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Ausbildungsvergütung


Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist von Beruf zu Beruf sehr unterschiedlich.

Leider gibt es immer noch ziemliche Unterschiede zwischen Ost und West. Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung ist in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Die Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren ansteigen (§17 Berufsbildungsgesetz). Häufig sind die Ausbildungsvergütungen in einem Tarifvertrag festgelegt. Wenn kein Tarifvertrag existiert, legt die zuständige Stelle oftmals Richtlinien fest.

Wichtig: Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn für deinen Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag gilt, muss deine Ausbildungsvergütung mindestens 80 Prozent der in deiner Branche üblichen tariflichen Vergütung betragen. Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, klagt sie die Ausbildungsvergütung für dich ein. Kümmere dich frühzeitig darum, denn oft kann man die Vergütung nur für einen bestimmten Zeitraum rückwirkend einfordern!

Als Orientierungshilfe bieten wir euch folgendes:

Vergütung während der Ausbildung


Verdienst nach der Ausbildung (WSI-Tarifarchiv)


Abzüge von der Ausbildungsvergütung

Als Auszubildender darfst du mit deinem Ausbilder keinen 400-Euro-Job-Vertrag abschließen. Im Ausbildungsverhältnis gilt: Du arbeitest ganz normal auf Lohnsteuerkarte. Verdienst du weniger als 325 Euro brutto im Monat, zahlt dein Arbeitgeber die Sozialabgaben alleine, verdienst du über 325 brutto, müssen du und dein Arbeitgeber jeweils die Hälfte zahlen. Lohnsteuer musst du abführen, wenn dein Verdienst eine bestimmte Grenze überschreitet.

Zahlung der Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung muss dir vor Ablauf des Monats gezahlt werden (§18 Berufsbildungsgesetz). Du solltest dir unbedingt ein Girokonto einrichten, auf das dir dein Ausbilder das Geld überweisen kann. Wenn du deine Ausbildungsvergütung als bare Gehaltszahlung bekommst, solltest du unbedingt eine Quittung unterschreiben und den Durchschlag aufheben. So hast du einen Nachweis, wie viel und wann gezahlt wurde. Später kann nämlich jeder alles behaupten. Du solltest auch überprüfen, ob sich dein Ausbilder durch die bare Gehaltszahlung um die Sozialversicherung und die Lohnsteuer drücken will. Das wäre Schwarzarbeit und kann für dich unangenehme Folgen haben.

Falls deine Ausbildung innerhalb eines Monats beginnt oder endet, muss dir dein Gehalt anteilig gezahlt werden. Pro Tag steht dir 1/30 deines Monatsgehaltes zu (§18 Berufsbildungsgesetz). Auch im Urlaub wird die Ausbildungsvergütung weiter gezahlt. Die Ausbildungsvergütung muss auch weiter gezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen für die du nichts kannst ausfällt, obwohl du bereit stehst.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dich dein Ausbilder nach Hause schickt, weil gerade nichts zu tun ist (§19 Berufsbildungsgesetz). In diesem Fall bist du bezahlt freigestellt. Wenn du krank bist, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Erst wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Wenn dein Gehalt ausbleibt oder nur unregelmäßig kommt, solltest du es möglichst bald gemeinsam mit deiner Gewerkschaft geltend machen. Mehr dazu findest du unter dem Punkt "Dein Recht".


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