonntagen einzuschränken bzw. aufzuheben (§§ 16, 17 JArbSchG),
  • das Züchtigungsverbot für Arbeitgeber gegenüber Jugendlichen (§ 31 JArbSchG) nicht länger im Jugendarbeitsschutzgesetz zu regeln,
  • die gesundheitliche Betreuung der arbeitenden Jugendlichen (§§ 32 § 46 JArbSchG)weitgehend von den Ländern regeln zu lassen,
  • die Verpflichtung zur Einrichtung von Landesausschüssen für Jugendarbeitsschutzbei den Landesregierungen (§ 55 § 57 JArbSchG) komplett zu streichen.

Die Argumentation, die hinter diesem Arbeitspapier steht, ist wieder die gewohnte: Der gesetzliche Schutz stelle angeblich ein Ausbildungshemmnis dar.


Wir wehren uns!

Die DGB-Jugend hält die genannten Vorschläge für unverantwortlich und fordert Sie/dich eindringlich auf, sich gegen eine weitere Schwächung des Jugendarbeitsschutzes zu engagieren. Unser Ziel bleibt ein Jugendarbeitsschutzgesetz, das seinen Namen auch verdient. Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll die
Gesundheit schützen, denn wer als Jugendlicher zu lange, zu früh oder zu schwer arbeitet, hat die Folgen im Alter zu tragen.

Deshalb haben wir die Aktion "Arbeit schadet nicht, oder? Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz!" gestartet. 
http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/small/ausbildung/afa-fenster.jpgausbildung-fuer-alle.de: Mit der Initiative "Ausbildung für alle" machen die Gewerkschaften, Landesschülervertretungen und viele weitere Partner die skandalösen Zustände auf dem Ausbildungsmarkt publik und tragen ihre Forderungen für mehr und bessere Ausbildung in die Öffentlichkeit



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