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Jugendarbeitsschutz


Etwa alle drei Minuten kommt es zu einem Arbeitsunfall, in den ein Jugendlicher verwickelt ist. Im Jahr 2004 ereigneten sich in der Bundesrepublik über 165 000 meldepflichtige Unfälle in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen. Damit sind bei etwa jedem fünften Arbeitsunfall Heranwachsende betroffen. Junge Menschen sind noch nicht so belastbar wie Erwachsene. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt daher Pausen- und Arbeitszeiten und sorgt für ausreichende Nachtruhezeiten, um Jugendliche vor Überforderung und gesundheitlichen Gefahren zu schützen.


Politik plant Verschlechterungen

Das saarländische Wirtschaftsministerium hat im Mai 2006 ein Arbeitspapier mit umfangreichen Änderungsvorschlägen zum Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorgestellt. Gleichzeitig wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zu diesem Thema eingerichtet. Dabei geht es vor allem um die geschützten Arbeitszeiten. So sollen Jugendliche bis in den späten Abend arbeiten dürfen, bis 22.00 statt bisher 20.00. In Bäckereien soll die Arbeit künftig bereits um vier und nicht erst um fünf Uhr beginnen dürfen. Dies diene der "Annäherung an das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen und der Anpassung an betriebliche Erfordernisse", heißt es in dem Papier. Konkret schlägt es vor,

  • die Höchstarbeitszeiten für die Gewährung von Ruhezeiten anzuheben (§ 11 JArbSchG),

  • die Beschäftigungsverbote für Jugendliche zu bestimmten Tageszeiten und damit ihr Recht auf Nachtruhe drastisch einzuschränken (§ 14 JArbSchG),

  • die Beschäftigungsverbote für Jugendliche an Samstagen und Sonntagen einzuschränken bzw. aufzuheben (§§ 16, 17 JArbSchG),

  • das Züchtigungsverbot für Arbeitgeber gegenüber Jugendlichen (§ 31 JArbSchG) nicht länger im Jugendarbeitsschutzgesetz zu regeln,

  • die gesundheitliche Betreuung der arbeitenden Jugendlichen (§§ 32 - 46 JArbSchG) weitgehend von den Ländern regeln zu lassen,

  • die Verpflichtung zur Einrichtung von Landesausschüssen für Jugendarbeitsschutz bei den Landesregierungen (§ 55 - 57 JArbSchG) komplett zu streichen.



Novellierung

Worum geht es bei den Vorschlägen zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzes? Wirtschaftspolitiker sind der Auffassung, die gegenwärtigen Regeln zum Schutz der Jugendlichen seien Ausbildungshemmnisse. Allerdings können sie diese Behauptung nicht belegen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist der Ansicht, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz Vorrang haben - dies gilt gerade angesichts der hohen Zahl von Arbeitsunfällen unter Beteiligung Heranwachsender.

Die Regeln des Jugendarbeitsschutzes sind schon recht flexibel. Bereits heute können Jugendliche unter 18 Jahren in bestimmten Betrieben (z.B. Bäckereien) ab fünf Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23.30 Uhr arbeiten. Weiterer Bedarf ist nicht ersichtlich, zumal die Lockerung des Jugendarbeitsschutzes in den vergangenen Jahren (zuletzt 1997) nicht mehr Ausbildungsplätze gebracht hat. Im Gegenteil: Zählte die Bundesagentur für Arbeit 1996 noch 609 274 Ausbildungsplätze, so waren es 2005 nur noch 562 816. Der anhaltende Mangel an betrieblichen Ausbildungsplätzen rechtfertigt nicht den Abbau von Prävention und Gesundheitsschutz. Ausbildungsplätze dürfen nicht durch das Streichen von Schutzrechten Jugendlicher erkauft werden.


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