Top

Weihnachts- und Urlaubsgeld


Zusätzlich zum Gehalt erhalten viele Azubis Weihnachts- und Urlaubsgeld oder zumindest eines von beiden. Das Urlaubsgeld wird in der Regel im Juni oder Juli ausgezahlt, das Weihnachtsgeld im November. Viele Azubis gehen aber auch leer aus, da es kein Gesetz gibt, dass einen allgemeinen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld begründet. Normalerweise gibt es nur Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn ein Tarifvertrag, den deine Gewerkschaft abgeschlossen hat, dies festlegt. Wenn du also herausfinden willst, ob du Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hast, musst du folgende Punkte überprüfen:

Lies deinen Ausbildungsvertrag genau durch. Vielleicht findet sich hier eine Vereinbarung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld oder ein Verweis darauf, dass tarifvertragliche Regelungen gelten.

Frage bei deiner zuständigen Gewerkschaft nach, ob ein Tarifvertrag für deine Branche abgeschlossen wurde und ob darin eine Regelung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld enthalten ist. Einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus dem Tarifvertrag hast du aber nur dann, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist!

Findest du hier keine Vereinbarung zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, bleibt nur noch einen etwaiger Anspruch aus Gleichbehandlungsgründen: Wenn der Arbeitgeber in den letzten Jahren freiwillig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hinzuweisen, erwächst dir ein Anspruch aus einer so genannten "betrieblichen Übung" - man könnte auch Gewohnheitsrecht sagen.


Top

Vernetzt euch!


http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/small/buttons/facebook_logo.jpg  Doktor Azubi ist
  bei Facebook!



Top

Beratung


http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/orig/buttons/doktor.jpg


 

http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/small/ausbildung/afa-fenster.jpgausbildung-fuer-alle.de: Mit der Initiative "Ausbildung für alle" machen die Gewerkschaften, Landesschülervertretungen und viele weitere Partner die skandalösen Zustände auf dem Ausbildungsmarkt publik und tragen ihre Forderungen für mehr und bessere Ausbildung in die Öffentlichkeit