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Nebenjob


Vielleicht möchtest du dir ein paar Extras verdienen, vielleicht musst du zusätzlich arbeiten um zu überleben. Es gilt auf jeden Fall: Du musst deinen Ausbilder über deinen Nebenjob informieren. Er darf ihn dir nur verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflussen.

Wenn du einen Nebenjob annimmst, ist es in der Regel am günstigsten für dich, wenn du einen 400-Euro-Job machst, da hier wenig Steuern und Sozialabgaben anfallen. Aber du musst aufpassen: Vielleicht überschreitest du durch den Nebenjob die Einkommensgrenze für das Kindergeld oder deine BAB wird gekürzt. Rechne dir das vorher genau aus, sonst hast du am Ende trotz mehr Arbeit weniger in der Tasche!

Achtung: Falls du einen Nebenjob annimmst, beachte die Vorschriften des Jugendarbeitschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes: Auch bei zwei Jobs darfst du die zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreiten!


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