Dein Ausbilder muss die für den Ausbildungsberuf erforderliche Qualifikation haben, zum Beispiel eine Abschlussprüfung in einer entsprechenden Fachrichtung und ausreichend Berufserfahrung. Bis zur Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) im August 2003 mussten Ausbilder auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen (Lehrgang und Prüfung).
Persönliche Eignung: § 29 BBiG, §§ 21ff HwO, § 25 JArbSchG
Fachliche Eignung: § 30 BBiG, §§ 22b HwO
Umfassende Informationen über deine Rechte in der Ausbildung bietet unsere gleichnamige Broschüre, die wir hier zum downloaden anbieten.