Das saarländische Wirtschaftsministerium hat im Mai 2006 ein
Arbeitspapier mit umfangreichen Änderungsvorschlägen zum
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorgestellt. Gleichzeitig wurde
eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zu diesem Thema
eingerichtet. Dabei geht es vor allem um die geschützten Arbeitszeiten.
So sollen Jugendliche bis in den späten Abend arbeiten dürfen, bis
22.00 statt bisher 20.00. In Bäckereien soll die Arbeit künftig bereits
um vier und nicht erst um fünf Uhr beginnen dürfen. Dies diene der
"Annäherung an das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen und
der Anpassung an betriebliche Erfordernisse", heißt es in dem Papier.
Konkret schlägt es vor,
die Höchstarbeitszeiten für die Gewährung von Ruhezeiten anzuheben (§ 11 JArbSchG),
die Beschäftigungsverbote für Jugendliche zu bestimmten Tageszeiten und damit ihr Recht auf Nachtruhe drastisch einzuschränken (§ 14 JArbSchG),
die Beschäftigungsverbote für Jugendliche an Samstagen und Sonntagen einzuschränken bzw. aufzuheben (§§ 16, 17 JArbSchG),
das Züchtigungsverbot für Arbeitgeber gegenüber Jugendlichen (§ 31 JArbSchG) nicht länger im Jugendarbeitsschutzgesetz zu regeln,
die gesundheitliche Betreuung der arbeitenden Jugendlichen (§§ 32 - 46 JArbSchG) weitgehend von den Ländern regeln zu lassen,
die Verpflichtung zur Einrichtung von Landesausschüssen für Jugendarbeitsschutz bei den Landesregierungen (§ 55 - 57 JArbSchG) komplett zu streichen.
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