Zunächst musst du BAB beantragen und auf den Ablehnungsbescheid warten. Nur wenn BAB „dem Grunde nach“ abgelehnt wurde (zum Beispiel weil du bereits deine zweite Ausbildung machst oder dein Ausbildungsberuf nicht staatlich anerkannt ist) kannst du Wohngeld beantragen.
In diesem Fall haben volljährige Azubis, die am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet haben und die Kosten für diese Wohnung selbst aufbringen müssen, gute Chancen Wohngeld zu erhalten. Den Wohngeldantrag musst du bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in welcher sich deine Wohnung befindet.