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Ausbildung gemäß Ausbildungsziel


Dein Ausbildender muss dafür sorgen, dass du dein Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Zeit erreichen kannst. Das klingt schwammig, ist es aber nicht: Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung, erlassen von dem zuständigen Minister. Darin steht, wie lange deine Ausbildung dauert und welche Fähigkeiten und Kenntnisse zu deinem Beruf dazugehören, also was dir dein Ausbildungsbetrieb vermitteln muss (Ausbildungsrahmenplan). Daran orientiert sich dein betrieblicher Ausbildungsplan, den du zusammen mit deinem Vertrag bekommst.Im Berufsbildungsgesetz steht ausdrücklich, dass deine aktive Mitwirkung gefragt ist. Also: Du musst dich auch bemühen, das geforderte Know-how zu erwerben.

Ausbildung gemäß Ausbildungsziel: § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG (Pflichten des Ausbildenden)

Mitwirkungspflicht: § 13 BBiG (Pflichten des Auszubildenden)


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Ratgeber

Deine Rechte

Umfassende Informationen über deine Rechte in der Ausbildung bietet unsere gleichnamige Broschüre, die wir hier zum downloaden anbieten.

 


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