Etwa alle drei Minuten kommt es zu einem Arbeitsunfall, in den ein
Jugendlicher verwickelt ist. Im Jahr 2004 ereigneten sich in der
Bundesrepublik über 165 000 meldepflichtige Unfälle in der Altersgruppe
der 15- bis 24-Jährigen. Damit sind bei etwa jedem fünften
Arbeitsunfall Heranwachsende betroffen. Junge Menschen sind noch nicht
so belastbar wie Erwachsene. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt daher
Pausen- und Arbeitszeiten und sorgt für ausreichende Nachtruhezeiten,
um Jugendliche vor Überforderung und gesundheitlichen Gefahren zu
schützen.
Politik plant VerschlechterungenDas saarländische Wirtschaftsministerium hat im Mai 2006 ein
Arbeitspapier mit umfangreichen Änderungsvorschlägen zum
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorgestellt. Gleichzeitig wurde
eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zu diesem Thema
eingerichtet. Dabei geht es vor allem um die geschützten Arbeitszeiten.
So sollen Jugendliche bis in den späten Abend arbeiten dürfen, bis
22.00 statt bisher 20.00. In Bäckereien soll die Arbeit künftig bereits
um vier und nicht erst um fünf Uhr beginnen dürfen. Dies diene der
"Annäherung an das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen und
der Anpassung an betriebliche Erfordernisse", heißt es in dem Papier.
Konkret schlägt es vor,
-
die Höchstarbeitszeiten für die Gewährung von Ruhezeiten anzuheben (§ 11 JArbSchG),
die Beschäftigungsverbote für Jugendliche zu bestimmten Tageszeiten
und damit ihr Recht auf Nachtruhe drastisch einzuschränken (§ 14
JArbSchG),
-
die gesundheitliche Betreuung der arbeitenden Jugendlichen (§§ 32 - 46 JArbSchG) weitgehend von den Ländern regeln zu lassen,
-
die Verpflichtung zur Einrichtung von Landesausschüssen für
Jugendarbeitsschutz bei den Landesregierungen (§ 55 - 57 JArbSchG)
komplett zu streichen.
NovellierungWorum geht es bei den Vorschlägen zur Novellierung des
Jugendarbeitsschutzes? Wirtschaftspolitiker sind der Auffassung, die
gegenwärtigen Regeln zum Schutz der Jugendlichen seien
Ausbildungshemmnisse. Allerdings können sie diese Behauptung nicht
belegen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist der Ansicht, dass
Sicherheit und Gesundheitsschutz Vorrang haben - dies gilt gerade
angesichts der hohen Zahl von Arbeitsunfällen unter Beteiligung
Heranwachsender.
Die Regeln des Jugendarbeitsschutzes sind schon
recht flexibel. Bereits heute können Jugendliche unter 18 Jahren in
bestimmten Betrieben (z.B. Bäckereien) ab fünf Uhr und in
mehrschichtigen Betrieben bis 23.30 Uhr arbeiten. Weiterer Bedarf ist
nicht ersichtlich, zumal die Lockerung des Jugendarbeitsschutzes in den
vergangenen Jahren (zuletzt 1997) nicht mehr Ausbildungsplätze gebracht
hat. Im Gegenteil: Zählte die Bundesagentur für Arbeit 1996 noch 609
274 Ausbildungsplätze, so waren es 2005 nur noch 562 816. Der
anhaltende Mangel an betrieblichen Ausbildungsplätzen rechtfertigt
nicht den Abbau von Prävention und Gesundheitsschutz. Ausbildungsplätze
dürfen nicht durch das Streichen von Schutzrechten Jugendlicher erkauft
werden.