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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)


Die Berufsausbildungsbeihilfe soll dir eine Ausbildung trotz knapper Finanzen ermöglichen. Die Beihilfe ist ein pauschaler Zuschuss von maximal 518 Euro für den Lebensunterhalt. Dazu kommen noch die individuellen Fahrtkosten. In der Regel bekommst du aber nur einen Teil davon, da BAB an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft ist:

  • Gefördert wird in der Regel nur die erste Ausbildung.

  • Nur staatlich anerkannte Ausbildungen werden gefördert.

  • Wenn du noch Minderjährig bist, erhältst du nur dann BAB, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt (rund eine Stunde für jeden Weg). Diese Voraussetzung muss allerdings nicht erfüllt werden, wenn du aus schwer zumutbaren sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kann.

  • Die finanzielle Situation deiner Eltern und dein Einkommen werden bei der Berechnung von BAB berücksichtigt.


Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, stellst du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit verlangt dann eine ganze Reihe von Bescheinigungen. Rufe bei der zuständigen Agentur für Arbeit an und lass dir ein Antragsformular für BAB schicken. Stelle deinen Antrag möglichst vor Ausbildungsbeginn, auch wenn dir noch Unterlagen fehlen. BAB wird nicht rückwirkend gezahlt. Je später du den Antrag stellst, umso später gibt es auch Geld!

Achtung: Es kann passieren dass du kein BAB erhältst, weil deine Eltern die erforderlichen Auskünfte nicht geben. Oder du erhältst kein BAB, weil das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, aber sie zahlen dir keinen Unterhalt. In diesen Fällen kannst du trotzdem BAB erhalten: Wende dich an deine Gewerkschaft!

Ob du Anspruch hast und wie viel die zusteht kannst du dir online unter www.bab-rechner.arbeitsagentur.de ausrechnen!

Seit 2007 gilt eine neue Regelung. In der BAB ist auch ein pauschaler Zuschuss zur Miete enthalten, der allerdings oft nicht die Mietkosten deckt. Jetzt kannst du zusätzlich die so genannte Mietbeihilfe bekommen, die den Unterschied zwischen deiner echten Miete und dem pauschalen Zuschuss ausgleicht. Die Mietbeihilfe musst du extra bei der ARGE beantragen - frage einfach bei der Agentur für Arbeit nach.

Wichtig: Mietbeihilfe bekommen unter 25jährige Azubis nur dann, wenn die Beihilfe vor dem Umzug bei der ARGE oder dem Job-Center beantragt und genehmigt wurde.


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http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/small/ausbildung/afa-fenster.jpgausbildung-fuer-alle.de: Mit der Initiative "Ausbildung für alle" machen die Gewerkschaften, Landesschülervertretungen und viele weitere Partner die skandalösen Zustände auf dem Ausbildungsmarkt publik und tragen ihre Forderungen für mehr und bessere Ausbildung in die Öffentlichkeit