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Ausbildung durch geeignetes Personal


Dein Ausbilder muss die für den Ausbildungsberuf erforderliche Qualifikation haben, zum Beispiel eine Abschlussprüfung in einer entsprechenden Fachrichtung und ausreichend Berufserfahrung. Bis zur Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) im August 2003 mussten Ausbilder auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen (Lehrgang und Prüfung).

Persönliche Eignung: § 29 BBiG, §§ 21ff HwO, § 25 JArbSchG

Fachliche Eignung: § 30 BBiG, §§ 22b HwO


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Ratgeber

Deine Rechte

Umfassende Informationen über deine Rechte in der Ausbildung bietet unsere gleichnamige Broschüre, die wir hier zum downloaden anbieten.

 


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Beratung