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Kostenlos: Ausbildungs- und Prüfungsmittel


Dein Arbeitgeber muss dir alle Materialien, die du für deine Ausbildung brauchst, kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel: Werkzeug, Werkstoffe, Fach- und Tabellenbücher, Berichtshefte, Zeichen- und Schreibmaterial etc. Dafür bist du verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und alle anderen Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Deshalb: Lass dir erklären, wie man die Geräte etc. bedient und handhabt!

Ausbildungsmittel: BBiG (Pflichten der Ausbildenden)

Pflegliche Behandlung: § 13 Nr. 5 BBiG (Pflichten der Auszubildenden)


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Ratgeber

Deine Rechte

Umfassende Informationen über deine Rechte in der Ausbildung bietet unsere gleichnamige Broschüre, die wir hier zum downloaden anbieten.

 


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Beratung