Während deiner Berufsausbildung erhalten deine Eltern in der Regel weiterhin Kindergeld für dich. Die Höhe des Kindergeldes ist gestaffelt und beträgt:
- für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro
- für das dritte Kind monatlich 190 Euro
- für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215 Euro.
Falls du nicht mehr zu Hause wohnst, müssen dir deine Eltern das Kindergeld auszahlen, denn das Kindergeld ist dafür gedacht, dich in deiner Ausbildung zu unterstützen. Weigern sich deine Eltern, kannst du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen, dass dir dein Kindergeld direkt ausgezahlt wird.
Bis 2006 wurde Kindergeld bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gezahlt. Ab 2007 hat sich das geändert - seit 1. Januar 2007 gibt es Kindergeld nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Ab dem 1. Januar 2012 gibt es eine wichtige Neuerung: Du kannst nun soviel dazuverdienen, wie du willst - der Kindergeldanspruch bleibt.
Bis Ende 2011 durften volljährige Kinder nur bis zu 8.004 Euro im Jahr verdienen, sonst verloren sie den kompletten Kindergeldanspruch. Wurde die Einkommensgrenze überschritten, mussten sie das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückzahlen. Mit der neuen Regelung musst du nun keine aufwändigen Berechnungen mehr durchführen, um festzustellen, ob du noch Kindergeld bekommst. Bist du unter 25 Jahren und in der Ausbildung hast du Anspruch auf Kindergeld.
Der Anspruch entfällt erst, wenn du über 25 Jahre alt bist, dich nicht mehr in der Erstausbildung befindest und in einer Nebentätigkeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
Bei Fragen wendet euch bitte an die zuständige Gewerkschaft!