Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist von Beruf zu Beruf sehr
unterschiedlich.
Leider gibt es immer noch ziemliche Unterschiede zwischen Ost und West.
Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung ist in deinem Ausbildungsvertrag
geregelt. Die Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren
ansteigen (§17 Berufsbildungsgesetz). Häufig sind die
Ausbildungsvergütungen in einem Tarifvertrag festgelegt. Wenn kein
Tarifvertrag existiert, legt die zuständige Stelle oftmals Richtlinien
fest.
Wichtig: Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen
Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn für
deinen Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag gilt, muss deine
Ausbildungsvergütung mindestens 80 Prozent der in deiner Branche
üblichen tariflichen Vergütung betragen. Wenn du Mitglied in einer
Gewerkschaft bist, klagt sie die Ausbildungsvergütung für dich ein.
Kümmere dich frühzeitig darum, denn oft kann man die Vergütung nur für
einen bestimmten Zeitraum rückwirkend einfordern!
Als Orientierungshilfe bieten wir euch folgendes:
Vergütung während der Ausbildung
Tarifliche Ausbildungsvergütung nach Beruf und
Ausbildungsjahr (WSI-Tarifarchiv)
Verdienst nach der Ausbildung (WSI-Tarifarchiv)
Abzüge von der Ausbildungsvergütung
Als Auszubildender darfst du mit deinem Ausbilder keinen
400-Euro-Job-Vertrag abschließen. Im Ausbildungsverhältnis gilt: Du
arbeitest ganz normal auf Lohnsteuerkarte. Verdienst du weniger als 325
Euro brutto im Monat, zahlt dein Arbeitgeber die Sozialabgaben alleine,
verdienst du über 325 brutto, müssen du und dein Arbeitgeber jeweils
die Hälfte zahlen. Lohnsteuer musst du abführen, wenn dein Verdienst
eine bestimmte Grenze überschreitet.
Zahlung der Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung muss dir vor Ablauf des Monats gezahlt
werden (§18 Berufsbildungsgesetz). Du solltest dir unbedingt ein
Girokonto einrichten, auf das dir dein Ausbilder das Geld überweisen
kann. Wenn du deine Ausbildungsvergütung als bare Gehaltszahlung
bekommst, solltest du unbedingt eine Quittung unterschreiben und den
Durchschlag aufheben. So hast du einen Nachweis, wie viel und wann
gezahlt wurde. Später kann nämlich jeder alles behaupten. Du solltest
auch überprüfen, ob sich dein Ausbilder durch die bare Gehaltszahlung
um die Sozialversicherung und die Lohnsteuer drücken will. Das wäre
Schwarzarbeit und kann für dich unangenehme Folgen haben.
Falls deine Ausbildung innerhalb eines Monats beginnt oder endet, muss
dir dein Gehalt anteilig gezahlt werden. Pro Tag steht dir 1/30 deines
Monatsgehaltes zu (§18 Berufsbildungsgesetz). Auch im Urlaub wird die
Ausbildungsvergütung weiter gezahlt. Die Ausbildungsvergütung muss auch
weiter gezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen für die du
nichts kannst ausfällt, obwohl du bereit stehst.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dich dein Ausbilder nach Hause
schickt, weil gerade nichts zu tun ist (§19 Berufsbildungsgesetz). In
diesem Fall bist du bezahlt freigestellt. Wenn du krank bist, hast du
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Erst wenn du länger als
6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Wenn dein Gehalt ausbleibt oder nur unregelmäßig kommt, solltest du es
möglichst bald gemeinsam mit deiner Gewerkschaft geltend machen. Mehr
dazu findest du unter dem Punkt "Dein Recht".