Dein Arbeitgeber muss dir alle Materialien, die du für deine Ausbildung brauchst, kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel: Werkzeug, Werkstoffe, Fach- und Tabellenbücher, Berichtshefte, Zeichen- und Schreibmaterial etc. Dafür bist du verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und alle anderen Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Deshalb: Lass dir erklären, wie man die Geräte etc. bedient und handhabt!
Ausbildungsmittel: BBiG (Pflichten der Ausbildenden)
Pflegliche Behandlung: § 13 Nr. 5 BBiG (Pflichten der Auszubildenden)
Umfassende Informationen über deine Rechte in der Ausbildung bietet unsere gleichnamige Broschüre, die wir hier zum downloaden anbieten.