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Einsparmöglichkeiten


Hier kannst du sparen:

Krankenkasse

Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen sind zwar seit einiger Zeit einheitlich hoch, doch die eine oder andere Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag - in der Regel eine Pauschale, die auf Dauer ganz schön ins Geld geht. Hier lohnt sich ein Wechsel - und wenn die Pauschale neu eingeführt wird, hast du auch ein Sonderkündigungsrecht. Außerdem lohnt es sich, die Leistungen der Kassen zu vergleichen. Der größte Teil des Leistungsumfanges ist zwar gesetzlich festgelegt, aber vielleicht bezahlt eine bestimmte Kasse zusätzlich gerade auch für die Therapie, Untersuchung, Vorsorge oder Medikamentation, auf die du Wert legst oder angewiesen bist.

Girokonto

Damit deine Ausbildungsvergütung problemlos überwiesen werden kann, solltest du ein Girokonto anlegen. Dabei gibt es enorme Unterschiede: Manche Girokonten sind umsonst, andere verlangen einige Euro Gebühr im Monat! Du solltest also vergleichen. Besonders günstig sind in der Regel Direktbanken, bei dem du dein Konto selbständig online verwaltest.


Versicherungen

Ob und gegen was man sich versichern will, ist natürlich eine persönliche Entscheidung. Aber dennoch: Als Azubi hast du nicht viel Geld und solltest dich nicht mit zu vielen Versicherungen belasten. Wir empfehlen folgendes:

Auszubildende sollten auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung haben. Prüfe aber vor dem Abschluss, ob du nicht noch bei deinen Eltern mitversichert bist. Neben der Haftpflichtversicherung kann noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn machen und natürlich eine Kfz-Versicherung, falls du ein Auto hast. Alle weiteren Versicherungen haben Zeit bis dein Einkommen höher ist. Informationen zu Versicherungen und den jeweiligen Kosten findest du hier: www.volksfuersorge.de


Kirchensteuer

Falls du Kirchenmitglied bist, ist es völlig in Ordnung auch Kirchensteuer zu zahlen. Aber es kommt auch immer wieder vor, dass auf Lohnsteuerkarten von Nicht-Kirchenmitgliedern eine Konfession eingetragen ist, und dann automatisch Kirchensteuer abgeführt wird. Kirchensteuer zahlst du nur dann, wenn du auch Lohnsteuer zahlst. Die Kirchensteuer beträgt nach Bundesländern unterschiedlich acht bis neun Prozent des zu versteuernden Einkommens – und das kann eine ganze Menge sein! Überprüfe also deine Lohnsteuerkarte, ob unrechtmäßig eine Konfession eingetragen wurde!


GEZ Gebühren

Wer Bafög, Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialgeld (beides ohne Zuschläge) oder Sozialhilfe bezieht, kann sich von der Gebührenpflicht befreien lassen. Das gilt auch für Schwerbehinderte. Dafür müsst ihr einen Antrag bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) stellen.


Wichtig: Das geht nur, wenn ihr dem Antrag eine beglaubigte Kopie des amtlichen Bescheides (über Sozialgeld, -hilfe oder ALG II) beilegt.*

Härtefälle: Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV), der rechtlichen Grundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren steht, dass die GEZ in Härtefällen auch Personen von der Gebührenpflicht befreien kann, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören. Also: Einfach mal ausprobieren, falls dein Einkommen unter dem ALG II-Regelsatz liegt. Der beträgt für Alleinstehende 351 Euro.

*(Man kann auch bei der Behörde fragen, ob diese die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt. Dann reicht eine einfache Kopie des des Bewilligungsbescheids/ Schwerbehindertenausweises.)


Telekom-Sozialtarif 

Du hast einen eigenen Telefonanschluss? Wenn du einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren gestellt hast, kannst du mit dem Befreiungs-Bescheid zum nächsten T-Punkt-Laden gehen und dort einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen. Die Telekom gewährt dir dann eine monatlichen Nachlass von 6,94 Euro, der auf diverse Verbindungen angerechnet wird.


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