Zusätzlich zum Gehalt erhalten viele Azubis Weihnachts- und
Urlaubsgeld oder zumindest eines von beiden. Das Urlaubsgeld wird in
der Regel im Juni oder Juli ausgezahlt, das Weihnachtsgeld im November.
Viele Azubis gehen aber auch leer aus, da es kein Gesetz gibt, dass
einen allgemeinen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld begründet.
Normalerweise gibt es nur Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn ein
Tarifvertrag, den deine Gewerkschaft abgeschlossen hat, dies festlegt.
Wenn du also herausfinden willst, ob du Anspruch auf Urlaubs- oder
Weihnachtsgeld hast, musst du folgende Punkte überprüfen:
Lies deinen Ausbildungsvertrag genau durch. Vielleicht findet sich hier
eine Vereinbarung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld oder ein Verweis
darauf, dass tarifvertragliche Regelungen gelten.
Frage bei deiner zuständigen Gewerkschaft nach, ob ein Tarifvertrag für
deine Branche abgeschlossen wurde und ob darin eine Regelung zu
Weihnachts- und Urlaubsgeld enthalten ist. Einen Rechtsanspruch auf die
Leistungen aus dem Tarifvertrag hast du aber nur dann, wenn du
Gewerkschaftsmitglied bist!
Findest du hier keine Vereinbarung zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld,
bleibt nur noch einen etwaiger Anspruch aus Gleichbehandlungsgründen:
Wenn der Arbeitgeber in den letzten Jahren freiwillig Urlaubs- oder
Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne ausdrücklich auf die Freiwilligkeit
hinzuweisen, erwächst dir ein Anspruch aus einer so genannten
"betrieblichen Übung" - man könnte auch Gewohnheitsrecht sagen.
ausbildung-fuer-alle.de: Mit der Initiative "Ausbildung für alle"
machen die Gewerkschaften, Landesschülervertretungen und viele weitere
Partner die skandalösen Zustände auf dem Ausbildungsmarkt publik und
tragen ihre Forderungen für mehr und bessere Ausbildung in die
Öffentlichkeit